Behindertentestament - Vorsorgevollmacht - Patientenverfügun

huge88, Großraum Nürnberg/Fürth/Erlangen, Thursday, 07.08.2014, 09:33 (vor 4392 Tagen) @ Green

Meine Frage wäre müssen Verheiratet kinderlose Behinderte ein Behindertentestament machen oder reicht ein normales?

Stop! Erst mal Missverständnisse ausräumen:

Behindertentestamente sind Testamente, bei denen einer der Erben behindert ist.
Also nicht ein Testament von jemanden, der selbst Behindert ist.http://www.familienratgeber.de/recht/behindertentestament.php

Stell Dir vor, Du hättest z.B. ein Kind, das in einem Pflegeheim leben muss. Würde es "normal" erben, hätte es nix davon, weil ein Großteil davon i.d.R. für die entstehenden Kosten aufgebracht werden müssten (oft gibt's ja in dem Fall keine Versicherung, die das ausreichend deckt, bevor der Staat einspringt). Dann gibt's z.B. Möglichkeiten, jemanden als "Geldverwahrer" erben zu lassen mit der Bedingung, dass das Geld an eine bestimmte Drittperson weitervererbt werden muss, wenn der Verwahrer stirbt. In der Zwischenzeit hat er dafür Anspruch auf die Zinsen, die dann i.d.R. unter einem bestimmten Freibetrag liegen und damit ein "Taschengeld".

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Das ist der Weisheit letzter Schluss:
Nur der verdient sich Freiheit wie das Leben,
Der täglich sie erobern muss.
Johann Wolfgang Goethe - Faust, der Tragödie zweiter Teil


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