steuerliche Erleichterungen

Falk, Wednesday, 08.10.2014, 15:01 (vor 4330 Tagen)

Hatte 2010 meinen ersten Grand Mal-Anfall, 2013 einen weiteren, bekomme nun Medikamente.
Vom Sozialamt bin ich GdB 40 eingestuft, bekomme keine Steuervergünstigung, da keine
dauernde Einbuße der körperlichen Beweglichkeit vorliegt. Ist das so OK?

steuerliche Erleichterungen

Green, Wednesday, 08.10.2014, 15:13 (vor 4330 Tagen) @ Falk

Ja wieso nicht?

Gruss Green

steuerliche Erleichterungen

huge88, Großraum Nürnberg/Fürth/Erlangen, Wednesday, 08.10.2014, 15:52 (vor 4330 Tagen) @ Falk

Vom Sozialamt bin ich GdB 40 eingestuft, bekomme keine Steuervergünstigung, da keine dauernde Einbuße der körperlichen Beweglichkeit vorliegt. Ist das so OK?

Sollte, wenn ich recht am laufenden bin, auch für GdB 40 einen Steuerpauschbetrag geben, den Du in der Steuererklärung geltend machen kannst.

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Das ist der Weisheit letzter Schluss:
Nur der verdient sich Freiheit wie das Leben,
Der täglich sie erobern muss.
Johann Wolfgang Goethe - Faust, der Tragödie zweiter Teil

steuerliche Erleichterungen

sandytimmy, Wednesday, 08.10.2014, 16:56 (vor 4330 Tagen) @ Falk

http://www.verwaltungsservice.bayern.de/dokumente/leistung/735201559445
Schau dir die Seite mal an
Bei gdb unter 50% hat man nur unter Umständen die Vergünstigungen

steuerliche Erleichterungen

huge88, Großraum Nürnberg/Fürth/Erlangen, Wednesday, 08.10.2014, 18:02 (vor 4330 Tagen) @ sandytimmy

http://www.verwaltungsservice.bayern.de/dokumente/leistung/735201559445

Guter Link, sandytimmy. Jetz weiß ich schonmal, dass ich - so sich nix an der Gesetzeslage (und meiner Gesundheitslage) ändert - ich ab übernächstem Jahr weniger Arbeit mit der Steuererklärung haben werde.

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Das ist der Weisheit letzter Schluss:
Nur der verdient sich Freiheit wie das Leben,
Der täglich sie erobern muss.
Johann Wolfgang Goethe - Faust, der Tragödie zweiter Teil