Epilepsie Geschäftsfähigkeit -
Lt Berufsbetreuerverbände ,es soll ein Aktenzeichen geben, sind viele Menschen mit Epilepsie nicht geschäftsfähig!!!!!
Ich kann diese Meinung nicht teilen,das Aktenzeichen liegt mir gerade nicht vor.Weiß jemand darüber etwas ? Ich finde es komisch
den ich und viele andere sind gut eingestellt und haben Beruf und Familie.
Ich würde mich freuen wenn jemand mehr darüber sagen kann
Andre
Epilepsie Geschäftsfähigkeit -
also ich muss in meiner arbeit oft genug verantwotliche Entscheidungen treffen. Und hab aber auch oft genug Epi Anfälle....
Auch habe ich eine Familie, für die ich auch Entscheidungen treffen muss
Epilepsie Geschäftsfähigkeit -
Hallo Andre
hier lesen auch Leute mit die vieles unüberlegt auf nehmen..........die nicht alles hinter fragen.
Darum wäre es schon besser gewesen du hättest das Aktenzeichen genannt...ich habe gelesen ..du kennst es nicht........dann wäre die Frage ...kennt jemand dieses Aktenzeichen harmloser gewesen.
Musste ich jetzt los werden.
Gruss Green
Epilepsie Geschäftsfähigkeit -
§105 BGB wäre das einzige, was in Frage kommen würde und nur dann, wenn eine Bewusstseinstrübung vorhanden ist bei einem Anfall.
Ansonsten ist man, wie jeder andere Mensch auch, vollkommen geschäftsfähig
Epilepsie Geschäftsfähigkeit -
Das Aktenzeichen bekomme ich.Aber ich gebe Pegasus völlig recht!
Epilepsie Geschäftsfähigkeit -
Schließe mich Green an. Man sollte bei sowas das Aktenzeichen hinzufügen und sich erst einmal über den tatsächlichen Inhalt informieren. (Dieses Forum hat beim Thema Epilepsie für deutschsprachige Orte ein gutes Rating bei Google.)
Ich denke, was Du meinst ist, dass die meisten Menschen während eines epileptischen Anfalls auf Grund der Bewusstseinseinschränkung nicht geschäftsfähig sind gemäß §105 II BGB.
Um einmal aus dem erstbesten, was ich dazu zur Hand hatte, zu zitieren (Ein Kommentar zum BGB mit Berücksichtigung von BGH-Urteilen aus dem Jahr 1982; ISBN 3-11-008973-4), um vorzubeugen, dass da jemand als einzig "stichhaltiges" ein vermeintliches Aktenzeichen mit einem nicht näher verifizierten Inhalt liest:
"Die Epilepsie ist dadurch gekennzeichnet, dass sie in der Regel nur schubweise und in der Form von Anfällen auftritt. In der Zeit zwischen den Anfällen ist der Epileptiker normalerweise voll handlungsfähig. Für eine Entmündigung besteht daher zumeist kein hinreichender Anlass. Sie kommt nur in Betracht, wenn länger dauernde epileptische Dämmerzustände auftreten und der Epileptiker infolgedessen seine gesamten Lebensumstände nicht mehr angemessen gestalten kann."
--
Das ist der Weisheit letzter Schluss:
Nur der verdient sich Freiheit wie das Leben,
Der täglich sie erobern muss.
Johann Wolfgang Goethe - Faust, der Tragödie zweiter Teil
Epilepsie Geschäftsfähigkeit -
Danke für Euere Antworten
Ich werde diesen Berufsbetreuer nochmal bitten das Aktenzeichen zu nennen.
Gruß Andre
Epilepsie Geschäftsfähigkeit -
Frag ihn am besten gleich auch noch, ob es im Internet die Möglichkeit gibt, den Inhalt entsprechendes Aktenzeichens anzusehen. Das beste Aktenzeichen hilft einem nix, wenn man sich das nicht selbst mit angemessenen Aufwand angucken kann.
--
Das ist der Weisheit letzter Schluss:
Nur der verdient sich Freiheit wie das Leben,
Der täglich sie erobern muss.
Johann Wolfgang Goethe - Faust, der Tragödie zweiter Teil
Epilepsie Geschäftsfähigkeit -
Es gibt lt Vorsitz kein Aktenzeichen und was dieser Mensch erzählt hat ist falsch.Ich habe mich heute mit einen Betreuungsanwalt unterhalten sowie mit einer Betreuungshauptstelle.Es wird immer zum Wohle eines Betreuten entschieden.Man ist während eines Anfalls evtl bewusstlos benötigt dann Hilfe je nach Situation. Geschäftsunfähig ist man nur in diesen Moment,danach ist jeder wieder geschäftsfähig.Ich hatte auf ein Aktenzeichen gehofft weil die Behauptung geäußert wurde,es war eine Aussage die nicht stimmt.
Epilepsie Geschäftsfähigkeit -
Also wenn ich das so lese, kommt mir nur in den Sinn, was mir oft an den Kopf geworfen wurde und was sich in Bethel auch bestätigte. Es gibt noch immer Menschen, die glauben, dass Epilepsie eine Geisteskrankheit sei und das man bei einer Geisteskrankheit grundsätzlich nicht geschäftsfähig sein kann, sollte klar sein.
Das Problem ist aber, dass Epilepsie keine Geisteskrankheit ist, sondern eine hirnorganische Erkrankung und daher würde ich auf solche Aussagen nichts geben. Sie zeigen einem, für mich persönlich mittlerweile, dass diese Menschen keine Ahnung von der Krankheit Epilepsie haben.
Epilepsie Geschäftsfähigkeit -
Hallo pegasus,
da schreibst du wohl Wahres;-(
Bei mir wissen es nur die engsten Freunde.Mein Mann meint,bei dir merkt man es doch garnicht,und warum ich es nciht seinem Bruder erzählen will.Einfach nur,damit er weiß,warum ich oft länger schlafen muss..etc.(auch wenn man gut ein gestellt ist,muss man seinen Lebenswandel auf die Epi einstellen)
Ich meinte,ich kenne ihn nicht so gut,und wir sind nicht beste Freunde.(Erd enkt halt manchmal,is was besseres...)
Doch auch wenn dies mit früher stimmt,dann müsste ja auch jeder der Parkinson hat,ist ja auch Hirnorganisch,das verheimlichen.Nur da sieht man es meist.
Meine Freundin meinte:Erzähl es doch ruhig,man muss ja nicht hausieren gehn.doch als sie sich einmal outete,hätte sie nie damit gerechnet,wieviel Resonanz sie bekam.Das einige im Bekanntenkreis,Freunde auch jemanden kennen,der Epileipsie hat.
Sie erzählte es auch,obwohl sie,wie ich anfallsfrei ist,auch über Jahre.(Wir beide haben die gleiche Form und nehmen die gleichen Medis
)
Dennoch habe ich Bedenken,es jemandem Fremden zu erzählen.Vielleicht wird man dann doch anders eingeschätzt.Vorurteile eben...
Wie reagieren denn Euere Angehörigen darauf?
Im Berufsleben habe ich es immer verschwiegen.(Doch dies ist ein anderes Thema...
LG
Katlyn
Epilepsie Geschäftsfähigkeit -
Hallo Katlyn,
denke dir nichts, das ergeht mir auch genauso wie dir!
Das Problem dabei ist, daß du einfach anders eingeschätzt und behandelt wirst,
wenn du dich öffnest. So ist das mir immer ergangen, manchmal dauerte es halt ein wenig länger, aber dann bekam ich das zu spüren. In diesem Sinne bist du ein völliger Einzelkämpfer und Alleingänger, weil die anderen eben Vorurteile haben bzw. die Problematik besteht eigentlich darin, daß sie sich damit nie beschäftigt haben und plötzlich vor dem Problem "Epilepsie" stehen und nicht wissen wie sie im Falle des Falles handeln sollten. Also das ist eher eine Art "Hilflosigkeitsgefühl" der anderen.
Genauso ist das im Betrieb, wenn du arbeitest bzw. dich bewirbst.
Bei mir war das ganz interessant, denn immer wenn ich es gesagt hatte, war ich a priori nicht mehr nicht interessant für den Betrieb bzw. erhielt die Absage.
Staatliche Anstellung war bei mir sofort ausgeschlossen!
Danach sagte ich nichts mehr davon und niemanden mehr und siehe da:
ich bekam Zusagen. Der Haken an der Geschichte ist, spätestens wenn etwas vorfallen oder etwas passierren sollte, dann ist man dran, warum man das dem Arbeitgeber nicht gleich gesagt hat.
Den Staat als Arbeitgeber konnte ich sowieso vergessen, denn dort brauchte ich ja ein Gesundheitszeugnis und woher nehmen als Epileptiker?
Also war ich sofort vom Tisch, obwohl man einmal bei dieser allgemeinen Einstellung und Auffassung unserer Nichtepileptiker bedenken sollte und sie sich fragen sollten:
"nur gesund und nirgends krank ist auch nicht gesund!"
Das ist das alte "Schubladendenken" und im Jahre 2500 werden die vermutlich mal sagen: "ojemine, wie konnte man damals 2015 so denken, es gibt nur einen völlig gesunden elitären Arbeitnehmer und einen absolut Behinderten, nur Gesunde und nur Kranke!" Das stinkt doch geradezu! Ich sage Dir meine Erfahrung und mein Motto:
gib niemals auf und kämpfe und sage dir: "jetzt erst recht!"
Und das große Schlagwort "Inklusion", das geradezu in aller Munde ist und wo jeder überall seine Teilhabe pflegt, das riecht dermaßen nach bürokratischer Ordentlichkeit und formaler Quotenerfüllung, daß mir richtig schlecht wird dabei, wenn ich an meine Entwicklung zurückdenke.
Davon lasse ich mich nicht mehr blenden, denn statistische Zahlen haben diesbezüglich in Bezug auf die reale Lebensqualitätsverbesserung bei Epileptikern kaum eine Aussagekraft.
Es muß auch vom Betroffenen her gesehen akzeptiert werden und nicht nur ein von außen aufoktroyiertes Modell auf "Anpfiff" sein.
Schon seit vielen Jahren wurden Epileptiker an den Rand des Überlebens gedrängt und geschoben, waren sich selbst überlassen und jetzt plötzlich sollen sie alle integriert sein. Ist das nicht bedenklich? (das waren meine Erfahrungen, Meinungen lt. Grundgesetz haben wir Meinungsfreiheit und Meinungsvielfalt)
Machs gut
Heidi45
Epilepsie Geschäftsfähigkeit -
Wie kommst du darauf, dass man beim Staat ein Gesundheitszeugnis brauch? Dieses ist nur notwendig, wenn du in einem staatlichen Beruf arbeiten willst, wo man auch körperlich gefordert wird, wie zum Beispiel der Polizei und ähnliches.
Bei so nem Bürojob beim Staat, brauch man nichts dergleichen, das einzige Problem könnte nur eine Verbeamtung darstellen, aber hier sind in Bezug auf Epilepsie andere Umstände zu berücksichtigen.
Epilepsie Geschäftsfähigkeit -
Den Staat als Arbeitgeber konnte ich sowieso vergessen, denn dort brauchte ich ja ein Gesundheitszeugnis und woher nehmen als Epileptiker?
Hä? Also das versteh ich jetzt überhaupt nicht.
Ich kenne jemanden mit Epilepsie, der im öffentlichen Dienst prima untergekommen ist und nix dergleichen brauchte. Und selbst wenn irgendeine amtsärztliche Bescheinigung benötigt wird (Gesundheitszeugnis gibt's heute in der Form ja nicht mehr, wenn ich auf dem Laufenden bin; und selbst früher ging's da primär um Infektionskrankheiten in sensiblen Bereichen wie Lebensmittelzubereitung, wenn mich nicht alles täuscht), steht da im Bescheid für den Arbeitgeber nur drin, ob Du gesundheitlich in der Lage bist, die Tätigkeit auszuüben oder nicht. Da ist es dann egal, ob der Staat oder eine Privatfirma der potentielle Arbeitgeber ist.
--
Das ist der Weisheit letzter Schluss:
Nur der verdient sich Freiheit wie das Leben,
Der täglich sie erobern muss.
Johann Wolfgang Goethe - Faust, der Tragödie zweiter Teil
Epilepsie Geschäftsfähigkeit -
Zitat aus dem bürgerlichen Rechtsbuch
Nichtig ist auch eine willenserklärung die im zustande der Bewusstlosigkeit oder vorübergehender geistiger Störung abgegeben wird ,beispiel
Volltrunkenheit, epileptischer Anfall etc
Durch diesen zustand allein, tritt aber keine absolute Geschäftsunfähigkeit ein.
Also
Wir werden während des Anfalls mit besoffenen gleich gesetzt damit niemand während des Anfalls deine Hand nehmen, steuern kann und so einen Vertrag abschließt