Guten Tag,
ich bin neu hier im Forum und deshalb bitte ich um Entschuldigung, falls diese Frage bereits 1000 x gestellt und beantwortet worden ist. Dann seid so nett und sagt mir bitte, wo ich es finde. Meine Suche hat leider kein Ergebnis erbracht.
Mir ist nach einem angeblich ersten epileptischen Anfall im Juni letzten Jahres die Fahrerlaubnis entzogen worden. Für einen unbestimmten Zeitraum. Ich fahre übrigens seit 32 Jahren unfallsfrei Auto.
Nach diversen Untersuchungen ist man sich seitens der Neurologen und Radiologen nicht einig, ob es sich denn wirklich um Epilepsie handelt und/oder ob etwas in meinem Gehirn so anders ist, als bei anderen Leuten. Klar habe ich mich per Internet schlau gemacht, wie die Rechtslage und so weiter ist. Was ich aber partout NICHT finden kann, ist Folgendes:
- Muss mir (vermutlich der Neurologe) schriftlich mitteilen, dass ich wieder fahren darf?
- Kann ich darauf bestehen, dies schriftlich zu bekommen? Die Information über die vermeintliche Fahruntauglichkeit mußte ich ja auch unterschreiben.
- Wenn ich nichts Gegenteiliges mitgeteilt bekomme bzw. unterschreiben muss, kann ich dann nach einem halben Jahr "einfach" wieder fahren und mich auf die geltende Rechtsprechung berufen?
Danke für Eure sachdienlichen Hinweise.
Wiedererlangen der Fahrerlaubnis
Dori, Thursday, 15.01.2015, 19:27 (vor 4231 Tagen) @ epsilontik
Haben die Ärzte bei dir Epi festgestellt? Bei mir sagte der Arzt das ich kein Auto fahren darf. Steht auch so im Befund drin. Frag mal dein Neurologen.
Wiedererlangen der Fahrerlaubnis
Green, Thursday, 15.01.2015, 19:44 (vor 4231 Tagen) @ epsilontik
Hallo
einmal oben in die Suchmaschine Fahrerlaubnis eingeben....viel Spass beim Lesen.
Ansonsten vorne auf den Seiten informieren gibt es eine Broschüre Epilepsie und Führerschein.
Und was heist entzogen...den darf Ihnen doch keiner Weg nehmen..sag ich mal als Laie.
Sie dürfen nur nicht mehr fahren das ist erstmal alles.
Es gibt Beratungstelefone zum Thema Epilepsie die können Ihnen auch weiterhelfen T-nummern finde sie auch vorne bei Informieren.
Gruss Green
Wiedererlangen der Fahrerlaubnis
keki, Thursday, 15.01.2015, 22:12 (vor 4230 Tagen) @ epsilontik
Mir wurde kurz nach der Diagnosestellung vom Neurologen mitgeteilt, dass ich nicht fahren darf. Ob ich das unterschreiben musste, weiß ich gar nicht mehr. Nachdem ich ein Jahr anfallsfrei war durfte ich dann mit Erlaubnis des Epileptologen wieder fahren und das hab ich auch schriftlich. Den Führerschein musste ich nie abgeben. Inzwischen hab ich mich aber so an mein Fahrrad gewöhnt, dass ich nur noch Auto fahre, wenn es nicht anders geht.
Wiedererlangen der Fahrerlaubnis
pegasus, Friday, 16.01.2015, 01:49 (vor 4230 Tagen) @
epsilontik
bearbeitet von pegasus, Friday, 16.01.2015, 01:54
Ich darf nach meinem Aufenthalt in Bethel nicht fahren (die Wahrscheinlichkeit, dass ich 2 Jahre Anfallsfrei sein werde ist sehr gering).
Und bei einem einmaligen Anfall spricht man im übrigen noch nicht von Epilepsie. Wenn du sicher gehen willst, solltest du einmal in einem Epilepsiezentrum vorstellung werden oder dir einen auf Epilepsie spezialisierten Neurologen suchen, auch Epileptologe genannt.
Wiedererlangen der Fahrerlaubnis
epsilontik
, Friday, 16.01.2015, 07:38 (vor 4230 Tagen) @
pegasus
Hallo,
danke erst mal für Eure Kommentare.
@Dori: >Haben die Ärzte bei dir Epi festgestellt?
Nein, haben sie nicht. s.u.
Mir wurde nach einem Krankenhausaufenthalt ein erster epileptischer Anfall bescheinigt. Während des Aufenthaltes war man sich da nicht so sicher. Hätte auch ein Schlaganfall oder sonst was sein können. Die Ärzte wußten es nicht. Bis ich entlassen wurde. Da stand es dann im Abschlußbericht.
@Green: >Und was heist entzogen...den darf Ihnen doch keiner Weg nehmen.
Ich schrieb auch nicht Führerschein (den habe ich noch), sondern Fahrerlaubnis. Und die habe ich nicht. Ich wurde schriftlich auf die angeblich vorliegende Fahruntauglichkeit hingewiesen und mußte unterschreiben, dass ich das a) zur Kenntnis genommen und b) verstanden habe.
@pegasus: > Und bei einem einmaligen Anfall spricht man im übrigen noch nicht von Epilepsie.
EBEN!
@keki:>Nachdem ich ein Jahr anfallsfrei war durfte ich dann mit Erlaubnis des Epileptologen wieder fahren und das hab ich auch schriftlich.
Aha. Genau das war meine Frage. Kriegt man das IMMER schriftlich? Was genau steht dann da? Kann man darauf bestehen, es schriftlich zu bekommen? Ist das dann rechtsverbindlich und falls ja, für wie lange? Immer natürlich unter dem Blickwinkel Anfallsfreiheit
Wiedererlangen der Fahrerlaubnis
Green, Friday, 16.01.2015, 11:28 (vor 4230 Tagen) @ epsilontik
Hallo epsilontik
sorry wusste nicht das es unterschiedliche sachen gibt führerschein und fahrerlaubnis
darf selber kein auto fahren.
Wenn die sich nicht sicher sind was ihnen fehlt ...wo nehmen die ärzte dann die rechtliche grundlage her ihnen das zu entziehen?
Am besten kompetenten Anwalt/Verbraucherberatung befragen.
Gruss Green
Wiedererlangen der Fahrerlaubnis
keki, Saturday, 17.01.2015, 12:23 (vor 4229 Tagen) @ epsilontik
Ich hab das auf dem Bericht des Epiteptologen stehen, der an die überweisende Hausärztin gegangen ist. Da steht dass ich seit einem Jahr anfallsfrei bin und nach Eigen-und Fremdanamnese auch im Anfall nie das Bewusstsein verloren hab. Ich sag bei solchen Untersuchungen schon immer gleich, dass der Bericht nicht nur an die Hausärztin, sondern auch direkt an mich gehen soll. Dann spart man sich die Rennerei und hat immer alles zum Nachlesen oder für andere Ärzte/Gutachter/etc. vorliegen. Und man kann direkt kontollieren, ob alles stimmt.
Wiedererlangen der Fahrerlaubnis
Dori, Saturday, 17.01.2015, 13:25 (vor 4229 Tagen) @ epsilontik
Ja sie haben bei mir 2006 Epi festgestellt. Bis 2013 war ich auch anfalssfrei. bis jetzt hatte ich wieder Anfälle bekommen so das ich kein Auto fahren darf!
Wiedererlangen der Fahrerlaubnis
sexauer, Gundelfingen, Tuesday, 10.02.2015, 14:25 (vor 4205 Tagen) @ Dori
Anfälle am Steuer können zu schweren Verkehrsunfällen führen und stellen daher eine Gefahr für alle Verkehrsteilnehmer dar. Epilepsie-Patienten sollten daher kein Fahrzeug steuern, solange sie nicht sicher anfallsfrei sind. Die Frage, ob ein Epilepsie-Patient Auto fahren darf oder nicht, beantwortet der behandelnde Arzt.
Der Arzt hat die Pflicht, den Patienten über dessen Fahrtauglichkeit zu informieren.105
Der behandelnde Arzt trifft die Entscheidung zur Fahrtauglichkeit auf Basis der aktuellen BAST-Leitlinien (Begutachtungsleitlinien zur Kraftfahrereignung des Bundesamtes für Straßenwesen).106
Nach den aktuellen BAST-Leitlinien gilt grundsätzlich:
Wer epileptische Anfälle erleidet, ist nicht in der Lage, ein Kraftfahrzeug zu führen, solange ein Risiko für wiederholte Anfälle besteht.106
Für die Beurteilung der Fahreignung sind nach der Diagnose Epilepsie oder nach einem einmaligen Anfall Untersuchungen beim behandelnden Facharzt in jährlichen Abständen erforderlich. Bei einer langjährigen Anfallsfreiheit können die zeitlichen Abstände zwischen den Untersuchungen verlängert werden.106
In den BAST-Leitlinien werden die Empfehlungen zur Fahreignung aufgrund der unterschiedlichen Anforderungen zwischen den folgenden beiden Gruppen unterteilt106:
PKW und Motorrad (Gruppe 1)
LKW und beruflicher Personentransport (Gruppe 2)
PKW und Motorrad
Epilepsie-Patienten dürfen unter den folgenden Bedingungen PKW und/oder Motorrad fahren:106
Bei einem einmaligen Anfall:
Nach einer anfallsfreien Zeit von mindestens 6 Monaten
Nach einer anfallsfreien Zeit von mindestens 3 Monaten, wenn der Anfall durch bestimmte Auslöser, wie Fieber oder Schlafentzug, verursacht wurde
Bei der Diagnose Epilepsie:
Nach einer anfallsfreien Zeit von mindestens 1 Jahr
Bei ausschließlich an den Schlaf gebundenen Anfällen nach mindestens 3- jähriger Beobachtungszeit
Bei einfachen fokalen Anfällen, ohne Bewusstseinsstörung und ohne weitere Behinderungen nach mindestens 1-jähriger Beobachtungszeit
Bei einem erneuten Anfall (oder mehreren Anfällen innerhalb von 24 Stunden) nach langjähriger Anfallsfreiheit
Nach einer Fahrpause von 6 Monaten, sofern die Untersuchung keine Hinweise auf eine erhöhte Gefahr einer Anfallswiederholung gibt
Bei der Beendigung der Epilepsie-Therapie
Personen, die fahrtauglich sind, dürfen kein Fahrzeug führen, solange Epilepsie-Medikamente reduziert werden und mindestens 3 Monate nach der letzten Medikamenten-Einnahme.
LKW und beruflicher Personentransport
Die Richtlinien für das Führen eines LKW und für den beruflichen Personentransport sind wesentlich strenger aufgrund der höheren Belastungen und Anforderungen an den Fahrer. Epilepsie-Patienten mit wiederholten Anfällen und/oder mit einer medikamentösen Epilepsie-Therapie haben generell keine Fahrerlaubnis in dieser Gruppe.106
Unter folgenden Bedingungen sind Epilepsie-Patienten für das Führen eines LKW und den beruflichen Personentransport geeignet:106
Bei einem einmaligen Anfall:
Nach einer anfallsfrei gebliebenen Zeit von mindestens 2 Jahren
Nach einer anfallsfrei gebliebenen Zeit von mindestens 6 Monaten, wenn der Anfall durch bestimmte Auslöser, wie Fieber oder Schlafentzug, verursacht wurde
Bei der Diagnose Epilepsie:
Nach einer anfallsfrei gebliebenen Zeit von mindestens 5 Jahren ohne medikamentöse Therapie
Neuerwerb des Führerscheins
Wenn Sie einen Führerschein neu erwerben möchten, sollten Sie dies zunächst mit Ihrem behandelnden Arzt besprechen. Der Arzt hat die Pflicht, seine Patienten auf der Grundlage der geltenden Leitlinien zu beraten und darüber aufzuklären, ob sie tauglich sind, ein Kraftfahrzeug zu führen oder nicht.105
Im Führerschein-Antragsformular der Straßenverkehrsbehörde wird das Vorliegen einer Epilepsie abgefragt. Diese Frage muss wahrheitsgemäß beantwortet werden. Ein Attest über die Fahrtauglichkeit ihres behandelnden Arztes sollte dem Antrag am besten beigelegt werden. Die Straßenverkehrsbehörde entscheidet dann, ob ein weiteres Gutachten erforderlich ist. Dieses weitere Gutachten zur Beurteilung der Fahrtauglichkeit wird von einem Facharzt mit einer Zusatzqualifikation in Verkehrsmedizin oder Arbeitsmedizin erstellt. Der behandelnde Arzt darf nicht der Gutachterarzt sein.107