Epilepsie ist zurück, Schwerbehindertenausweis
Hallo ihr lieben,
ich habe mich gerade eben angemeldet und würde mich über eure Hilfe freuen.
Ich bin schon seit meinem 15 Lebensjahr Epileptiker, war aber einige Jahre anfallsfrei, bis es vor kurzen zunächst mit häufigen Absencen und dann GM-Anfällen wieder anfing (bin jetzt 24).
Ich fühle mich dadurch gerade ziemlich beeinträchtigt und überlege einen Schwerbehindertenausweis zu beantragen, aber in dem Antragsformular werden Dokumente der letzten 2 Jahre verlangt, die meine Epilepsie belegen sollen.
Das Problem ist nun, dass es ja jetzt erst wieder angefangen hat und ich nicht weiß, wie ich beweisen soll, dass ich krank bin.
Habt ihr vielleicht eine Idee?
Viele Grüße,
Kaleidoskop
Epilepsie ist zurück, Schwerbehindertenausweis
Ich fühle mich dadurch gerade ziemlich beeinträchtigt und überlege einen Schwerbehindertenausweis zu beantragen, aber in dem Antragsformular werden Dokumente der letzten 2 Jahre verlangt, die meine Epilepsie belegen sollen.
Du hast in dem Formular ein Feld (zumindest bei uns in Bayern; weiß nicht, wie die Umsetzung in anderen Bundesländern aussieht), in dem Du Deinen behandelnden Arzt angeben kannst (mit dem Neurologen hast Du ja sicherlich über die neuen Anfälle gesprochen, oder?) und entsprechende Formulare, um ihn zum Zweck der Feststellung von der ärztlichen Schweigepflicht zu entbinden. Von dem holt das zuständige Amt dann Informationen ein, insbesondere Diagnose und aktuelle Häufigkeit (was für den GdB ausschlaggebend ist). Ist halt nur Aufwändiger für's Amt, als wenn man selbst schon einmal Unterlagen vorsortiert liefert.
Zusätzlich kannst Du auch Unterlagen von deutlich früher, aus denen die Diagnose der Epilepsie hervorgeht (ist ja eine chronische Krankheit) hinzufügen. Du musst keine 2 vollständigen Jahre an Arztunterlagen haben. Wenn die Epi halt jetzt wieder auftritt und zwischendurch Ruhe war, ist das nun einmal so und ändert ja nix dran, dass es eine Epi ist.
Was in Deinem Fall das beste Vorgehen ist, kannst Du auch bei Dir vor Ort z.B. bei den kostenlosen Beratungsstellen der Wohlfahrtsverbände einholen. Die können gut abschätzen, was Du bekommen kannst und wie Du die Sachen formulieren solltest (evtl. auch mit einem zusätzlichen selbst formulierten Anschreiben, der dem formellen Antrag beigefügt wird, um persönliche Aspekte, welche das Formular nicht berücksichtigt). Zudem kannst Du mit denen Deine vorhandenen Unterlagen zusammen durchgehen um zu sehen, was sinnvoll sein könnte, gleich beizulegen.
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Das ist der Weisheit letzter Schluss:
Nur der verdient sich Freiheit wie das Leben,
Der täglich sie erobern muss.
Johann Wolfgang Goethe - Faust, der Tragödie zweiter Teil
Epilepsie ist zurück, Schwerbehindertenausweis
Hallo
was versprechen sie sich von dem Ausweis...oder wieviel Prozent sie bekommen?
Oben auf den Seiten Informieren gibt es eine Informationbroschüre zum Thema
Epilepsie und Schwerbehindertenausweis haben Sie die schon mal gelesen da finden sie eine Menge Informationen.
Gruss Green
Epilepsie ist zurück, Schwerbehindertenausweis
Oh dankeschön für die ausführliche Antwort!
Ich dachte schon ich müsste jetzt erst noch 2 Jahre warten bis ich überhaupt einen Anspruch auf den Ausweis habe.
Ich werde es nun auf jeden Fall mal versuchen und schauen, was dabei heraus kommt 
Epilepsie ist zurück, Schwerbehindertenausweis
Hallo Green,
in erster Linie hoffe ich auf einen Nachteilsausgleich an der Uni, weil ich mit der Prüfungszeit nicht hinkomme, wenn ich zwischendurch Absencen habe, was sich bei mir vor Allem unter Stress häuft oder sogar in einem GM-Anfall endet.
Keine Ahnung wie viel Prozent ich bekomme, aber ich lasse mich dazu noch mal genauer beraten.
Epilepsie ist zurück, Schwerbehindertenausweis
Ich werde es nun auf jeden Fall mal versuchen und schauen, was dabei heraus kommt
Eine grobe Vorstellung, was eventuell dabei rauskommen könnte (auch um eine Vorstellung zu bekommen, was vielleicht wichtig ist, im Antrag anzumerken) kannst Du Dir auch hier unter den Anhaltswerten verschaffen: http://www.betanet.de/betanet/soziales_recht/Epilepsie---Schwerbehinderung-561.html
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