Epilpsie im Baugewerbe
purzzel, Saturday, 28.03.2015, 08:44 (vor 4159 Tagen)
Hallo, ich habe folgende Situation:
Im Oktober 2014 hatte ich meinen zweiten Anfall, jetzt meinte mein Chef
das Risiko mich weiter zu beschäftigen wäre im zu groß und er könnte die
Verantwortung nicht übernehmen.
eine interne Versetzung wäre auch nicht möglich.
ich weis nicht wie ich damit umgehen soll.
darf er mich entlassen aufgrund der Unfallrisiko?
Epilpsie im Baugewerbe
huge88, Großraum Nürnberg/Fürth/Erlangen, Saturday, 28.03.2015, 09:03 (vor 4159 Tagen) @ purzzel
Hi!
Für solche Fälle gibt es Anlauf und Beratungsstellen bei den Berufsgenossenschaften, dem Arbeits- und dem Versorgungsamt. Krankheiten im Allgemeinen sind kein Kündigungsgrund, allerdings kann es natürlich durch mögliche Anfälle (ein Arbeitgeber hat eine Fürsorgepflicht gegenüber dem Arbeitnehmer und seinen Kollegen) bei gewissen Tätigkeiten dazu kommen, dass das Risiko eines Schadens im Falle eines Anfalls deutlich über das normale Maß hinausgeht, was ihn zum Schutze Dritter dazu zwingt, jemanden die bisherige Arbeitstätigkeit nur noch eingeschränkt/gar nicht mehr, ausführen zu lassen. Dahinter steht letztendlich auch die Frage, in wie fern Epilepsie jemanden für einen bestimmten Beruf berufsunfähig macht.
Die große, kniffelige Frage ist dann immer, in wie weit er einen dann einen Ersatzplatz in der Firma beschaffen muss.
--
Das ist der Weisheit letzter Schluss:
Nur der verdient sich Freiheit wie das Leben,
Der täglich sie erobern muss.
Johann Wolfgang Goethe - Faust, der Tragödie zweiter Teil
Epilpsie im Baugewerbe
purzzel, Saturday, 28.03.2015, 09:24 (vor 4159 Tagen) @ huge88
Danke erstmal für deine Antwort.
Fakt ist ich möchte meinen Job weiter ausüben,
dazu kommt noch das in einem gewissen rahmen meine Existenz
davon abhängt.
wer weis ob ich einen ähnlich bezahlten Job finde der mir auch noch spaß macht.
es kommt bestimmt keine für die Differenz auf.
Epilpsie im Baugewerbe
pegasus, Saturday, 28.03.2015, 12:08 (vor 4159 Tagen) @ purzzel
Er kann dich entlassen, wenn das Unfallrisiko zu hoch ist. Damit diese Kündigung aber auch wirksam werden kann, sollte man zuvor eine Gefährdungseinschätzung nach dem BGI erfolgen. Ohne diese wäre es nur eine Kündigung auf Verdacht heraus und die kann stimmen, muss es aber nicht.
Davon abgesehen, kannst du nicht über eine Weiterbildung einen anderen Job in deinem Bereich finden? Wie zum Beispiel den Meister machen und anschließend dann Lehrlinge unterrichten?e
Epilpsie im Baugewerbe
purzzel, Saturday, 28.03.2015, 12:38 (vor 4159 Tagen) @ pegasus
Hallo Pegasus,
danke für deine Antwort, ich denke das es auf eine Kündigung rausläuft.
Ich soll demnächst zum Vertrauensarzt der Berufsgenossenschaft.
weist du vielleicht wenn es eine Kündigung aus Sicherheitsgründen wäre muss er mir dann eine Abfindung zahlen?
Epilpsie im Baugewerbe
keki, Saturday, 28.03.2015, 17:57 (vor 4159 Tagen) @ purzzel
Hast du eigentlich einen anerkannten GdB? Dann hast du nämlich einen erhöhten Kündigungsschutz und kannst das Integrationsamt hinzuholen. Die arbeiten mit dm Integrationsfachdienst zusammen. Du kannst dich dort beraten lassen und die schauen sich bei einer drohenden Kündigung deinen Arbeitsplatz an, ob man ihn an deine Bedürfnisse anpassen kann.
Epilpsie im Baugewerbe
sandytimmy, Saturday, 28.03.2015, 23:05 (vor 4158 Tagen) @ purzzel
Welchen Beruf hast du denn gelernt
Das wäre eine klassische Berufsunfähigkeit wenn es zu gefährlich ist
TU dir den gefallen und denk einmal ganz sachlich über deine Arbeit nach. Wo sind gefahren bei Bewusstlosigkeit
Wenn du z.b auf einem Gerüst in großer Höhe oder mit heißen oder scharfen Geräten atbeitest dann ist es einfach zu gefährlich.
Oder wenn du unbedingt auto fahren musst usw
Das geht halt nicht, da ist man eine Gefahr für sich und/ oder andere
Epilpsie im Baugewerbe
purzzel, Sunday, 29.03.2015, 22:43 (vor 4157 Tagen) @ sandytimmy
Hallo sandytimmy,
Ich bin gelernter Maurer, habe dann die Weiterbildung zum Polier gemacht.
Ich bin in meinem Job davon abhängig Auto zu fahren, auf Gerüste zu gehen und auch zum Teil Maschinen zu betätigen.
Also alles ungünstig für meine Epilepsie.
Epilpsie im Baugewerbe
sandytimmy, Monday, 30.03.2015, 20:58 (vor 4157 Tagen) @ purzzel
Ja das geht leider gar nicht. Dann bist du Berufsunfähig
Epilpsie im Baugewerbe
huge88, Großraum Nürnberg/Fürth/Erlangen, Tuesday, 31.03.2015, 09:16 (vor 4156 Tagen) @ purzzel
Ich bin in meinem Job davon abhängig Auto zu fahren, auf Gerüste zu gehen und auch zum Teil Maschinen zu betätigen.
Die Gerüste sind da in meinen Augen wohl das größte Problem wegen einer möglichen Sturzgefahr.
Auto fahren kann zur Not jemand anderes. Bei Maschinen muss man genau schauen, wo bei den einzelnen Geräten die Gefahren im Falle eines Anfalls liegen. (Z.B. sind Maschinen, die erst anlaufen, nachdem man sie sicher verschlossen hat, für gewöhnlich kein Problem.)
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Epilpsie im Baugewerbe
purzzel, Tuesday, 31.03.2015, 10:18 (vor 4156 Tagen) @ huge88
Das Autofahren kann ich nur bedingt jemand anderem überlassen.
Oft bin ich auch alleine unterwegs.
Das benutzen von Gerüsten und Leitern lässt sich gar nicht verhindern,
Klar haben wir Maschinen die Schutzvorrichtungen haben, aber leider gilt das nicht
für alle, z B Kreissäge,....
Epilpsie im Baugewerbe
Heidi, Tuesday, 31.03.2015, 10:39 (vor 4156 Tagen) @ purzzel
Hallo Purzzel,
diese ganzen Arbeiten (Gerüst, Leiter, Säge Autofahren)sind für Epileptiker leider tabu. Es schützt Dich und auch Deinen Chef vor großen Gefahren. Wenn Du bei der Arbeit durch Deine Epi einen schlimmen Unfall hast, haftet die Firma. Und die kann dann evtl. pleite gehen. Das sind Fakten, die Du einfach akzeptieren mußt. Versuche doch einen Schreibtischjob bei der Fa. zu bekommen. Alles Gute,
Heidi
Epilpsie im Baugewerbe
pegasus, Sunday, 29.03.2015, 10:33 (vor 4158 Tagen) @ purzzel
Das kann ich dir leider nicht sagen, denn wenn nach Einschätzung nach dem BGI herauskommt, dass du diesen Job nicht weitermachen darfst und im Betrieb selbst keine Alternativen bestehen, um das Arbeitsverhältnis fortzuführen, dann ist die Kündigung rechtswirksam, wegen eben dem erhöhten Selbst- und Fremdgefährdungspotential und das bedeutet auch, dass keine Abfindung notwendig ist. Ist aber letztendlich nur eine Verhandlungssache.
Und die restlichen Tipps, wurden dir bereits gegeben. Was noch anzumerken sei, dass du darauf achten solltest, dass das Gefährdungspotential nach 585 BGI eingeschätzt wird, denn nur das ist für Menschen mit Epilepsie maßgeblich, alles andere sind veraltete Ansichten (habe da schon so meine persönlichen Erfahrungen machen dürfen mit amtlichen Gutachtern, die hatten von dem keine Ahnung und haben einfach mal nur allgemeinen Grundsätze für an Epilepsie erkrankte Menschen angewendet, dabei ist schon mehr als 10 Jahre bekannt, dass Epilepsie nicht gleich Epilepsie ist).
Epilpsie im Baugewerbe
purzzel, Sunday, 29.03.2015, 22:36 (vor 4157 Tagen) @ pegasus
Hallo Pegasus,
mein Neurologe hat mich auch schon angesprochen ob es nicht besser
wäre den Job zu wechseln.
Mein "Problem" ist, das ich meinen Job gerne mache und eigentlich
auch weiter ausüben möchte.
Ich bin jetzt seit fast 18 Jahren da und komme mit allen gut klar.
Epilpsie im Baugewerbe
pegasus, Monday, 30.03.2015, 11:04 (vor 4157 Tagen) @ purzzel
Dein Neurologe ist aber kein Arbeitsmediziner von daher kann er zwar dazu raten, ob es aber notwendig ist, kann nur jemand sagen, der sich wirklich mit dem BGI 585 auseinander gesetzt hat und das sind meiner bisherigen Erfahrung nach nur sehr wenige.
Epilpsie im Baugewerbe
purzzel, Monday, 30.03.2015, 11:18 (vor 4157 Tagen) @ pegasus
Hallo Pegasus,
wie oder wo finde ich jemanden der sich damit auskennt?
weist du das zufällig?
Epilpsie im Baugewerbe
pegasus, Monday, 30.03.2015, 11:25 (vor 4157 Tagen) @ purzzel
In einer Epilepsieklinik ... mit Anbindung einer medizinisch beruflichen Rehabilitation (früher Kur).
Aber das solltest du mit deinem Neurologen bereden, denn den Antrag hierfür musst bei deiner Rentenversicherung stellen.
Epilpsie im Baugewerbe
pegasus, Monday, 30.03.2015, 11:28 (vor 4157 Tagen) @ pegasus
Hier hast du auch noch einen Link zu einer
http://www.mara.de/epilepsie-zentrum/rehabilitation.html
So wäre bei dir wohl das hier zu klären
Berufliche Schwierigkeiten (z.B. Gefährdung der Erwerbsfähigkeit) im Zusammenhang mit der Epilepsie und ggf. zusätzlichen Erkrankungen
Epilpsie im Baugewerbe
purzzel, Monday, 30.03.2015, 12:57 (vor 4157 Tagen) @ pegasus
Danke
Epilpsie im Baugewerbe
Oliver55, Sunday, 29.03.2015, 13:18 (vor 4158 Tagen) @ purzzel
Guten Tag,
das wäre in meinen Augen ein Fall für den Anwalt. Denn es wird hier um Diskriminierung gehen. Er darf dich nicht auf Grund der Krankheit einfach eine Kündigung aufstellen. Ich würde hier auch an die Gewerkschaft oder den Betriebsrat kontaktieren. Sofern eine Versicherung besteht, muss man auch an die Berufsunfägigkeitsversicherung denken. Doch es wäre hier fraglich, ob Epilesie versicherbar ist.(Quellen: https://www.bu-vergleichsberichte.de/ab-wann-berufsunfaehig/ )
Epilpsie im Baugewerbe
purzzel, Sunday, 29.03.2015, 22:31 (vor 4157 Tagen) @ Oliver55
Hallo Oliver55,
danke erstmal für deinen Kommentar.
Morgen werde ich erstmal bei der Gewerkschaft anrufen und mal hören
was Sie zusagen haben.
Eine BU deckt auch die Epilepsie ab, sofern man mindestens 6 Monate ausfällt.
Mal sehen wie es weiter geht.
Epilpsie im Baugewerbe
Green, Wednesday, 01.04.2015, 21:36 (vor 4155 Tagen) @ purzzel
Hallo purzzel
was hat der Anruf bei der Gewerkschaft gebracht?
Wieviel Kollegen hast du den?Ist der Betrieb klein?
Gruss Green
Epilpsie im Baugewerbe
purzzel, Thursday, 02.04.2015, 07:54 (vor 4154 Tagen) @ Green
Hallo,
Wir sind ca. 70 Leute in der Firma, also nicht ganz so klein
Der Mann von der Gewerkschaft/Rechtsabteilung meint, dass ich mir erstmal
gar keine sorgen wegen einer Kündigung machen sollte.
Dadurch das ich fast 18 Jahre in der Firma bin, 50% Schwerbehinderung habe und noch bestehenden Kündigungsschutz nach einer Betriebsratszugehörigkeit hätte er
kaum eine Chance mich los zu werden. Es seiden ich lenke ein und gehe selber mit einer Abfindung oder so.
Ich weis aber auch das ich dann kaum noch Chancen hätte im meinem Job zu arbeiten.
Ach er meinte noch wenn mein Chef mich an meinem ersten Arbeitstag nicht arbeiten lässt, soll ich meine Arbeitskraft schriftlich anbieten und wieder zur Arbeit
gehen. wenn er mich trotzdem nicht arbeiten lässt, schaltet die Gewerkschaft das Amt für Integration ein.
Epilpsie im Baugewerbe
huge88, Großraum Nürnberg/Fürth/Erlangen, Thursday, 02.04.2015, 18:07 (vor 4154 Tagen) @ purzzel
Wir sind ca. 70 Leute in der Firma, also nicht ganz so klein
Naja, da sollte sich aber dann intern was finden lassen. Jemand muss ja auch für eine solche Firma Rechnungen schreiben und einen Berg an Verwaltungsarbeit erledigen. Mach Dich mal schlau, in wie weit da eine entsprechende Umschulung evtl. vom Staat(Arbeitsamt etc.) gefördert werden würde.
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Das ist der Weisheit letzter Schluss:
Nur der verdient sich Freiheit wie das Leben,
Der täglich sie erobern muss.
Johann Wolfgang Goethe - Faust, der Tragödie zweiter Teil
Epilpsie im Baugewerbe
ruth-etc., Friday, 03.04.2015, 20:20 (vor 4153 Tagen) @ purzzel
Hallo purzel
Bin mich zur Zeit in diese Richtung selbst gezielter am informieren. Selbst nicht in einer Gewerkschaft, habe jedoch für den Fall der Fälle eine entsprechende RSV. Wir sind insgesamt ca. 50 Leute, mein Problem besteht in erster Linie ebenfalls darin, das es sich um ein "unter Umständen" äußerst unterschiedlich interpretierbares Berufsfeld handelt - Elektromaschinenbau.
Der Mann von der Gewerkschaft/Rechtsabteilung meint, dass ich mir erstmal gar keine sorgen wegen einer Kündigung machen sollte. Dadurch das ich fast 18 Jahre in der Firma bin, 50% Schwerbehinderung habe und noch bestehenden Kündigungsschutz nach einer Betriebsratszugehörigkeit hätte er kaum eine Chance mich los zu werden.
Ja, das "kaum" ist dennoch so eine Sache... Mir ist bewusst das ich erstmal "nichts" unterschreiben würde, erst Recht keinen Aufhebungsvertrag. Durch meinen GDB 80 -unbefristet- einen erweiterten Kündigungsschutz habe und ebenso, wenn es darauf ankommt, das Amt für Integration einschalten kann. Doch "die" wissen das auch alles und so nutzen sie andere Möglichkeiten. Drücke es mal so aus. Das einem die Lust sich an den Arbeitsplatz zu begeben immer mehr vergeht obwohl man sehr wohl dazu in der Lage wäre wenn man in Ruhe gelassen werden würde. Politisch korrekt? Ich arbeite inzwischen fast 15 Jahre dort. Seit einigen Monaten hat man meinen Kollegen nun durch die Tochter des Chefs ersetzt, welche sehr gut auf mich aufpasst. War dann wirklich verdammt blöde für mich gelaufen das ich auch noch ausgerechnet einen Anfall an meinem Arbeitsplatz mit einer im Anschluss über 2 stündigen Todd'sche Parese hatte. Seither achtet man sehr darauf wie ich reagiere wenn ich unter Druck gesetzt werde etc. ... Ich mag da im Grunde schon lange nicht mehr hin gehen, obwohl auch ich meinen eigentlichen Job wirklich sehr gerne mache. Insgesamt schon über 25 Jahre. Doch was dann? Und wohin? Leider selbst keine Ahnung...
Ich wünsche dir alles Gute, viel Kraft und das du es weiterhin schaffst im Sattel zu bleiben!
LG Ruth