KG-Fahrtauglichkeit

purzzel, Wednesday, 01.04.2015, 06:59 (vor 4155 Tagen)

Also ich habe am 29.10.2014 meinen letzten Anfall gehabt.
ab Mai werde ich nach 6 Monaten wieder arbeiten gehen.
Wie lange muss ich arbeiten um wieder vollen Anspruch auf 78 Wochen
Krankengeld zu haben.
Meine zweite Frage: ich habe 2011 einen Anfall gehabt und jetzt Anfang
Oktober einen kleinen und ende Oktober das volle Programm mit Blaulicht.
Laut meinen Neurologen habe ich ein Fahrverbot von 6 Monaten, im Internet
habe aber auch schon gelesen das man 1 Jahr aussetzt muss. Das hatten auch die Ärztin im KH gesagt. Mein Neurologe meinte das wäre falsch.
Was ist jetzt richtig?

KG-Fahrtauglichkeit

Green, Wednesday, 01.04.2015, 08:13 (vor 4155 Tagen) @ purzzel

Guten morgen
Vorne auf den Seiten unter beraten finden sie unten auf der Seite genau Infos zu wann was wie beim Führerschein läuft.
Habe ich richtig gelesen wegen einem Anfall sind sie sechs Monate krank geschrieben gewesen?
Gruss Green

KG-Fahrtauglichkeit

purzzel, Wednesday, 01.04.2015, 09:54 (vor 4155 Tagen) @ Green

Ja 6 Monate,
aufgrund eines Fahrverbotes und Unfallgefahr in meinem Job.

KG-Fahrtauglichkeit

Dani48, Thursday, 02.04.2015, 15:24 (vor 4154 Tagen) @ purzzel

Ich hätte ihn auch gerne gemacht und war kurz davor, als ich Rückfaelle bekam. Richtig ist ein Jahr. Tut mir leid für dich.
Aber das weiss ich aus der Klinik.
Alles Gute.

KG-Fahrtauglichkeit

purzzel, Thursday, 02.04.2015, 17:23 (vor 4154 Tagen) @ Dani48

Mein Neurologe hat mir gestern nochmal gesagt, dass er mich nach 6 Monaten
als Fahrtauglich erklärt!!
Wenn ich es richtig verstehe, ist die Rechtslage auf 1 Jahr ausgelegt?!
mein Doc meint er entscheidet!
Angenommen ich fahre nach den 6 Monaten und bekomme bei der Autofahrt einen Anfall,
bin ich dann versichert?

KG-Fahrtauglichkeit

Dani48, Thursday, 02.04.2015, 17:45 (vor 4154 Tagen) @ purzzel

Ich fürchte nein. Wenn du einen Unfall hast und raus kommt, dass du wieder gefahren bist, dann bist du deinen Lappen erneut los. Aber einen Eid will ich nicht drauf schwören. Du darfst dich nie erwischen lassen. Aber das wird dir zu anstrengend sein. Es tut mir leid.

KG-Fahrtauglichkeit

purzzel, Thursday, 02.04.2015, 22:31 (vor 4153 Tagen) @ Dani48

Ich hole mir am Dienstag Berufsberatung/Rechtsberatung.

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Dani48, Thursday, 02.04.2015, 22:46 (vor 4153 Tagen) @ purzzel

Ich wünsche dir viel Glück und alles Gute.
Frohe Ostern :-)

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huge88, Großraum Nürnberg/Fürth/Erlangen, Thursday, 02.04.2015, 18:15 (vor 4154 Tagen) @ purzzel

Angenommen ich fahre nach den 6 Monaten und bekomme bei der Autofahrt einen Anfall, bin ich dann versichert?

Ich sag's mal so: Da geht dann vermutlich das Gezanke um die Frage los, ob oder in wie weit oder in wie weit nicht. Wenn Dein Arzt Dir das schriftlich geben würde (kenne keinen, der so ein Risiko eingehen würde), vielleicht. Aber unabhängig davon: Ist es Deine einzige Sorge, ob Du versichert bist? Mir würde die Sorge darum, ob ich damit Leben könnte, wenn ich einen Anfall am Steuer habe und dadurch jemanden ernsthaft Schade, mehr Kopfzerbrechen bereiten.

--
Das ist der Weisheit letzter Schluss:
Nur der verdient sich Freiheit wie das Leben,
Der täglich sie erobern muss.
Johann Wolfgang Goethe - Faust, der Tragödie zweiter Teil

KG-Fahrtauglichkeit

purzzel, Thursday, 02.04.2015, 22:29 (vor 4153 Tagen) @ huge88

Klar mache ich mir Gedanken, ob ich jemand anderen schaden könnte.
ich steh da ganz klar in einem Interessen Konflikt, Arbeiten und das Risiko eingehen
oder mich komplett aus meinem Berufsfeld verabschieden. Aber keine Ahnung was ich Beruflich machen kann was mir spaß macht ich keinen anderen gefährde und ich das Geld verdiene wie jetzt. Ich muss auch meine Kosten decken :-(
Ich habe mir jetzt ein paar Adressen raus gesucht bzgl. Beruflicher Fachberatung.
Werde da am Dienstag anrufen.

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pegasus, Wednesday, 01.04.2015, 09:28 (vor 4155 Tagen) @ purzzel

Je nach Art der Anfälle, ändert sich auch das Fahrverbot. So brauche ich zum Beispiel eine 2 jährige Anfallsfreiheit.

Daher kann man dazu nicht wirklich eine pauschale Zeitangabe machen.

Was das Krankengeld angeht, so beträgt hier die Frist 3 Jahre wegen des selben Leidens. D.h. nach 3 Jahren würdest du erst wieder die vollen 78 Wochen das Krankengeld erhalten.

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huge88, Großraum Nürnberg/Fürth/Erlangen, Wednesday, 01.04.2015, 18:19 (vor 4155 Tagen) @ purzzel

Schau einmal in diesen Flyer zu den Begutachtungsleitlinien: http://www.mara.de/.../Epilepsie_Fuehrerschein_Web.pdf

- Beim erstmaligen, einmaligen Anfall, je nach Lage mindestens 3-6 Monate
- Epilepsie: 1 Jahr Anfallsfreiheit, unabhängig vom vorhergehenden Therapieverlauf und Therapieart

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Das ist der Weisheit letzter Schluss:
Nur der verdient sich Freiheit wie das Leben,
Der täglich sie erobern muss.
Johann Wolfgang Goethe - Faust, der Tragödie zweiter Teil

KG-Fahrtauglichkeit

pegasus, Thursday, 02.04.2015, 10:42 (vor 4154 Tagen) @ huge88

Naja .....

Keine Fahrerlaubnis für Gruppe 1 solange ein wesentliches
Risiko für weitere Anfälle besteht

Ich hatte im letzten Monat 5 Anfälle und für diesen Monat auch schon 1 und von daher mache ich mir keine Hoffnungen ....