KG-Fahrtauglichkeit

pegasus, Wednesday, 01.04.2015, 09:28 (vor 4155 Tagen) @ purzzel

Je nach Art der Anfälle, ändert sich auch das Fahrverbot. So brauche ich zum Beispiel eine 2 jährige Anfallsfreiheit.

Daher kann man dazu nicht wirklich eine pauschale Zeitangabe machen.

Was das Krankengeld angeht, so beträgt hier die Frist 3 Jahre wegen des selben Leidens. D.h. nach 3 Jahren würdest du erst wieder die vollen 78 Wochen das Krankengeld erhalten.


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