Zuzahlung
Green, Friday, 22.05.2015, 20:31 (vor 4103 Tagen)
Hallo Leute
es ist einfach ärgerlich.
Heute habe ich wieder mein Phenydan in Apotheke abgeholt und muss für
200 Tabletten 2,--Euro zuzahlen die die Kasse nicht mehr zahlt.
Es ist egal welche Packungsgrösse.
Gruesse Green
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mezeg, München, Friday, 22.05.2015, 21:23 (vor 4103 Tagen) @ Green
für meine Quartal-Ration zahle ich an die 12,00 €. Ist mir aber wert.
mezeg
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sandytimmy, Saturday, 23.05.2015, 10:57 (vor 4103 Tagen) @ Green
Denkt dabei an die Belastungsgrenze
1% des Einkommens ist Zuzahlung. Danach bekommt man die Befreiung.
Ich hab meine seit Februar . zahle jetzt nur für privatrezepte bzw rezeptfreie medis
Zuzahlung
Green, Saturday, 23.05.2015, 19:08 (vor 4103 Tagen) @ sandytimmy
Hallo
sandytime
danke für den Hinweis ...aber es geht um die Zuzahlung von dem Betrag den die Kasse nur noch als Festbetrag zahlt und was dann überbleibt.
Da interesieren die Prozente nicht.
mezeg .... Wert ...ja das bin ich es mir auch....nur die Macht der Krankenkasse finde ich beängtigen.
Gruss Green
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huge88, Großraum Nürnberg/Fürth/Erlangen, Sunday, 24.05.2015, 11:22 (vor 4102 Tagen) @
Green
bearbeitet von huge88, Sunday, 24.05.2015, 11:25
danke für den Hinweis ...aber es geht um die Zuzahlung von dem Betrag den die Kasse nur noch als Festbetrag zahlt und was dann überbleibt.
nur die Macht der Krankenkasse finde ich beängtigen.
Was hat das mit "Macht der Krankenkasse" zu tun? Das ist für die gesetzlichen Krankenkassen alles per Gesetz geregelt (SGB 5, §5), sprich die Macht bekommen sie von wo ganz anders her. Von welchem Medi/Hersteller/Dosis/Packungsgröße sprechen wir denn eigentlich?
Ich möchte übrigens bei der Gelegenheit mein aktuelles Highlight aus der Festbetragsliste Mai 2015 zum Besten geben - auch um einmal die angeblich "teuren" Originalhersteller in Schutz zu nehmen und zu zeigen, dass die Festbetragsregelung traurigerweise irgendwo schon ein bisschen Sinn macht:
Levetiracetam, 500mg, 200Stück
Festbetrag: 71,88€
Fair-Med Healthcare: 338,69€
UCB (sprich Keppra ["original"] mit anderer Verpackung): 71,88€
--
Das ist der Weisheit letzter Schluss:
Nur der verdient sich Freiheit wie das Leben,
Der täglich sie erobern muss.
Johann Wolfgang Goethe - Faust, der Tragödie zweiter Teil
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Green, Sunday, 24.05.2015, 11:30 (vor 4102 Tagen) @ huge88
Hallo Huge88
wir sprechen von desitin 200 stück phenydan.
Wo genau beschwer ich mich den nun...beim Gesetzgeber...der gibt die Festbeträge vor?
Gruss Green
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mezeg, München, Sunday, 24.05.2015, 18:54 (vor 4102 Tagen) @ Green
in Frankreich sind die Medikamente nicht ohne "ticket modérateur" (Eigenanteil als Bremse) zu bekommen. Wenn ich mich richtig erinnere, muß der Preis vom Käufer vorgelegt werden und zur Zurückzahlung die Quittung an die Krankenkasse (Caisse de Sécurité Sociale) gehen. Das gleiche bei Ärzten: Zuerst selber bezahlen und erst später von der Krankenkasse den Betrag - minus ticket modérateur - bekommen.
Es wird natürlich für Notfälle andere Lösungen geben.
Daß sich in der Hinsicht etwas in positiver Weise geändert hätte, ist mir nicht bekannt. Viele nehmen deswegen eine Zusatzversicherung.
Daher ist es für mich nicht tragisch in Deutschland einen vernünftigen Zusatz für Medikamente zu zahlen.
mezeg
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Green, Sunday, 24.05.2015, 20:25 (vor 4101 Tagen) @ mezeg
Tja das Leben ändert sich seit 2o Jahren bekomme ich mein Epilepsiemedikament so...zahle immer bei der Krankenkasse ein...die Leistungen werden immer weniger....nah das zahl ich doch mal eben die 2,-- Euro auch noch.
Andere zahlen viel mehr...weis ich... darum gehts mir aber nicht auch nicht ob ich es gern tue ..es mir Wert bin.... es ist halt wie es ist....und macht mir trotzdem unbehagen.
Gruss Green
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huge88, Großraum Nürnberg/Fürth/Erlangen, Monday, 25.05.2015, 11:40 (vor 4101 Tagen) @ Green
Wo genau beschwer ich mich den nun...beim Gesetzgeber...der gibt die Festbeträge vor?
Der Gesetzgeber gibt sehr genau vor, wie die die Festbetragshöhe festzulegen ist. Im §35 SGB V ist folgendes festgelegt:
- Festbetragshöhe: die Festbeträge "haben sich deshalb an möglichst preisgünstigen Versorgungsmöglichkeiten auszurichten" und "Der Festbetrag für die Arzneimittel in einer Festbetragsgruppe nach Absatz 1 Satz 2 soll den höchsten Abgabepreis des unteren Drittels des Intervalls zwischen dem niedrigsten und dem höchsten Preis einer Standardpackung nicht übersteigen." ist eine recht klare mathematische Ansage, an die sich die Krankenkassen halten müssen. Gibt noch ein paar weitere Kriterien, aber ich will es bei den zwei Stück belassen.
Da ist egal, dass der §35 die Arbeit wie folgt aufteilt:
- der G-BA legt die Gruppen für Festbeträge fest
- der Bund der Krankenkassen legt die Höhe fest
Die Festbetragshöhe kann da im Prinzip auch ein Mathematiker ohne viel Ahnung von Medizin bestimmen.
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huge88, Großraum Nürnberg/Fürth/Erlangen, Monday, 25.05.2015, 12:22 (vor 4101 Tagen) @ Green
wir sprechen von desitin 200 stück phenydan.
Bevor ich vergesse dazu was zu schreiben: Heißt das, dass Du jetzt insgesamt 7€ zuzahlen musst?
Wow ist das mal ein günstiges Präparat. Der Festbetrag beträgt da ja gerade einmal 18,74€ und der Preis vom Phenhydan von Desitin gerade einmal 20,74€. Da kommt nicht einmal der 50mg Lamotrigin-Preis heran. Na einmal abwarten, vielleicht kam Desitin nur noch nicht dazu, den Preis abzusenken und in einem Monat oder halben Jahr musst Du wieder nix mehr zuzahlen.
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dannie89
, Bayern, Saturday, 23.05.2015, 15:15 (vor 4103 Tagen) @
Green
Hey Green,
ich muss für mein Apydan exd. jedes mal 20 Euro zuzahlen. Wenn ich zu meinem Neurologen alle 6 Monate komme verschreibt er wenigstens 2 Packungen. Mein Hausarzt darf es ja nicht deswegen muss ich alle 5 Wochen 20 Euro zahlen.
lg Daniela
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Carpe Diem-Nutze den Tag,
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Dirk1969
, Monday, 25.05.2015, 13:30 (vor 4101 Tagen) @
Green
Also bei meinen Antidepressiva muss ich immer 5 Euro/Packung zuzahlen, während Lamotrigin zuzahlungsfrei ist. Aber ehrlich gesagt weiss ich nicht, ob die Zeit nicht schon vorbei ist, in der Kassen alle (Zu)zahlungen übernommen haben. Ich denke, ein gewisser Eigenanteil ist schon OK, wenn ich sehe, welche Kosten die Krankenkasse bei mir hat. Aber das ist bloss meine private Meinung.
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sandytimmy, Monday, 25.05.2015, 14:45 (vor 4101 Tagen) @ Dirk1969
Diese 5€ sind aber nicht Eigenanteil sondern Rezept Gebühr das ist was anderes . dafür gilt ja meine erwähnte 1% Belastungsgrenze pro Jahr . für den Eigenanteil nicht