Zuzahlung

huge88, Großraum Nürnberg/Fürth/Erlangen, Monday, 25.05.2015, 11:40 (vor 4101 Tagen) @ Green

Wo genau beschwer ich mich den nun...beim Gesetzgeber...der gibt die Festbeträge vor?

Der Gesetzgeber gibt sehr genau vor, wie die die Festbetragshöhe festzulegen ist. Im §35 SGB V ist folgendes festgelegt:
- Festbetragshöhe: die Festbeträge "haben sich deshalb an möglichst preisgünstigen Versorgungsmöglichkeiten auszurichten" und "Der Festbetrag für die Arzneimittel in einer Festbetragsgruppe nach Absatz 1 Satz 2 soll den höchsten Abgabepreis des unteren Drittels des Intervalls zwischen dem niedrigsten und dem höchsten Preis einer Standardpackung nicht übersteigen." ist eine recht klare mathematische Ansage, an die sich die Krankenkassen halten müssen. Gibt noch ein paar weitere Kriterien, aber ich will es bei den zwei Stück belassen.

Da ist egal, dass der §35 die Arbeit wie folgt aufteilt:
- der G-BA legt die Gruppen für Festbeträge fest
- der Bund der Krankenkassen legt die Höhe fest

Die Festbetragshöhe kann da im Prinzip auch ein Mathematiker ohne viel Ahnung von Medizin bestimmen.

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Das ist der Weisheit letzter Schluss:
Nur der verdient sich Freiheit wie das Leben,
Der täglich sie erobern muss.
Johann Wolfgang Goethe - Faust, der Tragödie zweiter Teil


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