Epilepsie und Führerschein

Maarkus, Friday, 31.07.2015, 09:57 (vor 4034 Tagen)

Ich bräuchte mal einen Rat.
Ich bin gerade mit Fahrschule beschäftigt und habe den Antrag abgegeben. Ich habe persönlich dann an der Führerscheinstelle von meiner Krankheit (Epilepsie-schlafgebunden) berichtet, weil es so schien, als hätten sie dort damit noch keine Erfahrung gemacht.
Dafür ist ja laut Leitlinien eine Beobachtungszeit von mindestens 3 Jahren nötig und bei mir sind es ja schon 5 Jahre. Ich habe von meinem behandelnden Arzt auch ein Attest schreiben lassen, wo drin steht, dass dem Führerschein nichts im Wege stünde.
Ich warte jetzt schon länger auf den Antrag und will jetzt eigentlich auch zeitig meine Prüfungen ablegen.
Ich mache mir Sorgen, dass es mit dem Antrag doch Probleme geben könnte wegen meiner Krankheit, obwohl meine Voraussetzung eigentlich erfüllt ist.
Was meint ihr, sind meine Sorgen berechtigt?

Epilepsie und Führerschein

huge88, Großraum Nürnberg/Fürth/Erlangen, Friday, 31.07.2015, 10:56 (vor 4034 Tagen) @ Maarkus

Verstehe ich es richtig, dass wir davon sprechen, dass Du ohne Medikamente diese ausschließlich schlafgebundenen Anfälle hast und nie auch nur einen einzigen aus einem nicht-schlafenden Zustand heraus hattest? (Nur zur Sicherheit, denn ich hab auch schon einmal jemanden sagen hören, seine Anfälle wären schlafgebunden, obwohl er auch Nachts, wenn er übermüdet war, welche aus dem Wachzustand heraus bekam.)

Ich habe persönlich dann an der Führerscheinstelle von meiner Krankheit (Epilepsie-schlafgebunden) berichtet, weil es so schien, als hätten sie dort damit noch keine Erfahrung gemacht.

Tipp für die Zukunft: Sowas höchstens, wenn Du es wo angeben musst, in schriftlicher Form mit präzisem Hinweis auf die entsprechenden Richtlinien, damit die Bürokraten das sofort finden. (Wäre in dem Fall meiner Kenntnis nach, "Begutachtungsleitlinien zur Kraftfahreignung" in der aktuell ab dem 01. Mai 2014 gültigen Form, Kapitel 3.9.6, Gruppe 1, Unterpunkt "Persistierende Anfälle ohne zwangsläufige Einschränkung der Kraftfahreignung").

Ich warte jetzt schon länger auf den Antrag und will jetzt eigentlich auch zeitig meine Prüfungen ablegen. Ich mache mir Sorgen, dass es mit dem Antrag doch Probleme geben könnte wegen meiner Krankheit, obwohl meine Voraussetzung eigentlich erfüllt ist. Was meint ihr, sind meine Sorgen berechtigt?

Ich würde mir da nicht die großen Sorgen machen, zumindest rechtlich hört sich das so an, als ob das kein Problem sein dürfte, wenn Du entsprechend regelmäßig beim Neurologen warst (für Führerscheininhaber hieße das mindestens einmal im Jahr; Häufigkeit bei Neuausstellungen ist dort nicht explizit geregelt). Was sein kann ist, dass Sie zur Beurteilung anordnen, dass Du bei einem Facharzt mit verkehrsmedizinischer Qualifikation vorstellig wirst.

Was genau verstehst Du unter "länger"? Ggf. einfach einmal nachfragen, wie der Bearbeitungsstand ist, mit Hinweis auf die Zeit, die Du wartest (und ohne Hinweis auf die Epi).

--
Das ist der Weisheit letzter Schluss:
Nur der verdient sich Freiheit wie das Leben,
Der täglich sie erobern muss.
Johann Wolfgang Goethe - Faust, der Tragödie zweiter Teil

Epilepsie und Führerschein

Maarkus, Friday, 31.07.2015, 11:55 (vor 4034 Tagen) @ huge88

Ich würde mir da nicht die großen Sorgen machen, zumindest rechtlich hört sich das so an, als ob das kein Problem sein dürfte, wenn Du entsprechend regelmäßig beim Neurologen warst (für Führerscheininhaber hieße das mindestens einmal im Jahr; Häufigkeit bei Neuausstellungen ist dort nicht explizit geregelt). Was sein kann ist, dass Sie zur Beurteilung anordnen, dass Du bei einem Facharzt mit verkehrsmedizinischer Qualifikation vorstellig wirst>


Ja, ich werde mal bei uns in der Führerscheinstelle anrufen.
Ich habe ausschließlich schlafgebundene Anfälle und bin aber medikamentös eingestellt und werde jetzt auch wieder auf ein anderes Medikament eingestellt. Das kennt mein Körper aber schon, da ich das Medikament schon mal lange Zeit genommen habe.

Ich war auch schon bei einem Facharzt zwecks Gutachten aber nicht weil ich dazu aufgefordert wurde, sondern aus reinem eigenen Interesse.
Es klingt blöd, aber ich glaube nicht, dass er das schon so oft gemacht hat und mit dieser Form von Epilepsie schon zu tun hatte. Also so schien es für mich als Patient. Er meinte, dass ich bei Epilepsie mind. 1 Jahr anfallsfrei sein muss. So habe ich es auch akzeptiert (zu diesem Zeitpunkt habe ich mir die Leitlinien auch nicht mehr selbst explizit durchgelesen-->dummerweise). Als er das (positive) Gutachten ausstellen wollte und ich es mir am nächsten Tag hätte abholen konnte, hatte ich in dieser Nacht einen erneuten Anfall im Schlaf. Daher hat er das Gutachten dann als negativ gewertet und damit musste ich mich wohl zufrieden geben.
Jetzt hatte ich aus Skeptik so die Idee gehabt (nach paar Monaten), mal in die Leitlinien zu schauen und sehe tatsächlich den Unterpunkt, dass bei ausschließlich an den Schlaf gebundenen Anfällen eine Beobachtungszeit von mind. 3 Jahren nötig ist. Ich konnte es gar nicht fassen und habe auch in mehreren Epilepsiezentren angerufen und habe die Bestätigung bekommen und es steht auch so überall im Internet drin, also nicht nur in den Leitlinien!
Dann habe ich mich natürlich sofort wieder an den Facharzt gewendet, aber er bleibt bei seiner Stellungnahme und wird mir kein positives Gutachten ausstellen, obwohl ich rein rechtlich gesehen ein positives bekommen müsste.

Was soll ich jetzt machen, wenn von mir ein Gutachten verlangt würde??
Warum beruht der Arzt so sehr auf seine Meinung, obwohl er mit dieser falsch liegt?

Epilepsie und Führerschein

Green, Friday, 31.07.2015, 12:05 (vor 4034 Tagen) @ Maarkus

Hallo

erstmal lernen nur wenn ich gefragt werde über die Epi reden....an solch entscheidenen Stellen.
Nix von Mediumstellung erzählen ...weil dann musste eh warten bis klar ist das du anfallsfrei bist.

Warten ob die Überhaupt ein Gutachten wollen und nicht vorher schon am Rad drehen?

Hast du eben schon bei der Führerscheinstelle angerufen..was sagen die?

Wenn was von dir verlangt wird vielleicht mit einer Epilepsieberatungsstelle absprechen.

Wenn Du anfälle hast kann er dir nicht schreiben du hast keine der bringt sich in teufelsküche....so wie du auch ...mit sicherheit wird keine versicherung dir irgendwas zahlen wenn dir was passiert und du nicht anfalls frei bist.....und dann hängt das ein Lebenlang an DIr willste das?

Gruss Green

Epilepsie und Führerschein

Maarkus, Friday, 31.07.2015, 12:28 (vor 4034 Tagen) @ Green

Ich versuche schon den ganzen Tag in der Führerscheinstelle anzurufen-erfolglos.

Natürlich hast du damit Recht mit den Anfällen, aber erstens sind sie ja schlafgebunden und zweitens ist es ja gesetzlich vorgeschrieben, dass eine 3 jährige Beobachtungszeit genügt und in dieser Zeit dürfen auch Anfälle auftreten, jedoch nur schlafgebundene.
Daher kann ich die Entscheidung des Arztes auf rechtlicher Ebene nicht nachvollziehen.

Gruß

Epilepsie und Führerschein

huge88, Großraum Nürnberg/Fürth/Erlangen, Friday, 31.07.2015, 17:20 (vor 4034 Tagen) @ Maarkus
bearbeitet von huge88, Friday, 31.07.2015, 17:24

Natürlich hast du damit Recht mit den Anfällen, aber erstens sind sie ja schlafgebunden und zweitens ist es ja gesetzlich vorgeschrieben, dass eine 3 jährige Beobachtungszeit genügt und in dieser Zeit dürfen auch Anfälle auftreten, jedoch nur schlafgebundene.

Ich würde das nicht gerade "gesetzlich vorgeschrieben" nennen. Die Gutachterleitlinien sind gesetzlich verankerte Leitlinien, die basierend auf Studien eine vergleichbare Begutachtung gewährleisten sollen, nix, woraus sich automatisch ein Rechtsanspruch ableitet. Jeder Gutachter kann mit entsprechender fachlicher Begründung in Einzelfällen auch von den Leitlinien abweichende Entscheidungen treffen.

Oder um aus den Gutachterleitlinien zu zitieren: "Die Aufgabe der Begutachtungsleitlinien besteht darin, Beurteilungsgrundsätze aufzuzeigen, die den Gutachtern (gem. § 11 Abs. 2 - 4 und den §§ 13 und 14 FeV) als Entscheidungshilfe für den Einzelfall dienen sollen."

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Der täglich sie erobern muss.
Johann Wolfgang Goethe - Faust, der Tragödie zweiter Teil

Epilepsie und Führerschein

huge88, Großraum Nürnberg/Fürth/Erlangen, Friday, 31.07.2015, 12:16 (vor 4034 Tagen) @ Maarkus
bearbeitet von huge88, Friday, 31.07.2015, 12:21

Ich war auch schon bei einem Facharzt zwecks Gutachten aber nicht weil ich dazu aufgefordert wurde, sondern aus reinem eigenen Interesse.

War das nur ein "Facharzt" im Sinne von Neurologe/Epileptologe oder einer, der tatsächlich auch eine richtige verkehrsmedizinischer Qualifikation besitzt (das haben nur sehr, sehr wenige, auch wenn alle Fachärzte auf dem Gebiet der Neurologie die gundlegenden Richtlinien in etwa kennen sollten).

Was soll ich jetzt machen, wenn von mir ein Gutachten verlangt würde??

Also was ich so gehört habe, werden solche Gutachten sehr stark basierend auf der Sachlage und den Aufzeichnungen des behandelnden Arztes angefertigt und für gewöhnlich sucht sich dann die Behörde wie beim GdB erst einmal den Gutachter aus. Bei einem "negativen" Gutachten kannst Du eine Begründung des Gutachtens einfordern und ggf. Widerspruch einlegen.
Außerdem: Wenn die ein Gutachten anfordern, kostet das die Behörde Geld, wenn Du Dich begutachten lässt, kostet das Dich etwas. Also kein Geld zum Fenster rauswerfen.

... und bin aber medikamentös eingestellt und werde jetzt auch wieder auf ein anderes Medikament eingestellt. Das kennt mein Körper aber schon, da ich das Medikament schon mal lange Zeit genommen habe.

Das könnte evtl. zum Problem werden. Medikamentenwechsel, Umstellungen und Dosisänderungen sind ein wenig eine Grauzone, da jeder auf die Wirkstoffe anders reagiert und sich jeder Gutachter ggf. erst einmal darauf berufen kann, dass man zumindest abwarten muss, ob sich etwas nach der Umstellung verändert und ob der andere Wirkstoff so gut vertragen wird, dass er nicht die Fahrtüchtigkeit durch Nebenwirkungen einschränkt. Das könnten ggf. glaube ich so um die 3 Monate sein, die man (bis nach Abschluss der Umstellung) evtl. pausieren muss.

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