Führerschein

Mr. Tom, Wednesday, 03.02.2016, 12:21 (vor 3847 Tagen) @ Maarkus

Hallo,

Ich habe mich mit diesem Thema ca. 1 Jahr lang befasst / befassen müssen, da bei mir einige Diskussionen aufkamen und ich denke, ich bin da sehr genau drüber informiert (hatte auch viele Gespräche mit verschiedenen Epi-Zentren, Neurologen und anderen Ärzten und Beratern).

Du kannst frei entscheiden, ob Du die Epilepsie angeben willst oder nicht.
Hast Du die Anfälle am Tag? Ich frage nur deshalb, weil ich schlafgebundene Anfälle habe.

Nicht schlafgebunden: 1 Jahr Anfallsfreiheit mit Gutachten.

Schlafgebunden (wie bei mir): keine Anfallsfreiheit und kein Gutachten notwendig. Es dürfen schlafgebundene Anfälle aufreten.


Wenn Du (bestimmt Anfälle am Tag oder??) die Epi nicht angibst und ganz normal Führerschein machen willst, kannst Du das tun,wenn Du das mit deinem Gewissen vereinbaren kannst, dass Du Dich und andere in Gefahr bringst.
Solltest du beispielsweise mal einen Unfall haben mit vorausgegangem Anfall und der "Staat" bzw. die Polizei kommt dahinter, dann hast Du riesen Probleme und evtl. auch dein behandelnder Neurologe :-( .
Wenn Du Glück hast und Du hast während dem Fahren nie Anfälle, dann "Glück gehabt".

Dieses Risiko würde ich nie eingehen. Ich habe mit den schlafgebundenen Anfällen das "Glück", fahren zu dürfen.

Würde mich freuen, wenn Du hier nochmal mitteillen könntest, wie Du damit umgehst und Dich entscheiden wirst. Gerne auch noch fragen! :)


Liebe Grüße

Maarkus

Hallo Maarkus,

was ist denn aus deiner Angelegenheit mit dem Führerschein der Gruppe 2 geworden?

Freue mich auf deine Antwort.

Gruß

Mr. Tom


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