willkührliche Änderung des Schwerbehindertenaw

keki, Tuesday, 28.06.2016, 09:44 (vor 3701 Tagen) @ Chris

Leg auf jeden Widerspruch ein; ich glaube die Frist dafür ist 14 Tage. Schau mal auf dem Schreiben. Bist du in der Gewerkschaft? Die haben eine Rechtsabteilung, die dir helfen kann. Sozialverbände wie der VdK machen das auch. Solltet ihr im Betrieb eine Schwerbehindertenvertretung haben, setz dich mit denen in Verbindung, ansonsten mit dem Integrationsamt deiner Stadt/Kreis.
Dass deine Freundin eine andere Prozentzahl hat als du, kann mit der Anfallsart, sonstigen Erkrankungen oder der krankheitsbedingten Einschränkung im Alltag/Berufsleben zusammenhängen.(Oder sie hatte einen anderen Sachbearbeiter...)
keki


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