Gesundheits- und Krankenpfleger mit Epilepsie

rivadisotto, Sunday, 28.08.2016, 18:18 (vor 3639 Tagen)

Mein Sohn macht zur Zeit seine Abschlussprüfung zum Gesundheits- und Krankenpfleger. Er hat schon eine Jobzusage auf einer Station. Er leidet an einer fokalen Epilepsie. Er hat seit Anfang des Jahres eine neue Ärztin und wird derzeit umgestellt auf eine anderes Medikament. Hierdurch hat sich seine Situation schon verbessert, in der Regel Anfälle alle 6-8 Wochen. Bei den Anfällen handelt es sich um kurze Bewusstseinsstörungen zwischen 10 und 30 Sekunden, ohne körperliche Ausfallerscheinungen. Er ist aber in dieser Zeit nicht ansprechbar und braucht ein paar Minuten bis er wieder völlig da ist. Jetzt hatte er einen Anfall beim Praxiseinsatz auf der Station und eine Schwester hat den Anfall gemeldet. Konsequenz ist, dass die Betriebsärztin ihm keine gesundheitliche Eignung erteilt hat. Sie hat ihn an seine Ärztin verwiesen, die eine gutacherliche Stellungnahme abgegeben hat und ihn - mit gewissen Einschränkungen (Nachdienst, OP und Intensivstation)- für eingeschränkt gesundheitlich geeignet hält. Das aber reicht der Klinik nicht und es sieht so aus, als ob er nach bestandener Prüfung keine Zulassung für den Beruf erhält. Er ist natürlich jetzt am Boden zerstört. Von der Stiftung Michael wurde angeraten, einen Anwalt zu konsultieren. Es gab wohl vor Jahren mal eine Verfahren eines Krankenpflegers in ähnlicher Situation, dass vor einem Oberverwaltungsgericht für ihn positiv entschieden wurde. Problem ist. Gerichtsverfahren sind sehr teuer und der Erfolg ungewiss. Selbst bei Erteilung der Zulassung ist nicht sicher, ob er dann auch mit seiner eingeschränkten gesundheitlichen Situation eine Anstellung findet.

Hat jemand vielleicht ähnliche Erfahrungen gemacht? Gibt es andere beruflichen Möglichkeiten mit Epilepsie im Gesundheitswesen, ohne 8 Stunden im Büro zu sitzen. Was ist wenn er jetzt z.B. noch Physio macht, sind die Anforderungen an das Gesundheitszeugnis dort geringer?

Gesundheits- und Krankenpfleger mit Epilepsie

pegasus, Sunday, 28.08.2016, 21:17 (vor 3639 Tagen) @ rivadisotto

https://www.arbeitssicherheit.de/media/pdfs/bgi_585.pdf

Den Link gibt es im voraus, denn so wie es sich anhört, hat die behandelnde Ärztin nur die allgemeinen und schon lange nicht mehr gültigen Richtlinien zur Arbeitsfähigkeitsbeurteilung von Menschen mit Epilepsie angewandt und daher ist dieses Gutachten entsprechend auch für die Tonne.

Wenn du für deinen Sohn ein entsprechend korrektes Gutachten haben möchtest, müsstest du dich informieren, wo es eine medizinische Rehabilitation gibt (u.a. Bethel bzw Mara) und deinen Sohn mit entsprechendem Antrag von der Rentenversicherung bzw. bei der Krankenkasse dort anmelden.

Damit du auch eine kleine Vorstellung davon bekommst, hier noch ein Zitat zur Schichtarbeit:

Nacht – und Schichtarbeit
Bestimmte Berufe, z.B. ärztliche, pflegerische, sozialpädagogische,
beinhalten auch Nachtbereitschaft, Nachtdienst und Schichtarbeit.
Es wird vielfach unterstellt, dass Schichtarbeit, insbesondere
Nachtschichtarbeit bei Epilepsiepatienten zu einer Erhöhung der Anfallsfre
quenz führt und aus diesem Grunde auszuschließen sei.
Diese Vermutung wird unter anderem damit begründet, dass bei
EEG-Untersuchungen durch Schlafentzug so genannte epileptische Potentiale
ausgelöst werden können.
Festzustellen ist, dass es keine systematischen Untersuchungen zur
Auswirkung von Schichtarbeit auf die Anfallsfrequenz gibt
*
):
1. Bei der Bewertung sollten nur solche Schichtsysteme beachtet
werden, die tatsächlich einen Schlafentzug bzw. eine wesentli-
che Störung des Schlaf-Wach-Rhythmus bedingen, z.B. Bereit-
schaftsdienste.
2. Es sollte immer der Einzelfall – mit Wertung der anamnestischen
Angaben zur Anfallsfrequenz in Verbindung mit Schlafentzug –
beurteilt werde

Gesundheits- und Krankenpfleger mit Epilepsie

keki, Thursday, 01.09.2016, 09:24 (vor 3636 Tagen) @ pegasus

Das Problem im Nachtdienst im Krankenhaus ist weniger der umgedrehte Tag-/Nachtrhythmus, sondern dass man allein auf der Station ist. Ein Anfall kann dann schlimme Auswirkungen haben. Und im Krankenhaus passiert es leider nicht so selten, dass man kurzfristig die Schicht tauschen muss, also z.B. morgens nach der halben Schicht nach Hause geht und abends wiederkommt. Ist zwar offiziell verboten, ist aber Alltag. Aber ich würde trotzdem für die Erlaubnis zur Prüfung kämpfen. Man kann ja auch z.B. in einer Tagesklinik arbeiten oder in einer Ambulanz, in der man ja einen geregelteren Dienstplan hat und nicht allein ist. Hat dein Sohn einen GdB? Dann hat man über das Integrationsamt die Möglichkeit einer Rechtsberatung. In einem Krankenhaus sollte es eine Schwerbehindertenvertretung geben, da kann man sich informieren und die stehen unter Schweigepflicht. Nicht aufgeben!
keki

Gesundheits- und Krankenpfleger mit Epilepsie

thomas ⌂, Friday, 02.09.2016, 12:11 (vor 3635 Tagen) @ pegasus

http://www.arbeitssicherheit.de/de/html/library/law/5004777%2C1%2C20150101


Hallo Pegasus

kleiner Hinweis - soweit richtig, nur die BGI 585 wurde abgelöst durch:

DGUV Information 250-001 - Berufliche Beurteilung bei Epilepsie und nach erstem epileptischen Anfall (DGUV Information 250-001), Stand 01/2015

Der Link oben ist eine Möglichkeit kostenfrei, diesen zu erhalten.

Unter Punkt 4.3 sind ausgewählte Berufe des Gesundheitswesens zu finden.

Bitte immer mit den behandelnden Neurologen/Epileptologen diese Unterlagen und die Absicht welchen Beruf man erlangen möchte, besprechen.

Viel Erfolg und Gruß
Die Redaktion von Epilepsie online

Gesundheits- und Krankenpfleger mit Epilepsie

pegasus, Friday, 02.09.2016, 12:30 (vor 3634 Tagen) @ thomas

@Thomas

Danke dir, war mir bisher nicht bekannt, aber auch da steht gleichlautendes in Bezug auf die Schichtarbeit

Zitat: Verschiebungen des Schlaf-Wach-Rhythmus können Anfälle begünstigen, insbesondere Schlafentzug. Es gibt kein Untersuchungsverfahren, mit dem eine entsprechende Disposition festzustellen ist. Für den beruflichen Einsatz im Schichtbetrieb ergeben sich folgende Konsequenzen:

a.

Bei der Bewertung sollten nur solche Schichtsysteme beachtet werden, die tatsächlich einen Schlafentzug bzw. eine wesentliche Störung des Schlaf-Wach-Rhythmus bedingen.

Gesundheits- und Krankenpfleger mit Epilepsie

sandytimmy, Saturday, 03.09.2016, 14:55 (vor 3633 Tagen) @ pegasus

Ich meine aber auch
sch.... auf die Risiken der Schichtarbeit. Allein was alles dem Patienten passieren kann wenn man die Instrumente und Chemikalien der Krankenhäuser in der Hand hat.
Viele Patienten vertrauen blind dem Personal.
Wenn einem selber was passiert: Schicksal. Weiß man ja was alles zumindest theoretisch passieren kann.
Aber da können die Patienten doch nichts für. Und wissen auch nichts davon.
Ich habe als Jugendliche auch davon geträumt Hebamme zu werden . Das ist aber auch ein no-go

ich versteh nicht dass der betriebsarzt die Ausbildung zugelassen hat
Harte Worte aber so ist es halt .

Gesundheits- und Krankenpfleger mit Epilepsie

sandytimmy, Monday, 29.08.2016, 08:52 (vor 3639 Tagen) @ rivadisotto

Warum wurde er denn überhaupt zugelassen für die Ausbildung?
Da hat man doch auch einen Termin beim Betriebsarzt

Als Alternative müsste man einen Beruf lernen ohne schichtdienst und Dingen womit man andere oder sich gefährden kann
Da bleiben ja nur Berufe wie Krankengymnast , Masseur , Ergotherapeuten oder Logopäden

Halt alles ohne spritzen, Medikamente, Skalpell usw
Wo man halt nur mit Händen oder durch sprechen bzw anleiten therapiert wenn er nicht so viel im Büro machen möchte

Gesundheits- und Krankenpfleger mit Epilepsie

Andre, Tuesday, 04.10.2016, 23:53 (vor 3602 Tagen) @ rivadisotto

Warum antwortest Du nicht mehr?

Arbeite mit dieser Erkrankung seit 1992 in der Pflege ,war auch in Bethel .Dort fand man es nicht schlimm wenn die Krankheit gut eingestellt ist.Natürlich rein vorsorglich habe ich nur in der Ausbildung Nachtdienst gemacht.Früh und Spät sind kein Thema.

Es ist nicht einfach,aber jeden würde ich meine Krankheit nicht mitteilen. Du kommst sonst nie aus der Probezeit heute Jahresverträge heraus.

Viel Glück und Erfolg


Andre

Gesundheits- und Krankenpfleger mit Epilepsie

rivadisotto, Wednesday, 26.10.2016, 21:02 (vor 3580 Tagen) @ Andre

Danke für die Rückmeldungen. Im Moment haben wir folgenden Stand:

Mein Sohn hat die Prüfung bestanden, die Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung wurde noch nicht erteilt. Das Gesundheitsamt hat ihn aufgefordert, ein neurologisches Gutachten und Gutachten eines Arbeitsmediziners vorzulegen. Wir haben im November einen Termin in Bethel zur Begutachtung und müssen uns dann noch einen Arbeitsmediziner suchen. Wenn die Begutachtungen positiv ist trotzdem nicht sicher, ob das Gesundheitsamt die Erlaubnis erteilt. Falls nicht, klagen wir vor dem Verwaltungsgericht.

Die Klinik, mit der er schon einen Arbeitsvertrag nach der Ausbildung geschlossen hat, hält diesen Vertrag für unwirksam mangels Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung. Wir haben Klage vor dem Arbeitsgericht erhoben. Termin im November.

Die ganze Klagerei löst natürlich das Grundproblem nicht.

Es ist schon richtig, dass man am besten die Erkrankung verschweigt. Mein Sohn hat vom Arbeitsamt Jobangebote bekommen auf die er sich bewerben musste. In den Bewerbungen hat er seine Erkrankung beschrieben. Er hat noch nicht einmal eine Antwort bekommen, trotz angeblichem Pflegenotstand. Übrigens hätte die Station, auf der er anfangen sollte, keine Problem mit seiner Erkrankung gehabt. Die hätten ihn gerne genommen.

Ich werde weiter berichten.

Gesundheits- und Krankenpfleger mit Epilepsie

Green, Wednesday, 26.10.2016, 21:12 (vor 3580 Tagen) @ rivadisotto

Hallo
wann soll die Anerkennung kommen?
Herzlichen Glückwunsch zur bestandenen Prüfung ..an deinen Sohn.

Gruss Green

Gesundheits- und Krankenpfleger mit Epilepsie

Tiziana1998, Monday, 10.12.2018, 18:38 (vor 2805 Tagen) @ rivadisotto

hayhay, so ich bin selbst Epileptikerin wer hätte es gedach :D also ich bin selbst Krankenschwester und ich arbeite in einer Psychatrie. Es ist ein Job als Krankenschwester im Gesundheitswesen, und habe nicht wirklich Körperliches zu tun. ich kann nur sagen ich liebe diese stelle und kann es deinem Sohn nur weiter empfelen :P