Gibt es eine Chance, dieses "Stigma" wieder loszuwerden?

Trishka, Wednesday, 04.01.2017, 21:16 (vor 3510 Tagen)

Hallo,

ich habe vor ein paar Monaten beim Versorgungsamt einen Antrag auf Schwerbehinderung gestellt.
Kurz vor Weihnachten bekam ich einen Bescheid, dass bei mir ein Grad der Behinderung von 50 vorliegt. Das ist ja eigentlich nicht schlecht, da ich somit Anspruch auf einen Schwerbehindertenausweis habe.
Nur stand u.a. unter den Einschränkungen "Epilepsie".

Vor über einem Jahr stellte ein Neurologe die Diagnose "Epilepsie mit generalisierten Anfällen", da das EEG bei mir leicht auffällig war und die Schilderungen meiner Symptomatik dazu passten.
Doch ich hatte Zweifel und holte mir eine zweite Meinung bei einem anderen Neurologen ein. Der sah das ganze von Anfang an sehr locker und glaubte nicht so recht an das Vorliegen einer Epilepsie bei mir. Er sagte auch vor jeglichen Untersuchungen, dass ich weiterhin Autofahren dürfe.
Jedenfalls zeigten dann das Ruhe-EEG in seiner Praxis sowie das Langzeit-EEG in der Neurologie eines Krankenhauses keine Auffälligkeiten. Eine Epilepsie wurde daher ausgeschlossen und das Thema war für mich erledigt.

Ich habe somit auch keinen Neurologen in meinem Antrag beim Versorgungsamt angegeben. Allerdings musste ich ja meinen Hausarzt angeben, und der hat anscheinend nur von dem Neurologen einen Bericht erhalten, der die Diagnose Epilepsie gestellt hat. Dementsprechend hat mein Hausarzt diesen Befund an das Versorgungsamt weitergeleitet.

Ich weiß, dass Epilepsie auch heute noch ein Stigma ist und man diese Erkrankung bei keinem potentiellen Arbeitgeber erwähnen sollte. Sonst ist man praktisch chancenlos auf dem Arbeitsmarkt.
Auch das Jobcenter, dem ich meine Einschränkungen mitteilen muss, wird mich dann für kaum noch vermittelbar halten, da bei mir neben Arthrose in der Wirbelsäule auch noch eine chronische psychische Erkrankung vorliegt.

Ich habe jetzt also Widerspruch gegen den Bescheid vom Versorgungsamt eingelegt und die Namen und Adressen der beiden Neurologen genannt, die eine Epilepsie diagnostiziert bzw. ausgeschlossen haben. Zwecks Anforderung der Befunde habe ich die beiden Ärzte von der ärztlichen Schweigepflicht entbunden.

Was meint ihr, wie gut stehen meine Chancen, dass die Epilepsie als Anteil meines Behinderungsgrades wieder rausgenommen wird?
Immerhin haben zwei Ärzte zwei gegensätzliche Diagnosen gestellt.

Liebe Grüße,
Trishka

Gibt es eine Chance, dieses "Stigma" wieder loszuwerden?

pegasus, Wednesday, 04.01.2017, 21:49 (vor 3510 Tagen) @ Trishka

Ich habe es dir schon im anderen Forum geschrieben, aber da dauert die Freischaltung als Gast immer so lang :-D

Es ist nur dann ein Stigma, wenn du es selbst zulässt.

Aber das ist nicht mein Problem, von daher zu deiner eigentlichen Frage:

Das Versorgungsamt wird sich darüber wundern, die Ärzte dennoch anschreiben, dann feststellen:

Oh die gute Trishka hat gar keine Epilepsie!

Dann ist der GdB weg und du bist zufrieden und glücklich und wunderst dich weiterhin über deine doch typischen Symptome, die auf Epilepsie hinweisen, ignorierst, dass du dir offenkundig selbst schaden zufügst, anstatt am Ball zu bleiben und alles sind "glücklich", dass du dieses "Stigma" los bist.

Gibt es eine Chance, dieses "Stigma" wieder loszuwerden?

Green, Wednesday, 04.01.2017, 22:24 (vor 3510 Tagen) @ Trishka

Hallo
leg den Ausweis in die Schublade nutze Ihn nicht...damit auch die Vorteile nicht.
Der ist eh befristet...der Ausweis oder?
Damit Ende ...wo genau ist den Dein Problem?

Gruss Green