Krankschreiben bei Epilepsie

pegasus, Monday, 06.02.2017, 17:23 (vor 3477 Tagen) @ Anniii

Hach, da du es mittlerweile ja selbst gemerkt hast, bleibe ich dabei, vielleicht verstehst du nun, worauf ich hinaus wollte.

Deine Neurologin kann dich deswegen nicht mehr krankschreiben, denn die Erkrankung Epilepsie ist nicht mehr per Se ein Grund dafür, dass man tatsächlich arbeits- bzw. erwerbsunfähig wird.

Dies bedeutet, es kommt auf den konkreten Einzellfall an und bei dir fehlt es schlicht und ergreifend am sogenannten Gefährdungspotential, aufgrund der ziemlichen großen Zeitspanne, wo du keine Anfälle bekommen hast.

Ergo, musst du wie jeder andere auch, der gerade erst die Diagnose Epilepsie bekommen hat, anfangen dich damit auseinanderzusetzen und das von Anfang an. Dir mag das zwar nicht gefallen, aber so ist das nun einmal und wenn du länger raus sein willst, dann lasse dich von deinem Arbeitgeber freistellen (unbezahlter Urlaub).


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