Epilepsie Absecen

Anton, Thursday, 06.02.2020, 20:53 (vor 2382 Tagen) @ purzzel

Hallo,

Deine Frage wird u. a. beantwortet in Paragraph 1 der Straßenverkehrsordnung, und zwar in den Grundregeln:

1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.

(2) Wer am Verkehr teilnimmt, hat sich so zu verhalten, dass kein anderer geschädigt, gefährdet oder, mehr als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.

Wenn Du ehrlich bist, weißt Du, dass die motorisierte Teilnahme am Straßenverkehr mit dem Wissen, Anfälle erleiden zu können, strafbar ist und auch schon mit Haftstrafen belegt worden ist. Ich empfehle, auch weiterhin dem Neurologen gegenüber ehrlich zu sein.

Liebe Grüße
Anton

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Die Informationen ersetzen auf keinen Fall die Behandlung durch ausgebildete und anerkannte Ärzte. Bitte wenden Sie sich an ihren Neurologen!

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