Keine Verabreichung Notfallmedikament???

Purzel, Monday, 07.10.2024, 21:08 (vor 171 Tagen) @ Anton

Hallo und guten Abend,

ich bin weder Arzt noch Jurist, aber wenn Deinem Sohn ein Notfallmedikament vom Arzt verordnet worden ist, dann ist es für ihn für den Notfall bestimmt.

Und wenn der eingetreten ist, darf aus meiner Sicht der nächste Angehörige oder ein Begleiter das Medikament verabreichen.

Liebe Grüße
Anton

Hallo,

meine Frau bekam "damals" Buccolam 10 mg Applikationsspritzen für den Notfallbeschrieben. Eigentlich "nur" bis 18 Jahre. Die Handhabung wurde uns / mir erklärt. Meine Frau hat immer so eine Spritze in Ihrem Rucksack / Handtasche dabei, wenn sie das Haus verlässt. In einem kleinen "Gästehandtuch" eingewickelt, damit sie im Winter und Sommer nicht zu heiß bzw. kalt wird.
Viele Grüße


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