Klassenfahrt

KatrinDenny, Friday, 28.03.2025, 11:29 (vor 45 Tagen) @ Anton

Hallo,

für eine solche Bescheinigung ist es immer gut, wenn man den Krankheitsverlauf dokumentiert. Dazu gehört ein Anfallskalender, der mehr beinhaltet als nur die Anfälle, sondern in dem auch notiert sind alle Besonderheiten, die diese Krankheit mit sich bringt. Ich habe damals von mir aus stets einen Kontakt vom Neurologen zum Hausarzt hergestellt, so war der auch immer im Bild, was bei mir lief. Eigentlich weiß euer Hausarzt doch Bescheid über das Gesamtbefinden eures Sohnes. Kann der nicht eine Bescheinigung ausstellen?

Jede Stadt oder Kommune hat eine sogenannte Schulamtsleitung. Dort gibt es die Möglichkeit, sich bei Unstimmigkeiten mit Lehrkräften nach seinen Rechten zu erkundigen. Ich bin der Meinung, in Zeiten, in denen Inklusion großgeschrieben wird, dürfte es einen Ausschluss eines Schülers mit dem Krankheitsbild "Epilepsie" von der Klassenfahrt nicht geben.

Liebe Grüße
Anton

PS.: Das mit einer Bescheinigung, die aussagt, ob er mitfahren darf, ist es eine schwierige Sache und jeder Arzt wird versuchen, sich vor dem Ausstellen zu drücken. Das hat am Ende nichts mehr mit Medizin zu tun, sondern wird sich mehr nach der Einstellung des Arztes richten. Ich erinnere in diesem Zusammenhang an das Ausstellen von Attesten während der Conrona-Pandemie, die Patienten von der Tragepflicht einer Maske befreiten, dort laufen heute noch Klageverfahren, die vor allem jungen Ärzten vorwerfen, falsche, unwahre Bescheinigungen ausgestellt zu haben.👍🍀


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