Neuer Bescheid

pegasus, Monday, 05.01.2026, 09:24 (vor 222 Tagen) @ THOPRO

frohes neues Jahr wünsche ich dir erst einmal.

Ein Bescheid (Verwaltungsakt) von einer Behörde muss immer zuerst aufgehoben werden, wenn dieser unbegrenzt gilt oder in dem jeweiligen Bewilligungszeitraum eine Änderung eingetreten ist, da ansonsten beide Bescheide volle Gültigkeit hätten.

Diesen Punkt kannst du also in der Regel komplett ignorieren.

Und wie schon geschrieben wurde. Niemand kann sagen oder vorhersehen, wie es bei dir in 3 Jahren aussehen wird. Hier musst du tatsächlich abwarten, was in 3 Jahren sein wird.


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