GDB 40
Hallo!
Der GdB von 40 ist kein Standard. Ich habe Epilepsie und Sehstörungen (linkes Auge). Bis 2024 hatte ich noch den GdB von 80 und mehrere Merkzeichen, u. a. B (Begleitung) - ein schwer behinderter Mensch (GdB > 50).
Nach einer Medikamenteneinstellung in 2021 sind die Anfälle nicht mehr aufgetreten. 2024 war eine Nachprüfung von Amts wege. Der Bescheid
hat den GdB auf 30 (Schwerbehinderten Menschen gleichgesctellt, 30 >= GdB <= 50) heruntergesetz und die Merkzeichen aberkannt - siehe §2(2) + (3) SGB IX.
Diesem Sachverhalt konnte ich ich, somit erfolgte kein Wiederspruch.
So wie du gelte ich nach dem SGB IX als dem behinderten Menschen gleichgestellt. Du kannst Wiederspruch einlegen (Frist 1 Monat) oder dich mit einem Antrag auf Gleichstellungsantrag beim zuständigen Träger (Agentur für Arbeit) der Leistungen gleichstellen lassen. Der GdB wird nicht auf 50 hochgesetzt. Du erhälst aber alle Rechte eines behinderten Menschen außer ÖPNV und Zusatzurlaub, denn diese fallen raus (§151(3) SGB IX). Rechtsgrundlage ist das SGB IX (Behindertenrecht).
MfG
Liebe ALLE,
Ich habe mal eine Frage zum GDB (Grad der Behinderung).
Es scheint wohl so zu sein, dass man mit der Diagnose Epilepsie, standardmäßig einen GDB von 40 durchgesetzt bekommt.
Da die Begleitsymptome bei mir jedoch recht erheblich sind, strebe ich einen GDB von 50 an.
Hat da bereits jemand von euch Erfahrungen machen können?
Hat das schon einer von euch geschafft und wenn ja, wie?
Worauf ist zu achten?
Welche „Bestätigungen“ von Ärzten, Psychologen … benötige ich?
Liebe Grüße
Volker
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