Rolando- Meldepflicht beim Schulschwimmen?

Trude @, Monday, 30.01.2006, 17:02 (vor 6654 Tagen)

Hallo,
ich bin etwas in der Zwickmühle:
Unser Kind ist im 4. Schuljahr und hat Schulschwimmen.Es ist bei ihm Rolando festgestellt worden- allerdings sind noch nie Anfälle aufgetreten.Trotzdem rät man uns, den Lehrern bescheid zu geben und das Knd nie unbeaufsichtigt im Wasser zu lassen.Eigentlich wollte ich es in der Schule nicht breittreten- handle ich aber somit falsch???
Bitte helft mir, eine Entscheidung zu finden!
Danke, LG Trude

Re: Rolando- Meldepflicht beim Schulschwimmen?

Simone @, Monday, 30.01.2006, 17:09 (vor 6654 Tagen) @ Trude

Hallo!
Auf jeden Fall sollte man mit dem Klassenlehrer reden, viel. auch ein wenig Info-Material von Arzt oder hier mitnehmen um die Krankheit besser zu beschreiben, evtl. Risiken abzuwägen.
Was bringt es denn es zu verschweigen und wenn dann doch was passieren sollte???
Das kann im Extrem-Fall bös ins Auge gehn.
Es gibt schon viele gute Bücher die Kindgerecht geschrieben sind.
Vielleicht ist es auch möglich im Rahmen einer Info-Std. statt Unterricht mit dem Lehrer zusammen eine Info-Stunde abzuhalten.
Es ist keine OEST sondern "nur" Epilepsie, weswegen man sich nicht schämen muß.
Und falls es doch mal zu einem Anfall kommen sollte, können sowohl Lehrer als auch seine Freunde richtig reagieren.
Liebe Grüße
Simone

Re: Rolando- Meldepflicht beim Schulschwimmen?

Margit Gloger @, Monday, 30.01.2006, 18:38 (vor 6654 Tagen) @ Trude

[zitat=Trude]Hallo,
ich bin etwas in der Zwickmühle:
Unser Kind ist im 4. Schuljahr und hat Schulschwimmen.Es ist bei ihm Rolando festgestellt worden- allerdings sind noch nie Anfälle aufgetreten.Trotzdem rät man uns, den Lehrern bescheid zu geben und das Knd nie unbeaufsichtigt im Wasser zu lassen.Eigentlich wollte ich es in der Schule nicht breittreten- handle ich aber somit falsch???
Bitte helft mir, eine Entscheidung zu finden!
Danke, LG Trude[/zitat]

Hallo Trude, es gibt unter www.epilepsie-lehrerpaket.de eine umfassende Abhandlung für Lehrer. Die Klassenlehrerin meines Sohnes hat sich sehr positiv über die Aufklärung geäußert. Er besucht die 8. Klasse eines Gymnasiums und hat wegen seiner Epilepsie noch nie negative Erfahrungen gemacht. Ich hab eher den Eindruck, es ist jeder Lehrer froh, wenn er darüber erfährt, denn die wenigsten wissen darüber Bescheid. Und es äußert sich von Fall zu Fall sehr unterschiedlich.

Re: Rolando- Meldepflicht beim Schulschwimmen?

Meltem Süngü @, Tuesday, 31.01.2006, 11:34 (vor 6654 Tagen) @ Trude

Hallo Trude

Auf keinen fall lenger überlegen,du muss hin gehen und Lehrern bescheidt sagen. Es ist viel zugefährlich. Das kann schlimmer folgen haben.

Gruß Meltem

Re: Rolando- Meldepflicht beim Schulschwimmen?

Trude @, Tuesday, 31.01.2006, 16:32 (vor 6653 Tagen) @ Trude

Hallo,

danke für eure Antworten.
Ich bin jedoch etwas verwirrt: es ist doch "nur" Rolando- d.h. man spricht noch gar nicht von Epilepsie- und es sind NIE Anfälle aufgetreten.

LG Trude

Re: Rolando- Meldepflicht beim Schulschwimmen?

BiMaJu @, Tuesday, 31.01.2006, 16:33 (vor 6653 Tagen) @ Trude

[zitat=Trude]Hallo,
ich bin etwas in der Zwickmühle:
Unser Kind ist im 4. Schuljahr und hat Schulschwimmen.Es ist bei ihm Rolando festgestellt worden- allerdings sind noch nie Anfälle aufgetreten.Trotzdem rät man uns, den Lehrern bescheid zu geben und das Knd nie unbeaufsichtigt im Wasser zu lassen.Eigentlich wollte ich es in der Schule nicht breittreten- handle ich aber somit falsch???
Bitte helft mir, eine Entscheidung zu finden!
Danke, LG Trude[/zitat]


Hi Trude,
sofort bescheid geben!!! Als ich meine Epi. bekommen habe, haben meine Eltern sofort meine Lehrer Informiert. Nicht lange abwarten, bescheid geben. Am besten gleich morgen.

Grüße BiMaJu

Re: Re: Rolando- Meldepflicht beim Schulschwimmen?

Susi @, Wednesday, 01.02.2006, 09:53 (vor 6653 Tagen) @ Trude

Hallo Trude,

auch wenn dein Sohn noch keine Anfälle hatte, bist du verpflichtet die Schule zu informieren. Nicht auszudenken wenn dein Kind ausgerechnet im Schwimm Unterricht einen Aussetzer hat und das Bewußtsein verliert....
Weiß der Lehrer Bescheid, dann gibts du ihm die möglichkeit dein Kind zu beaufsichtigen und notfalls zu helfen. Davon mal abgesehen, wie ist es Rechtlich? Kannst du Jemanden zu Verantwortung ziehen wenn der jenige welche anhungslos war?

Eines verstehe ich nicht: wieso wurde bei dein Sohn Rolando festgestellt wenn er noch keine Anfälle hatte? Ich meine, was ist passiert das er untersucht worden ist?

Mein Sohn ist 8 Jahre alt und hat schon einige Anfälle hinter sich. Leider erkrankte er genau 6 Wochen vor dem Einschulungstermin. Und trotzdem stand es bei uns nie zu Debate es zu verschweigen, weder in der Schule noch bei uns in der Familie. Sicher hat es auch Nachteile, aber die Sichereit meines Kindes ist mir wichtiger.

Ich wünsch euch alles Gute,

Susi

Re: Re: Re: Rolando- Meldepflicht beim Schulschwimmen?

Trude @, Wednesday, 01.02.2006, 20:22 (vor 6652 Tagen) @ Trude

Hallo Susi,

wir haben unser Kind damals wegen Verdacht auf ADS testen lassen.Zur gründlichen Diagnose gehört auch ein EEG, eben, um eine Epilepsie auszuschließen.
Auch wenn ich mich hier wiederhole: in all´ euren Fällen würde ich natürlich sofort mit der Schule sprechen- keine Frage!
Bei euch ist es aber auch EPILEPSIE oder Rolando MIT ANFÄLLEN und bei uns sprechen wir zunächst nur von Rolando.Daher auch diese wahrscheinlich "verschwommene" Ansicht des Mitteilungsbedürfnisses.

LG

Re: Re: Re: Re: Rolando- Meldepflicht beim Schulschwimmen?

Meltem Süngü @, Wednesday, 01.02.2006, 23:40 (vor 6652 Tagen) @ Trude

Hallo Trude

ich wünche dir, das dein Sohn kein Epilepsie hat. Mein 8 Jährige Sohn leidet unter Pseude Lennox Syndrom, Erst nach 2 jahren konnte mann bei EEG sehen das er unter Epilepsie leidet.

Ich habe denn gefühl, das du davor Angst hast. Du kannst hinterher immer noch sagen (falche Alarm.) Du wirst ja nicht vor der ganze Schule erzählen. Aber was ist wenn er was hat und es passiert was, kannst du dann die Verantwortung übernehmen.

Es ist dein Sohn, da will ich dir nicht etwas anreden. Als Mutter wirst du bestimmt das richtige machen.

Gruß

Meltem

Re: Rolando- Meldepflicht beim Schulschwimmen?

Katja @, Thursday, 02.02.2006, 08:42 (vor 6652 Tagen) @ Trude

Hallo Trude,

ich denke, ich kann Dich ein bisschen verstehen. Mein Sohn hat(te) auch "nur" Absencen und ich habe das Wort "Epilepsie" immer vermieden - ist eben ein Wort, das irgendwie "häßlich" ist, nicht wahr ;-) Und trotzdem ist es eben genau das, mit sämtlichen Risiken, die die Erkrankung so bietet... Mein Sohn hat seit zwei Jahren keine Absencen mehr, die Medis werden schon ausgeschlcihen und wenn er dann auf in 1,5 Jahren aus das Gymnasium kommt und bis dahin (schnell auf Holz klopfen) weiterhin anfallsfrei ist, werde ich die Ekrankung sicher mit keinem Wort erwähnen. Denn mein Sohn ist ein "ganz normaler" Junge und ich möchte, dass er auch so behandelt wird! Denn die Neugier in der Schule (die in unserem Fall informiert ist!) ist schon gewaltig, diese Krankheit löst immer noch so eine Art wohligen Schauer bei den Leuten aus - keine Ahnung warum das so ist. "Haben sie nicht einen Arztbrief für uns?" wurden wir neulich gefragt. Ja warum denn, bitteschön??? Mein Sohn hat keine Anfälle, darüber wie ein Anfall aussieht, ist die Schule informiert, die Nebenwirkungen der Medis habe ich angegeben (nicht dass sich d a f ü r wirklich jemand interessieren würde, wenn er eine Wunde hat kommt ein Pflaster drauf und fertig, obwohl die Schule informiert ist, dass das Medi die Blutgerinnung herabsetzt und er ein Pflaster nach dem nächsten durchblutet, jaja, so siehts aus, aber seine Neugier im Hinblick auf "diese" Erkrankung möchte natürlich jeder gerne befiedigen). Also, ganz klar - Du brauchst ein breites Kreuz, wenn Du der Schule klaren Wein einschenkst! ABER: das sollte Dir das Leben Deines KIndes doch Wert sein, oder? Denn lebensgefährlich ist es zu schweigen. Mach Dir nichts vor: wenn man die Epi im EEG sieht, dann existiert sie! Freu Dich, dass er keine Anfälle hat, aber verlass Dich nicht drauf! Gegenüber Deinem Sohn ist es sicherlich richtig, das ganze auf kleiner Flamme zu kochen und ihn nicht überzubehüten, aber den Rücken musst DU ihm frei machen und das bedeutet auch, dass Du die Schule informierst, damit dort bei Gefahr sofort gehandelt werden kann. Ich verzichte jetzt lieber darauf, Dir zu schildern, wie die Alternative aussehen kann, das kannst Du Dir sicher selber vorstellen! Also, auch wenn ich eine Vorstellung davon habe, wie schmerzhaft das ist, die Schule einzuweihen, obwohl Dein Junge ja einen völlig gesunden Eindruck macht und dies bei günstiger Konstellation ja auch so bleiben kann - kann ich mich meinen Vorschreibern nur anschließen - TU ES! Im Interesse Deines Jungen!

Ich wünsch Euch alles Gute, insbesonder natürlich, dass er weiter anfallsfrei bleibt!
LG
Katja

Re: Re: Rolando- Meldepflicht beim Schulschwimmen?

Trude @, Thursday, 02.02.2006, 15:10 (vor 6651 Tagen) @ Trude

Hallo Ihr Lieben,

vielen Dank für Eure ausführlichen Antworten.
Ich denke, ich weiß jetzt, was ich zu tun habe.Dennoch möchte ich noch eines abklären, denn das verstehe ich immer noch nicht so ganz.
Man hat mir damals gesagt, das Kind hat "nur leichte Unregelmäßigkeiten" im EEG, eigentlich kaum der Rede wert- aber sie sind vorhanden.Er braucht keine Medikamente ( hatte ja auch nie Anfälle) und wir sprechen in diesem Fall auch NICHT von Epilepsie.
Habe ich da etwas falsch verstanden?
Rolando ist gutartig und heilt sich in der Pubertät in der Regel aus.Rein theoretisch brauche ich das Wort " Epilepsie" doch gar nicht erwähnen- oder????

LG

Re: Rolando- Meldepflicht beim Schulschwimmen?

Katja @, Thursday, 02.02.2006, 15:23 (vor 6651 Tagen) @ Trude

[zitat=Trude]Hallo Ihr Lieben,

vielen Dank für Eure ausführlichen Antworten.
Ich denke, ich weiß jetzt, was ich zu tun habe.Dennoch möchte ich noch eines abklären, denn das verstehe ich immer noch nicht so ganz.
Man hat mir damals gesagt, das Kind hat "nur leichte Unregelmäßigkeiten" im EEG, eigentlich kaum der Rede wert- aber sie sind vorhanden.Er braucht keine Medikamente ( hatte ja auch nie Anfälle) und wir sprechen in diesem Fall auch NICHT von Epilepsie.
Habe ich da etwas falsch verstanden?
Rolando ist gutartig und heilt sich in der Pubertät in der Regel aus.Rein theoretisch brauche ich das Wort " Epilepsie" doch gar nicht erwähnen- oder????

LG[/zitat]

Genau - schildere einfach, dass es unwahrscheinlich ist, jedoch sein kann, dass er kurzzeitig das Bewußtsein verliert und dann sofort Hilfe benötigt und nicht etwa einen Scherz macht - wie gesagt, ich spreche grade in der Schule auch immer nur von "Absencen" - und das reicht mir echt schon! Und wie gesagt, wir sind in einer ähnlichen Situation, die Absencen des Kindesalters verschwinden zum Glück meistens auch wieder! Sag einfach "Rolando" und erkläre kurz, was im Ernstfall sein kann - und basta. Und dem Sohnemann bloß keine Angst machen, das machst Du schon richtig. Meiner schwimmt auch ohne Probleme wie ein Fisch im Wasser :-)))

LG und weiterhin alles Gute für Euch!
Katja

Re: Re: Re: Rolando- Meldepflicht beim Schulschwimmen?

Simone @, Thursday, 02.02.2006, 19:24 (vor 6651 Tagen) @ Trude

[zitat=Trude]Hallo Ihr Lieben,

vielen Dank für Eure ausführlichen Antworten.
Ich denke, ich weiß jetzt, was ich zu tun habe.Dennoch möchte ich noch eines abklären, denn das verstehe ich immer noch nicht so ganz.
Man hat mir damals gesagt, das Kind hat "nur leichte Unregelmäßigkeiten" im EEG, eigentlich kaum der Rede wert- aber sie sind vorhanden.Er braucht keine Medikamente ( hatte ja auch nie Anfälle) und wir sprechen in diesem Fall auch NICHT von Epilepsie.
Habe ich da etwas falsch verstanden?
Rolando ist gutartig und heilt sich in der Pubertät in der Regel aus.Rein theoretisch brauche ich das Wort " Epilepsie" doch gar nicht erwähnen- oder????

LG[/zitat]

Sag mal, wer hat dir erzählt, Rolando sei keine Epilepsie???
ESES ist eine Form der Rolando-Epilepsie, mein Sohn hatte auch noch nie SICHTBARE Anfälle.
Ich vermutete auch erst ADS ohne Hyperaktivität.
Beim EEG (wir gehen alle 3 Monate zur Kontrolle) wurden leichte Unregelmäßigkeiten festgestellt.
Habt ihr mal ein Schlaf-EEG gemacht? Wenn nein, würde ich euch dringend dazu raten.
Es heißt ja nicht, daß dein Kind direkt den Stempel in der Schule aufgedrückt bekommt, nur, daß im Notfall richtig gehandelt werden kann, vor allem, falls es mal zu Kopfverletzungen kommen kann.
Falls du trotzdem noch unsicher seien solltest, rede doch mal mit dem behandl. Arzt oder einer Selbsthiflegruppe in eurer Nähe.
Liebe Grüße

Simone

Re: Re: Re: Re: Rolando- Meldepflicht beim Schulschwimmen?

Trude @, Thursday, 02.02.2006, 20:12 (vor 6651 Tagen) @ Trude

Hallo,

ich habe irgendwie das Gefühl, daß ich entweder nicht richtig aufgeklärt wurde oder daß man mich nicht extra verrückt machen wwollte, weil es eben doch nicht sooooooo schlimm ist.Ich weiß es nicht.
Also: wir gehen jedes Jahr zum Schlaf- EEG (zur Kontrolle) und im EEG sind nur leichte Schwankungen zu sehen, deshalb braucht er auch keine Medikamente.Man sagte mir damals, daß es noch keine Epilepsie ist, dafür sind die " Aussetzer" nicht gravierend genug.(Vielleicht habe ich es auch falsch gedeutet?).
Wir hatten in der Schule einige Probleme (schreiben, rechnen, feinmotorisch- haben es aber so langsam ganz gut in den Griff bekommen- langsam ist er aber nach wie vor).
Aufgrund der Reaktion von beiden Ärzten! habe ich versucht, dem ganzen zumindest vor dem Kind den Schrecken zu nehmen- nur der 2. Arzt hat jetzt mal auf´s Schwimmen hingedeutet.
Auch im Internet habe ich immer nur von der "benignen Rolando" gelesen- zwar im Zusammenhang mit Epilepsie- aber irgendwie nicht so "richtig".Hm- lohnt sich die Anschaffung einer Broschüre noch, oder steht dann dort auch nicht viel mehr drin?

LG

Re: Re: Re: Re: Re: Rolando- Meldepflicht beim Schulschwimmen?

Meltem Süngü @, Thursday, 02.02.2006, 23:24 (vor 6651 Tagen) @ Trude

Hallo Trude,

Ich habe den gefühl, das du langsam mit der nerven am ende bist. Am besten redest du mit dem behandelnden Arzt, denn Rolando ist ein Epilepsie art.

Gruß
Meltem

Re: Re: Re: Re: Re: Re: Rolando- Meldepflicht beim Schulschwimmen?

Trude @, Saturday, 04.02.2006, 12:36 (vor 6649 Tagen) @ Trude

Hallo Meltem,

nein, da täuscht du dich- meine Nerven liegen nicht blank- da habe ich schon ganz andere Sachen durchmachen müssen.Lieb, daß du nachfragst.Nachdem ihr mir ja nun "auf die Sprünge" geholfen habt (danke!), noch mal eine Frage zur Durchführung:
Seid ihr beim Schwimmunterricht anwesend, wenn nur EINE Lehrerin vor Ort ist und auch kein Bademeister?

LG

Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Rolando- Meldepflicht beim Schulschwimmen?

Meltem Süngü @, Saturday, 04.02.2006, 13:51 (vor 6649 Tagen) @ Trude

Hallo Trude,
am anfangst war ich immer dabei. Seit 3 wochen ist er in eine neue Schule ,jetz hat er eins zu eins betrueung.
Liebe Grüße
Meltem

Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Rolando- Meldepflicht beim Schulschwimmen?

Jeannette @, Monday, 06.02.2006, 12:33 (vor 6647 Tagen) @ Trude

Hallo Trude,
ich habe das Gefühl, dass Dir das Wort Epilepsie absolut Angst macht und missfällt! Du weigerst Dich schlichtweg, dass Dein Kind als Epileptiker bezeichnet wird.
Ich habe die Erfahrungen gemacht, dass Lehrer dankbar waren für Informationen, wie sie sich wann zu verhalten haben. Leider sind Lehrer in Bezug auf Epilepsie unaufgeklärt, unsicher und überfordert, wenn es zu einem Anfall im Unterricht kommt. Darum finde ich es nur von Vorteil mit den Lehren zu reden, dann wirst Du merken, wie froh sie sind, dass sie Verhaltensregeln kennen und nicht dastehen und auch "Angst" haben. Auch Du als Mutter wirst dann ein besseres und sicheres Gefühl haben, Dein Kind zur Schule, zum Schwimmen oder auf Klassenfahrt zu schicken. Vorsorge ist besser als Dein Kind "eventueller" Gefahr auszusetzen!
Alles Gute Jeannette

Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Rolando- Meldepflicht beim Schulschwimmen?

Trude @, Monday, 06.02.2006, 17:28 (vor 6647 Tagen) @ Trude

Hallo Jeannette,
ich kann nichts verweigern, was mir gar nicht so erklärt wurde.
Noch nicht einmal MIR hat man großartig gesagt, was zu tun ist.....!
Erst der 2. Arzt hat ja mal auf das Schwimmen aufmerksam gemacht.Die ganzen Jahre wurde immer nur gesagt: nur zur Beobachtung wiederkommen!
Vielleicht helft ihr mir weiter- was genau ist denn zu tun?

Re: Rolando- Meldepflicht beim Schulschwimmen?

Simone @, Wednesday, 08.02.2006, 19:20 (vor 6645 Tagen) @ Trude

[zitat=Trude]Hallo Jeannette,
ich kann nichts verweigern, was mir gar nicht so erklärt wurde.
Noch nicht einmal MIR hat man großartig gesagt, was zu tun ist.....!
Erst der 2. Arzt hat ja mal auf das Schwimmen aufmerksam gemacht.Die ganzen Jahre wurde immer nur gesagt: nur zur Beobachtung wiederkommen!
Vielleicht helft ihr mir weiter- was genau ist denn zu tun?[/zitat]

Hi!

Also ich mußte zu 3 Ärzten, bevor es überhaupt einer ernst genommen hat, daß mein Sohn nicht nur entwicklungsverzögert ist.
Man sollte sich immer mehrere Meinungen einholen, es gibt auch ein paar sehr kompetente Ärzte.
Wenn du magst, kannst du dich gern mal per Mail bei mir melden, würde mich sehr freuen schopohl@arcor.de .
Auch geringe Schwankungen reichen aus,bei uns sind es nur Sekunden-Bruchteil Aussetzer, das Ganze nennt sich ESES.
Schreib mir doch mal, woher du kommst, hier im Ruhrgebiet gibt es eine Klasse Ärztin, die lange in Kiel gearbeitet hat und auch einen Arzt im Krankenhaus, der aus Bethel jetzt in Oberhausen ist.
Liebe Grüße

Simone

Re: Re: Rolando- Meldepflicht beim Schulschwimmen?

Trude @, Friday, 10.02.2006, 15:06 (vor 6643 Tagen) @ Trude

Hallo Simone,

leider ist Oberhausen zu weit entfernt.
Ich denke mal, daß wir bei der jetztigen Ärztin bleiben werden und ich hoffe einfach, daß sich das ganze in der Pubertät wirklich auswächst.Wir haben haben ja im Grunde genommen keine (sichtbaren) Probleme, damit umzugehen.Nur das mit der Sicherheit beim Schwimmen war mir doch wichtig.

LG