Schwerebehindertenausweiß?

Jana @, Friday, 10.02.2006, 11:58 (vor 6647 Tagen)

hallo,
ich sehe hier immer wieder ein thema das u.a. auch mich beschäftigt, der Schwerbehintertenausweiß. ist man denn wenn man einen anfall hatte schon berechtigt einen antrag für so einen ausweiß zu stellen? wird man denn nach einer gewissen zeit nicht wieder gesund und hat dann gar kein recht mehr auf diesen ausweiß? ich hatte ja im sept.05 einen grand mal, seither noch viele kleinere anfälle und dachte das recht auf diesen ausweiß haben nur menschen die schon ewig epilepsie haben und auch trotz medikamente nicht anfallfrei werden bzw. sind
gruß jana

Re: Schwerebehindertenausweiß?

Ragnar ⌂ @, Friday, 10.02.2006, 20:19 (vor 6647 Tagen) @ Jana

Epileptische Anfälle

je nach Art, Schwere, Häufigkeit und tageszeitlicher Verteilung

sehr selten

(generalisierte [große] und komplex-fokale Anfälle mit
Pausen von mehr als einem Jahr; kleine und einfach-fokale
Anfälle mit Pausen von Monaten) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 40 GdB/MdE-Grad

selten

(generalisierte [große] und komplex-fokale Anfälle mit
Pausen von Monaten; kleine und einfach-fokale Anfälle mit
Pausen von Wochen) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .. 50 – 60 GdB/MdE-Grad

mittlere Häufigkeit

(generalisierte [große] und komplex-fokale Anfälle mit
Pausen von Wochen; kleine und einfach-fokale Anfälle mit
Pausen von Tagen) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 60 – 80 GdB/MdE-Grad

häufig

(generalisierte [große] oder komplex-fokale Anfälle
wöchentlich oder Serien von generalisierten Krampfanfällen,
von fokal betonten oder von multifokalen Anfällen; kleine
und einfach-fokale Anfälle täglich) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 90 – 100 GdB/MdE-Grad

nach drei Jahren Anfallsfreiheit bei weiterer Notwendigkeit
antikonvulsiver Behandlung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 30 GdB/MdE-Grad

Ein Anfallsleiden gilt als abgeklungen, wenn ohne Medikation drei Jahre
Anfallsfreiheit besteht. Ohne nachgewiesenen Hirnschaden ist dann kein
GdB/MdE-Grad mehr anzunehmen.

lg Ragnar

Re: Schwerebehindertenausweiß?

Jana @, Saturday, 11.02.2006, 09:50 (vor 6646 Tagen) @ Jana

[zitat=Ragnar]Epileptische Anfälle

je nach Art, Schwere, Häufigkeit und tageszeitlicher Verteilung

sehr selten

(generalisierte [große] und komplex-fokale Anfälle mit
Pausen von mehr als einem Jahr; kleine und einfach-fokale
Anfälle mit Pausen von Monaten) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 40 GdB/MdE-Grad

selten

(generalisierte [große] und komplex-fokale Anfälle mit
Pausen von Monaten; kleine und einfach-fokale Anfälle mit
Pausen von Wochen) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .. 50 – 60 GdB/MdE-Grad

mittlere Häufigkeit

(generalisierte [große] und komplex-fokale Anfälle mit
Pausen von Wochen; kleine und einfach-fokale Anfälle mit
Pausen von Tagen) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 60 – 80 GdB/MdE-Grad

häufig

(generalisierte [große] oder komplex-fokale Anfälle
wöchentlich oder Serien von generalisierten Krampfanfällen,
von fokal betonten oder von multifokalen Anfällen; kleine
und einfach-fokale Anfälle täglich) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 90 – 100 GdB/MdE-Grad

nach drei Jahren Anfallsfreiheit bei weiterer Notwendigkeit
antikonvulsiver Behandlung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 30 GdB/MdE-Grad

Ein Anfallsleiden gilt als abgeklungen, wenn ohne Medikation drei Jahre
Anfallsfreiheit besteht. Ohne nachgewiesenen Hirnschaden ist dann kein
GdB/MdE-Grad mehr anzunehmen.

lg Ragnar
[/zitat]

HALLO RAGMAR
VIELEN DANK FÜR DEINE ANTWORT. ICH DENKE ES SOLLTEN WIRKLICH NUR LEUTE EINEN ANTRAG STELLEN,DIE LÄNGER ALS EIN JAHR ANFÄLLE HABEN. ICH HATTE ZWAR NACH MEINEM GRAND MAL ZUNÄCHST FAST TÄGLICH KLEINERE, ABER SEIT EIN PAAR TAGEN SIND SIE SO GUT WIE WEG UND HOFFE,DASS SIE DAS AUCH BLEIBEN.
GRU? JANA

Re: Re: Schwerebehindertenausweiß?

Melanie @, Saturday, 11.02.2006, 12:33 (vor 6646 Tagen) @ Jana

Oh man, was haltet ihr eigentlich davon? habe 97 einen ausweis mit 100% bekommen was niemand so recht verstanden hat, habe da sehr oft grand mals gehabt, weiß aber nicht mehr genau wie oft, auch einfach fokale anfälle und absencen, sehr häufig. naja außerdem hatte ich damals bedingt durch diese situation ziemlich starke depressionen, sodass mir eine seelische störung attestiert wurde auf dem ausweis. einmal war ne nachprüfung wo ich glaub ich hinmusste, ich habe es so dargestellt wie es zu dem zeitpunkt war und es war besser. trotzdem behielt ich die 100%. und vor kurzem gab es eine nachprüfung wo ich nicht persönlich erscheinen musste sondern nur die unterlagen von meinen ärzten einsenden musste. tja und was soll ich sagen die 100% blieben mir, obwohl es im Vergleich zu früher weitaus besser geworden ist. seltsame geschichte. natürlich hat man vorteile, aber im berufsleben ehr nicht. versteht das irgendjemand?
melanie

Re: Re: Re: Schwerebehindertenausweiß?

Jana @, Saturday, 11.02.2006, 15:07 (vor 6646 Tagen) @ Jana

[zitat=Melanie]Oh man, was haltet ihr eigentlich davon? habe 97 einen ausweis mit 100% bekommen was niemand so recht verstanden hat, habe da sehr oft grand mals gehabt, weiß aber nicht mehr genau wie oft, auch einfach fokale anfälle und absencen, sehr häufig. naja außerdem hatte ich damals bedingt durch diese situation ziemlich starke depressionen, sodass mir eine seelische störung attestiert wurde auf dem ausweis. einmal war ne nachprüfung wo ich glaub ich hinmusste, ich habe es so dargestellt wie es zu dem zeitpunkt war und es war besser. trotzdem behielt ich die 100%. und vor kurzem gab es eine nachprüfung wo ich nicht persönlich erscheinen musste sondern nur die unterlagen von meinen ärzten einsenden musste. tja und was soll ich sagen die 100% blieben mir, obwohl es im Vergleich zu früher weitaus besser geworden ist. seltsame geschichte. natürlich hat man vorteile, aber im berufsleben ehr nicht. versteht das irgendjemand?
melanie[/zitat]

hi melanie, wie meinst du das denn, dass man berufl. keine vorteile hat? ich dachte immer, wenn man so einen ausweiß hat bekommt man mehr urlaub, ist kündigungssicher und so was... ?
gruß jana

Re: Re: Re: Re: Schwerebehindertenausweiß?

Ragnar ⌂ @, Sunday, 12.02.2006, 03:56 (vor 6645 Tagen) @ Jana

Hallo Jana,

natürlich kann man auch in deinem Fall einen Schwerbehindertenausweis beantragen. Dein Neurologe hat für die ärztliche Begutachtung einen Leitfaden, aus dem ich zitiert habe. Die Übersicht sollte dich nicht abschrecken, sondern dir lediglich aufzeigen welchen GdB (Grad der Behinderung) du durch deine Anfälle erhalten kannst.
Wenn Melanie 100% hat, hat ihr der Arzt wöchentlich große oder täglich kleine Anfälle attestiert. Nur wird bei 100% GdB jeder Arbeitgeber argwöhnisch und fragt sich ob du überhaupt arbeitfähig bist, da der GdB dem Grad der Erwerbsminderung gleichgesetzt wird, dies bedeutet du kannst weniger als 3 Std./tägl arbeiten.

Ab 50 % erhälst du erst einen Ausweis, aber mit 40% kannst du einen Gleichstellungantrag stellen.

Ein Schwerbehindertenausweis hilft dir im Arbeitsleben erst wenn du einen festen Arbeitsvertrag hast und nicht mehr in der Probezeit bist. Du hast keinen Kündigungsschutz bei Zeitverträgen.

Ich habe dir mal ein paar wichtige Links zusammengestellt, viel Spaß.


Kündigungsschutzgesetz (KSchG)

Kündigungsschutz und Kündigungsschutzverfahren

http://www.integrationsaemter.de/webcom/show_lexikon.php/_c-578/_nr-154/i.html

http://www.integrationsaemter.de/webcom/show_article.php/_c-614/_nr-3/i.html

http://www.integrationsaemter.de/webcom/show_lexikon.php/_c-578/_nr-155/i.html

http://www.integrationsaemter.de/webcom/show_lexikon.php/_c-578/_nr-148/i.html

Zusatzurlaub für Schwerbehinderte

http://www.integrationsaemter.de/webcom/show_article.php/_c-614/_nr-4/i.html

http://www2.uni-jena.de/sbv/zusatzurlaub-neu.htm

http://tu-dresden.de/die_tu_dresden/gremien_und_beauftragte/schwerbehindertenvertretung/hinweise/sonderurlaub

Fachlexikon A-Z

http://www.integrationsaemter.de/webcom/show_lexikon.php/_c-578/i.html

Integrationsfachdienste (IFD) bundesweit

http://www.integrationsaemter.de/webcom/show_page.php/_c-572/_nr-1/_lkm-840/i.html

http://www.integrationsaemter.de/webcom/show_lexikon.php/_c-578/_nr-153/i.html


lg Ragnar

Re: Schwerbehindertenausweiß?

Teina @, Sunday, 12.02.2006, 15:26 (vor 6645 Tagen) @ Jana

[zitat=Ragnar]Hallo Jana,

natürlich kann man auch in deinem Fall einen Schwerbehindertenausweis beantragen. Dein Neurologe hat für die ärztliche Begutachtung einen Leitfaden, aus dem ich zitiert habe. Die Übersicht sollte dich nicht abschrecken, sondern dir lediglich aufzeigen welchen GdB (Grad der Behinderung) du durch deine Anfälle erhalten kannst.
Wenn Melanie 100% hat, hat ihr der Arzt wöchentlich große oder täglich kleine Anfälle attestiert. Nur wird bei 100% GdB jeder Arbeitgeber argwöhnisch und fragt sich ob du überhaupt arbeitfähig bist, da der GdB dem Grad der Erwerbsminderung gleichgesetzt wird, dies bedeutet du kannst weniger als 3 Std./tägl arbeiten.

Ab 50 % erhälst du erst einen Ausweis, aber mit 40% kannst du einen Gleichstellungantrag stellen.

Ein Schwerbehindertenausweis hilft dir im Arbeitsleben erst wenn du einen festen Arbeitsvertrag hast und nicht mehr in der Probezeit bist. Du hast keinen Kündigungsschutz bei Zeitverträgen.

Ich habe dir mal ein paar wichtige Links zusammengestellt, viel Spaß.


Kündigungsschutzgesetz (KSchG)

Kündigungsschutz und Kündigungsschutzverfahren

http://www.integrationsaemter.de/webcom/show_lexikon.php/_c-578/_nr-154/i.html

http://www.integrationsaemter.de/webcom/show_article.php/_c-614/_nr-3/i.html

http://www.integrationsaemter.de/webcom/show_lexikon.php/_c-578/_nr-155/i.html

http://www.integrationsaemter.de/webcom/show_lexikon.php/_c-578/_nr-148/i.html

Zusatzurlaub für Schwerbehinderte

http://www.integrationsaemter.de/webcom/show_article.php/_c-614/_nr-4/i.html

http://www2.uni-jena.de/sbv/zusatzurlaub-neu.htm

http://tu-dresden.de/die_tu_dresden/gremien_und_beauftragte/schwerbehindertenvertretung/hinweise/sonderurlaub

Fachlexikon A-Z

http://www.integrationsaemter.de/webcom/show_lexikon.php/_c-578/i.html

Integrationsfachdienste (IFD) bundesweit

http://www.integrationsaemter.de/webcom/show_page.php/_c-572/_nr-1/_lkm-840/i.html

http://www.integrationsaemter.de/webcom/show_lexikon.php/_c-578/_nr-153/i.html


lg Ragnar[/zitat]
Hallo das ist ja eine super Information die man von dir bekommt, vielleicht kannst du mir ja auch einen Rat geben!?
Bei unserem Sohn ist eine generalisierte Epi festgestellt worden, uns ist nichts weiter aufgefallen, außer, das er öffter mal gedanklich weit weg war eher wie ein Träumer, die Ärztin sagt er habe eine hohe anfallsbereitschaft und täglich sehr viele Absencen, lt. EEG und MRT er wird zur Zeit mit Ergenyl comb 750mg eingestellt! Unter welchen Grad der behinderung fallen denn diese Absencen???
welche Vorteile habe ich denn für mein 8 jähriges Kind?
Gruß
Teina

Re: Re: Schwerbehindertenausweiß?

Ragnar ⌂ @, Sunday, 12.02.2006, 19:23 (vor 6645 Tagen) @ Jana

Hallo Teina,

wenn euch euer Arzt kleine bzw. einfach-fokale Anfälle attestiert, kann je nach Häufigkeit evtl. ein Schwerbehindertenauweis 50% - 80% ausgestellt werden.

(generalisierte [große] und komplex-fokale Anfälle mit
Pausen von Monaten; kleine und einfach-fokale Anfälle mit
Pausen von Wochen) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .. 50 – 60 GdB/MdE-Grad

mittlere Häufigkeit

(generalisierte [große] und komplex-fokale Anfälle mit
Pausen von Wochen; kleine und einfach-fokale Anfälle mit
Pausen von Tagen) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 60 – 80 GdB/MdE-Grad

Zu den finanziellen Vorteilen aber auch Nachteilen lies bitte auch die Seite der DE (Deutsche Epilepsievereinigung) http://www.epilepsie.sh/Schwerbehinderung.34.0.html

lg Ragnar