Ausweis & Führerschein?

Hoernchen28 @, Friday, 10.02.2006, 14:40 (vor 6649 Tagen)

Hallo,
meine Frau hat Epi und einen Führerschein.
Sie fährt nur, wenn es ihr gut geht. Die Anfälle (GM)sind ausschließlich stressbedingt, kommen so im Schnitt alle 10 Monate, kündigen sich meist Tage vorher durch Gereiztheit an. Eingestellt ist sie gut.
Wir stehen nun vor der Entscheidung, ob ein Schwerbehindertenausweis beantragt werden soll, was ja große Vorteile hat.
Nun die Frage: Wird das Versorgungsamt automatisch das Straßenverkehrsamt oder die Polizei informieren? Dann wäre der Lappen in Gefahr.
Danke im voraus
Hörnchen

Re: Ausweis & Führerschein?

Ragnar ⌂ @, Friday, 10.02.2006, 20:41 (vor 6649 Tagen) @ Hoernchen28

Hallo Hörnchen28,

Epileptische Anfälle

je nach Art, Schwere, Häufigkeit und tageszeitlicher Verteilung

sehr selten

(generalisierte [große] und komplex-fokale Anfälle mit
Pausen von mehr als einem Jahr; kleine und einfach-fokale
Anfälle mit Pausen von Monaten) . . . . . . . . . . . . . . . . 40 GdB/MdE-Grad

selten

(generalisierte [große] und komplex-fokale Anfälle mit
Pausen von Monaten; kleine und einfach-fokale Anfälle mit
Pausen von Wochen) . . . . . . . . . . . . . . . . .50 – 60 GdB/MdE-Grad

Eine Meldepflicht sollte es geben, damit solche Epileptiker aus dem Verkehr gezogen werden.
Euer Arzt kann euch sogar trotz ärztlicher Schweigepficht der Führerscheinbehörde melden, wenn er sieht daß sein Patient uneinsichtig ist und trotz Belehrung Auto fährt.

Langjährige therapieresistente Epilepsie Fahrerlaubnis nach 2-jähriger anfallsfreier Beobachtungszeit

Das wichtigste Phänomen der Epilepsie ist das plötzliche Auftreten von Anfällen. Diese führen häufig zur erheblichen oder vollständigen Beeinträchtigung des Bewusstseins. Selbst kleine (einfach-fokale) Anfälle, bei denen es definitionsgemäß nicht zum Verlust des Bewusstseins kommt, können die Fahrtauglichkeit beeinträchtigen. So können sie beispielsweise zu Störungen im Gesichtsfeld, Störungen im Hörvermögen oder Störungen der Beweglichkeit (z. B. durch Verkrampfungen) führen. Dies führt zur:

Eigengefährdung
Fremdgefährdung von mitfahrenden Personen
Fremdgefährdung von vollkommen unbeteiligten Straßenverkehrsteilnehmern
Nur wenige Verkehrsunfälle gehen glimpflich aus. Oft kommt es zu schweren Verletzungen, zum Teil mit Dauerfolgen oder gar zum Tod.

Das Straßenverkehrsgesetz besagt im § 2, dass geeignet zum Führen von Fahrzeugen ist, wer die notwendigen körperlichen und geistigen Anforderungen erfüllt. Für Ärzte und Patienten ist die Entscheidungsgrundlage zur Beurteilung der Fahrtauglichkeit von Menschen mit epileptischen Anfällen und Epilepsien die „Begutachtungsleitlinien zur Kraftfahrereignung in ihrer 6. Auflage aus dem Jahre 2000.“

lg Ragnar

Re: Re: Ausweis & Führerschein?

Hoernchen28 @, Saturday, 11.02.2006, 10:35 (vor 6648 Tagen) @ Hoernchen28

Hallo Dagmar,
danke für das Fachchinesisch. Das wussten wir schon lange. Meine Frage hast du leider nicht beantwortet.
Gruß
Hörnchen

Re: Re: Re: Ausweis & Führerschein?

Matthias @, Saturday, 11.02.2006, 15:26 (vor 6648 Tagen) @ Hoernchen28

Hallo!

Das ist der Dank für eine gut ausreichende Antwort! - Blöde Sprüche.
Dagmar hat Dir genau gesagt was zu tun ist und was passieren kann. Und sie hat Recht, wenn sie Dir sagt, daß solche uneinsichtigen Personen- bzw. das Horchen auf einen uneinsichtigen Ehemann, der vielleicht das Gras wachsen hört, aus dem Verkehr gezogen gehören. Was willst Du dann noch haben, wenn sie Dir auch über MdE die Regeln sagt? - Vielleicht stellt Dir Jemand aus dem Forum auch gleich noch einen SB-Ausweis aus oder schau' mal im eBay nach, ob Du einen für einen Cent ersteigern kannst?

Außerdem hat sie Dich auf die Richtlinien hingewiesen und auch über Pflichten der Ärzte angesprochen! Wenn Du das als "Fachchinesisch" bezeichnest, dann solltest Du vielleicht mal einen Deutschkurs machen.
Da sie halt vermutlich leider keine Ärztin mit Verkehrsmedizinischer Qualifikation ist, wird- und kann sie Dir halt leider leider leider nicht mehr sagen und wird auch ihren Kopf nicht für Dich und Deine dankbare Antwort hinhalten.

Geh' dann gefälligst zur Fahrerlaubnisstelle und frag' dort, oder such' gleich einen Verkehrsmediziner auf, der Dir / Deiner Frau dann Grünes Licht gibt, weil der es in der Hand hat und die Verantwortung übernimmt. Aber das kostet leider Geld und leichter holt man sich dann Ratschläge aus dem Forum und bedankt sich mir Klug....

Hoffentlich ist dann im Forum noch Eine(r), der Dir dann sagt, daß die Gesetze ja für Hörnchen tabu sind und übernimmt dann auch die Verantwortung für sein Versprechen.

Gruß
Matthias

Re: Re: Ausweis & Führerschein?

Ragnar ⌂ @, Saturday, 11.02.2006, 19:28 (vor 6648 Tagen) @ Hoernchen28

[zitat=Hoernchen28]Hallo Dagmar,
danke für das Fachchinesisch. Das wussten wir schon lange. Meine Frage hast du leider nicht beantwortet.
Gruß
Hörnchen[/zitat]

Deine Frage habe ich sogar indirekt beantwortet. Nur hast du nicht richtig gelesen. Wenn man Fragen stellt muß man auch für Antworten offen sein und nicht immer erwarten, daß diese in deinem Sinne sind!
lg Ragnar