Fahrerlaubnis

heike Horn @, Wednesday, 22.03.2006, 15:13 (vor 6620 Tagen)

Mein Sohn hat seit Anfang letzen Jahres eine idiopatische generalisierte Epilepsie. Er hat den Führerschein der Klasse 1. Er hat letztes Jahr im April und im September einen generalisierten Anfall gehabt. Sonst nichts. Wenn er jetzt Auto fahren würde, wer könnte es ihm verbieten? ( Das eine Jahr Anfallsfreiheit ist noch nicht um) Was passiert, wenn er einen Unfall hätte oder verursachen würde? Seine Anfälle sind durch Schlafentzug und Stress ausgelöst worden.

Re: Fahrerlaubnis

nicole @, Wednesday, 22.03.2006, 16:50 (vor 6620 Tagen) @ heike Horn

Hallo Heike,
hat der Neurologe ihm ein Fahrverbot erteilt ? Dann sollte er sich im eigenen Interesse daran halten. Wenn er nen Unfall verursachen würde, dann würde keine Versicherung dafür aufkommen. Und wenn aufgrund dessen jemand anderen körperlich schädigt, denke ich wäre das noch viel schlimmer.
Ich weiss zwar das es nicht einfach ist aufs fahren zu verzichten - muss ich nun selber... ich muss aber 1-2 Jahre anfallsfrei sein, bevor ich wieder Autofahren darf. Aber ich halte mich auf jeden Fall dran, die Docs denken sich schon was dabei. Ausserdem kann ein Arzt sowas wohl auch der Verkehrsbehörde melden, das man nicht fahren darf.

LG Nicole

Re: Fahrerlaubnis

JOe @, Wednesday, 22.03.2006, 19:22 (vor 6620 Tagen) @ heike Horn

Hallo! Ich darf auch nicht Auto fahren und wohne in einer kleinen Bauernschaft. Natürlich ist es manchmal anstrengend und nicht mehr so flexibel, aber ich denke, es ist eine Frage der Einstellung! Der Arzt ist von der Schweigepflicht entbunden und darf melden, wenn ein Epileptiker mit Fahrverbot einen Unfall verursacht oder sich nicht an das Fahrverbot hält. Aber für mich ist viel wichtiger: Es passieren nicht so viele Unfälle von und mit Epileptikern, aber ich möchte nicht der eine sein, der ein Kind umfährt. Gruß JOe

Re: Fahrerlaubnis

Matthias @, Thursday, 23.03.2006, 13:47 (vor 6619 Tagen) @ heike Horn

Hallo JOe,

Bist Du Dir da sicher mit den Unfällen??
Ich wäre es nicht und ich wollte auch nicht wissen, wie viele da wohl auch einen Anfall als Unfallursache im Hintergrund haben.
Glaubst Du, daß da jeder Epileptiker dann gleich zu den "Laubfröschen" hin rennt und denen unter die Nase reibt, daß er gerade einen Anfall hatte????
Was meinst Du, wieviele Unfälle so passieren, bei denen man vielleicht von Einschlafen usw. redet und vielleicht doch einen Anfall haben könnten?
Ich bin mir also sicher, daß auch deswegen so selten was über einen, im Anfallszustand verursachten Unfall geschrieben wird.

Das ist genau so, wie wenn es heißt "übersehen". - Das ist jetzt nicht unbedingt von einem Anfall her zu sehen, sondern von den fehlenden Folgemaßnahmen.
Wenn ein Unfallverursacher als Erstes mal zum Sehtest müsste, käme so Mancher heraus, der einen Blindenhund neben sich platziert hätte und ich bin mir auch sicher, daß so manche Unfallursache auch aufgedeckt werden könnte, wenn ein EEG im Anschluß verlangt würde.


Ob die Versicherung dann überhaupt zahlt ist so fraglich, wenn der Arzt gewarnt hat. Daß er von der Schweigepflicht dann keinen Gebrauch machen kann, ist richtig. Ob er es meldet ist eine andere Frage.
Sollte es der erste Anfall gewesen sein, sind die Richtlinien ja klar und wenn es eben mehr sind und viellicht das EEG sogar auf Epilepsie hin deuten würde, wäre besser ein verkehrsmedizinisches Gutachten angebracht. Aber das kostet Geld und deswegen haben wir auch einen Haufen "epileptische Schwarzfahrer", was das Forum schon öfters bewiesen hat, wenn man die Antworten- oder Kommentare auf Fragen zu dem Thema verfolgt.

Wie bei den letzten Antworten ja beschrieben, muß es letztendlich jeder selbst wissen, ob er Jemanden zusammenfahren will, oder lieber einen Bogen um einen "möglichen" Unfall- oder Unfall mit Personenschaden- oder Toten herum gehen will. - Und auch ob er auf "Nummer Sicher" gehen will und sich eben einen "Stempel" abholt, der ihm Fahrtüchtigkeit beweist und ihn versicherungstechnisch absichert, falls wirklich je mal was passieren sollte.


Gruß
Matthias

Re: Fahrerlaubnis

Robert @, Tuesday, 28.03.2006, 18:02 (vor 6614 Tagen) @ heike Horn

[zitat=heike Horn]Mein Sohn hat seit Anfang letzen Jahres eine idiopatische generalisierte Epilepsie. Er hat den Führerschein der Klasse 1. Er hat letztes Jahr im April und im September einen generalisierten Anfall gehabt. Sonst nichts. Wenn er jetzt Auto fahren würde, wer könnte es ihm verbieten? ( Das eine Jahr Anfallsfreiheit ist noch nicht um) Was passiert, wenn er einen Unfall hätte oder verursachen würde? Seine Anfälle sind durch Schlafentzug und Stress ausgelöst worden.[/zitat]

Hallo Heike
Ich bin seit Mittwoch aus dem Krankenhaus raus. Bin 40 Jahre, drei Kinder, eine Frau und ein verschuldetes Haus. Es war mein erster Anfall, aber der Führerschein ist gespeert. In diesen Tagen bange ich um meinen Job, bei dem der Schein unabdingbar war. Wenn dein Sohn den Schein nur privat braucht, sag ihm es gibt schlimmeres. Ich kann verstehen, das wir ersteinmal nicht fahren sollen. Ich möchte weder mich noch andere gefährden!!
LG Robert