Betriebsarzt und Epilepsie

Yasu @, Tuesday, 09.05.2006, 22:51 (vor 6568 Tagen)

Erstmal möchte ich "hallo" sagen. Ich bin eben erst auf diese Seite gestossen und habe auch schon eine Frage.

Ich bin 29 Jahre alt, hatte mit ca. 16 Jahren meinen ersten (fokalen) Anfall.
ICh habe vor ca. 4 Wochen auf Lamotrigin umgestellt und es ist soweit alles ok.
Ich bin "eigentlich" anfallsfrei, nur wenn ich meine Medis vergesse oder sie zu einer ungewöhnlichen Uhrzeit nehme, kann ich davon ausgehen, dass ich am nächsten Tag einen Anfall bekomme.

Bei der Arbeit ist im Grunde auch alles ok - ich achte sehr auf die richtige Einnahme und bisher war Gott sei Dank noch nichts!
Ich arbeite bei einer Jugendhilfeeinrichtung und dort in einer WG, in der ich auch Nachtdienste machen muß und somit keine geregelten Arbeitszeiten habe.

Ach je... Viele Infos. - Aber meine eigentlichen Fragen kommen jetzt erst!

Wie schaut es denn aus, wenn ich zum Betriebsarzt muß...
Bin ich verpflichtet, meine Epilepsie anzugeben? - Muß/ darf der Betriebsarzt dies meinem Arbeitgeber dann melden?

Kann die Epilepsie z.B. bei der Blutuntersuchung festgestellt werden? (Ich meine eigentlich die Medikamente im Blut).


Meine KollegInnen, mit denen ich direkt zusammenarbeite, wissen von meiner Krankheit - mein Chef nicht.
Mein Neurologe sagte mir vor ein paar Jahren, dass ich es nicht angeben muß, bzw. lieber nicht angeben soll, solange es mir gut geht und ich richtig eingestellt bin...

Ich bin mir ziemlich unsicher...
WIe habt Ihr das gehandhabt???

Viele Grüße, Yasu

Re: Betriebsarzt und Epilepsie

Frank @, Wednesday, 10.05.2006, 01:28 (vor 6568 Tagen) @ Yasu

Hi Yasu,

Das du eine Epilepsie hast musst du beim AG Angeben. Wenn du es nicht machst und es passiert während der Arbeitszeit ein Anfall,
(je nach Verletzungsart) haftet der Arbeitgeber nicht für die folge schäden.

Die Medikamente sind im Blut nachzuweisen.

Der Betriebsarzt, glaub ich, muss diese Erkrankung dem AG melden. Aus Sicherheitsgründen schon.

Gruss
Frank

Re: Re: Betriebsarzt und Epilepsie

'Leben mit Epilepsie' ⌂ @, Wednesday, 10.05.2006, 05:31 (vor 6568 Tagen) @ Yasu

Hallo yanu,


Vorgehen bei einer Bewerbung

In erster Linie hängen die Erfolgschancen einer Bewerbung auch bei Menschen mit einer Epilepsie davon ab, welche Ausbildung sie haben. Deswegen sollte man sich bei einer Bewerbung und erst recht vor einem Vorstellungsgespräch selbst fragen, ob man die erforderliche Qualifikation und Erfahrung mitbringt und erst danach überprüfen, ob eine Epilepsie Auswirkungen auf die Arbeitsfähigkeit hat.

Epilepsie verschweigen oder offenbaren ?
Je nach Voraussetzung – sowohl seitens der Epilepsie als auch seitens des Berufes – wird die Antwort unterschiedlich ausfallen:
Ein Verschweigen der Epilepsie ist nur dann unproblematisch, wenn längere Zeit Anfallsfreiheit besteht und anzunehmen ist, dass keine weiteren Anfälle mehr auftreten werden (“Ausheilung”). In diesem Fall darf der Bewerber selbst gezielte Fragen des Arbeitgebers nach einer Epilepsie verneinen.
Bei weiterhin auftretenden Anfällen ist entscheidend, ob der Bewerber nach dem Bestehen von Krankheiten gefragt wird oder nicht. Wird danach gefragt (auch per Fragebogen oder vom Betriebsarzt), ist der Bewerber dann verpflichtet, über seine Epilepsie Auskunft zu erteilen, wenn die Anfälle in irgendeiner Weise Einfluss auf seine Arbeitsleistung haben können. Verschweigt man seine Epilepsie, kann der Arbeitgeber später fristlos kündigen. Wird nicht nach Krankheiten gefragt, besteht nur dann eine Offenbarungspflicht, wenn die Epilepsie bzw. genauer die Art der Anfälle die vorgesehene Tätigkeit unmöglich macht.
In Zweifelsfällen kann es nützlich sein, ein Attest des behandelnden Arztes über die Epilepsie mit möglichst genauen Angaben über die Art und Häufigkeit von Anfällen und die dadurch zu erwartenden Störungen (Dauer, Bewusstseinsverlust, Sturzgefahr, unkontrollierte Handlungen) vorzulegen.


Was soll man den Kollegen erzählen ?

Obwohl man, wie auch im Privatleben, nicht jedem Nachbarn oder zufälligen Bekannten von seiner Epilepsie zu erzählen braucht, hat es sich für die meisten Menschen mit einer Epilepsie bewährt, auch den Kolleginnen und Kollegen am Arbeitsplatz gegenüber offen und ehrlich zu sein. Dies nicht zuletzt deswegen, weil es weitaus weniger unnötige Aufregung gibt, wenn es doch einmal zu einem Anfall am Arbeitsplatz kommt. Am besten spricht man von seiner Epilepsie ohne grosse Umwege wie von anderen Krankheiten auch. Wenn man seinen Kollegen – warum auch immer - nichts von seiner Epilepsie erzählen möchte, darf auch der Arbeitgeber dies nicht tun.


Was tun bei Problemen am Arbeitsplatz?

Ist der Arbeitsplatz epilepsiebedingt gefährdet, sollte man rechtzeitig Beratungshilfe in Anspruch nehmen. Dies betrifft sowohl den Arbeitgeber und behandelnde Ärzte als auch betriebsexterne Stellen wie Selbsthilfegruppen, Fürsorgestellen von Gemeinden oder Sozialämtern, Pro Infirmis oder Sozialdienste der Epilepsie-Kliniken und anderer Kliniken. Bei Mitgliedschaft in einer Gewerkschaft besteht dort eine weitere Möglichkeit.

Quelle:
http://www.swissepi.ch/web/swe.nsf/0/8C6C4D9ED38E6F27C1256DFE00557C26?OpenDocument


in Deutschland gibt es Beratungsstellen von den Integrationsämtern

Der IFD Integrationsfachdienst ist eine Beratungsstelle für Behinderte im Berufsleben. Oder für Behinderte, die in Arbeit integriert werden sollen - früher auch Psychosozialer Dienst. Der IFD wird meist von Caritas, Diakonie, AWO oder anderen "Freien Trägern" ausgeübt und arbeitet im Auftrag der Integrationsämtern (früher Hauptfürsorge) .

Diese IFD sind dazu da Behinderten bei Schwierigkeiten am Arbeitplatz zu helfen.

Diese IFD's sind wie eine "Gewerkschaft" für Behinderte, die dir helfen deinen Arbeitsplatz zu bewahren und auch mit Arbeitgeber, Personalchef, Schwerbehindertenbeauftragten, etc reden und vermitteln, wenn es zu Schwierigkeiten zwischen dir und Arbeitgeber kommt.

Die IFD-Beratungsstellen schreiben auch Stellungnahmen/Gutachten für die Integrationsämter im Kündigungsschutzverfahren.

Im Vorfeld mit diesen Beratungsstellen Kontakt aufnehmen und seine Probleme durchzusprechen halte ich für sehr wichtig.
In den Beratungsstellen arbeiten meist Sozialarbeiter/Sozialpädagogen und/oder Psychologen.
Ab und an übernehmen leider das Arbeitsamt oder Sachbearbeiter der Integrationsämter die Beratung, finde ich nicht gut da entweder zu behördlich oder nicht richtig für Beratung ausgebildet. Man sollte dann im Umkreis eine IFD-Beratungsstelle aufsuchen, die mit Sozialarbeiter/Sozialpädagogen und/oder Psychologen ausgestattet ist.

Ich habe dir mal ein paar wichtige Links zusammengestellt, viel Spaß.


Kündigungsschutzgesetz (KSchG)
Kündigungsschutz und Kündigungsschutzverfahren
http://www.integrationsaemter.de/webcom/show_lexikon.php/_c-578/_nr-154/i.html
http://www.integrationsaemter.de/webcom/show_lexikon.php/_c-578/_nr-142/i.html
http://www.integrationsaemter.de/webcom/show_article.php/_c-614/_nr-3/i.html

Fachlexikon A-Z
http://www.integrationsaemter....p/_c-578/i.html
Integrationsämter
Integrationsfachdienste (IFD) bundesweit
http://www.integrationsaemter.de/webcom/show_page.php/_c-572/_nr-1/_lkm-840/i.html
http://www.integrationsaemter.de/webcom/show_lexikon.php/_c-578/_nr-142/i.html
http://www.integrationsaemter.de/webcom/show_lexikon.php/_c-578/_nr-153/i.html
http://www.integrationsaemter.de/webcom/show_article.php/_c-519/_nr-4/i.html
http://www.integrationsaemter.de/webcom/wcsearch.php?suchbereichid=2&wc_progv=&wc_search=integrationsfachdienst&t=wcsearch


lg Ragnar

Re: Betriebsarzt und Epilepsie

STEFAN @, Wednesday, 10.05.2006, 19:51 (vor 6567 Tagen) @ Yasu

Hallo,

die ärztliche Schweigepflicht gilt natürlich auch im Berufsleben,
weshalb ein BA ohne vorherige schriftliche Erlaubnis des Arbeitnehmers
keine Infos an den AG weitergeben darf. Alles andere wäre ein Fall
für einen Rechtsanwalt. Unser BA vertritt die Auffassung, dass man seine
Epilepsie nur dann bei einer Neuanstellung angeben sollte, sofern die
Behinderung Auswirkungen auf die Tätigkeit hat - z.Bsp. Außendienst etc.
Seine Epi muss man nicht angeben - Personen, die z.Bsp. "Zucker"
haben oder Bluthochdruck müssen dies ja auch nicht angeben.
Meines Wissens nach (nicht verbindlich) wird in einer Einstellungs-
blutuntersuchung nicht nach Medikamentenrückstanden "gesucht",
sondern mehr hinsichtlich Alk und sonst. Infek.krankheiten.
Alles im Allem kann ich aufgrund eigener Erfahrungen nur dazu raten,
möglicht offen mit der Behinderung umzugehen. Ich denke, unsere
Umwelt (Kollegen, Freunde, Angehörige) sollte über die Behinderung
nicht im Unklaren gelassen werden, damit es im Falle eines Falles
nicht zu Panikreaktionen kommt. Alles leichter gesagt, wie getan.
Behinderung ist keine Schande. Epi erst recht nicht.
Gruß an alle
STEFAN

Re: Re: Betriebsarzt und Epilepsie

goldi @, Wednesday, 10.05.2006, 22:24 (vor 6567 Tagen) @ Yasu

hallo und schönen abend.

ich selbst leide an epilepsie und möchte eine ausbildung zum arbeitsmediziner absolvieren. hab mich also damit beschäftigt:
1) wie stefan es schon gesagt hat, der betriebsarzt steht absolut unter schweigepflicht! er darf dem arbeitsgeber bei einstellungsuntersuchungen nur mitteilen, ob jemand für eine bestimmte tätigkeit geeignet, teilweise geeignet oder ungeeignet ist. bei mir würde dies zum bsp. im falle eines krankenhauses bedeuten, dass ich keine eignung für nachtdienste bekomme. er darf dem arbeitsgeber aber nicht sagen, weshalb ich nicht geeignet bin. vergesst bitte auch nicht, dass der betriebsarzt ein präventivmediziner ist und einem die eignung vor allem wegen der gefährdung der eigenen gesundheit nicht gibt (nachtdienste und somit schlafentzug sind ja , wie jedem von euch bekannt ist, anfallstrigger).
2) der arbeitsmediziner ist auch für die integration von behinderten in einem betrieb spezialist und wird auch von den arbeitsassistenzen etc. bei einer eingliederung aufgesucht. er kann weiters perfekt bei berufswahlen sehr gut beraten.
http://www.vdbw.de/de/wiedereingliederung/index.php
3) im labor kann man Med. natürlich sehen, nur wird ein arbeitsmediziner keinen medikamentenspiegel durchführen. das hat für ihn ja keine konsequenzen => er ist ja nicht kurativ tätig (therapiert also nicht). er kontrolliert vor allem per vorsorge auf umweltgifte, toxische arbeitsstoffe etc. im urin und blut (zum bsp. blei in einer glashuette). allerdings wird er dich bei einer einstellungsuntersuchung sicherlich auf medikamenteneinnahme hin fragen...
4) der betriebsarzt eignet einem ja nicht, weil er euch ärgern will, sondern, weil er eine vorsorgetätigkeit zu erfüllen hat und zu schauen hat, dass man sich nicht durch die arbeit verletzt (arbeit in großer höhe...). natürlich kommt es aber darauf an, wie gut der jenige ausgebildet ist, sonst gibt er viell. jemanden keinen FS, obwohl es schon lange gehen würde. darum wollte man ja die zusatzbezeichung bei ärzten abschaffen (welche in vielen anderen eu-ländern nicht existent ist => da MUSS man Facharzt sein)

Lest euch mal das hier durch. Dann könnt ihr euch mal ein bisserl informieren:

http://www.aerzteblatt.de/v4/archiv/artikel.asp?src=suche&id=51016
http://www.vdbw.de/de/aktuelles/presseinfos/2004_10_18_03.php
http://www.vdbw.de/de/aktuelles/presseinfos/2004_10_18_02.php

Re: Re: Re: Betriebsarzt und Epilepsie

Matthias @, Thursday, 11.05.2006, 23:09 (vor 6566 Tagen) @ Yasu

Schönen Guten Tag.

Zur Shweigepflicht solltet Ihr mal überlegen, warum es einen Betriebsarzt gibt. - Vielleicht mal für ein Heftpflaster an zu bringen, oder eine Schnittwunde zu versorgen???
Für was wird er wohl eingestellt? - Damit sich der Betrieb vielleicht mit einem Betriebsarzt präsentieren kann?

Der Arzt ist vermutlich auch Sicherheitsbeauftragter- oder gehört zu denen, die dafür bestimmt sind.

Und wenn er die Arbeit, die ein Mitarbeiter ausführen muss, zu gefährlich empfindet, dann muß er auf diese sog. Schweigepflicht verzichten, weil er auch seinen Kopf hin halten wird.
Ausserdem wird er es dem Epileptiker- oder Herzinfarktgefährdeten usw. erst mal selbst sagen und dann, wenn der Patient/Mitarbieter eben nicht einsichtig ist, wird er- wie auch der Hausarzt oder ein Verkehrsmediziner seiner Schweigepflicht enthoben. - Er muss/wird es dann dem Sicherheitsbeauftragten; dem Schwerbehindertenvertreter; dem Betriebsrat sagen. Ob er es selbst der Geschäftsführung sagt, liegt auch bei ihm selbst, ob er dann eben auf die anderen Vertrauenspersonen mit darauf ankommen lassen wird, ob man über einen Verbleib im Betrieb absieht.

Überlegt also mal, ob ein Arzt nur Tabletten- und Spritzenverteiler ist, oder auch für Leben zuständig ist. - Vielleicht schaut Ihr mal den Hippokratischen Eid genauer an und überlegt mal etwas logischer, ob Ihr selbst so mir-nix-dir-nix einen Unfall- oder ein Menschenleben in Kauf nehmen würdet, wenn' durch einen Epileptiker verschuldet würde.
Für wie blöd haltet Ihr die Ärzte denn? - Fragt mal einen Arzt selbst, was Schweigepflicht bedeutet, bevor Ihr mit diesen Ausdrücken Umgang habt. Vielleicht mal überlegen, ob es um eine Krankheit- oder den Fortschritt einer Krankheit selbst geht, oder das Darumherum von Krankheiten.
Wieso erfährt dann die Justiz bei Unfall- oder Todesfällen, dass vielleicht ein Herzkasper schuld ist, wenn ein "Lenker" jemanden platt gefahren hat, oder im Wohnzimmer geparkt hat?? - Der Patologe hat doch auch diese """"Schweigepflicht"""!!!!!!!!
Und ein Betriebsarzt ist für das Geschehen im Betrieb zuständig und wird seinen Arbeitsvertrag auch entsprechend ausgelegt haben. - Dafür haben Betriebe auch zwischendurch mal eigene Juristen in der Schublade.

Überlegt also vielleicht mal was Schweigepflicht und Betriebsarzt bedeutet.

Matthias

Re: Re: Re: Re: Betriebsarzt und Epilepsie

goldi @, Friday, 12.05.2006, 12:29 (vor 6566 Tagen) @ Yasu

Hallo mathias.

Tut mir leid, aber ich muß dir ein bisserl Kontra geben ;-). Der Betriebsarzt hat absolut ne Schweigepflicht. Er darf dem Chef, wie oben schon geschrieben, nur mitteilen, dass du "geeignet" oder "nicht geeignet" bist. es kann aber natürlich leicht sein, dass dir ein chef wegen nichteignung nicht die stelle gibt (unabhängig von der zugrundeliegenden krankheit). du erwähnst, die problematik eines unfalls. aber mal ehrlich, wenn es zu eines epilepsiekranken wegen "sturz aus großer höhe" kommt, dann bekommt der betriebsarzt richtige probleme, weil er nämlich einen "kunstfehler" begangen hat. Das kannst du damit vergleichen, als wenn ein kurativ tätiger Arzt einem Penizillinallergiker Penizillin verschreibt. Darum nennt man es ja PRÄVENTIV ;-), wel es zu keinem unfall kommen darf.
allerdings sind die firmen ja nicht blöd und lassen heutzutage fast jeden neuen mitarbeiter einen zettel (mit eidesstattlicher erklärung) ausfüllen, wo man behinderungen oder erkrankungen bekanntgeben muss. in wie weit das rechtl. ok ist, ist wohl ne andere frage. wünsche dir noch ein schönes WE. goldi

Ps.: sicherlich gibt es einige betriebsaerzte, denen das wohl des "patienten" sch***egal ist und die nur nen regelmässigen und ruhigen job wollten.
Aber das findetst du doch unter den kurativ tätigen medizinern genau so. da gibt es ja auch einige, die diesen job nur wegen des sozialen ansehens, karriere
etc. machen.

Re: Re: Re: Re: Re: Betriebsarzt und Epilepsie

Dirk @, Monday, 15.05.2006, 17:51 (vor 6562 Tagen) @ Yasu

Hallo Matthias & Goldi

Möcht sagen das ihr beide in gewissem Sinne Recht habt. Natürlich hat auch der Betriebsarzt wie jeder andere Arzt auch Schweigepflicht. Das weiß ich deshalb weil ich selber im Gesundheitswesen beschäftigt ist. So ohne weiteres darf er die Diagnose also nicht weiterleiten.

Meldepflicht besteht aber dann wenn Gefahr durch Anfälle zu erwarten ist.

Das gilt: 1). Umgang mit gefährlich giftigen und
brennbaren Chemikalien wie z.b. Blausäure
oder ähnliches.
2). Umgang mit Schußwaffen (Polizei)
3). Umgang mit Sprengmitteln
4). Umgang mit radioaktiven Substanzen u.
Strahlung
5). Straßenverkehr (vor allem Schwerverkehr,
Personentransport, Gefahrenguttransport)

Wenn in einem Betrieb mit solchen Dingen umgegangen wird muß der Betriebsarzt Meldung machen um Unfällen vorzubeugen.

Auch vor Gericht z.b. bei einem Verkehrsunfall wegen eines Anfalles ist der Arzt von der Schweigepflicht entbunden. Jeder Richter kann ihn von dieser entbinden.

Vor manchen Ausbildungen wie z.b. Röntgenausbildung muß jeder vorher unterschreiben das keine Epilepsie vorliegt. Andere Tätigkeiten wie im Büro sind sicher unbedenklich.

Grüße Dirk

Re: Re: Re: Re: Re: Re: Betriebsarzt und Epilepsie

Yasu @, Wednesday, 24.05.2006, 22:29 (vor 6553 Tagen) @ Dirk

Hallo!
Ich war im Urlaub, deshalb schreibe ich erst jetzt!
Vielen Dank für die vielen Antworten!

Nun muß ich mich erstmal durch die ganzen Beiträge und Links durcharbeiten...

Grüße - Yasu