Absencen-Epilepsie Führerschein

chantalm, Thursday, 25.03.2021, 13:39 (vor 1121 Tagen)

Bei mir wurde ungefähr mit 8 Jahren Absencen-Epilepsie diagnostiziert, früher waren die “Anfälle” häufiger und länger (ca. 5 Sekunden), damals wurde ich mit Petnidan und später mit Lamotrigin behandelt. Das Lamotrigin habe ich seit ca. 2 Jahren abgesetzt und auch die “Anfälle” sind im Grunde nicht mehr wahrnehmbar. Die Anfälle dauern jetzt (laut EEG) in der Regel nur eine halbe Sekunde, trotzdem sehen die Chancen auf einen Führerschein schlecht aus. Weiß da zufällig jemand mehr? Oder hat eventuell selbst einen Führerschein trotz Absencen-Epilepsie? Und wenn ja wie lief das bei euch ab? Das Thema plagt mich seit Jahren und ich verstehe ehrlich gesagt nicht wieso wegen einer Auffälligkeit von einer halben Sekunde mir der Führerschein wahrscheinlich verwehrt bleibt aber Alkoholiker und Drogenkonsumenten weiter fahren dürfen, in wie fern soll das gerecht sein?

Absencen-Epilepsie Führerschein

Anton, Thursday, 25.03.2021, 14:26 (vor 1121 Tagen) @ chantalm

Hallo,

ganz klar ist, wer Anfälle bekommt, darf nicht Auto fahren. Auch wenn sie nur alle paar Jahre zehntelsekundenweise auftreten. Wer dann trotzdem fährt, macht sich strafbar. Passiert dadurch ein Unfall, kommt man ins Gefängnis.

Dass es keine Gerechtigkeit auf dieser Welt nicht gibt, ist ebenfalls klar. Obwohl ich weder Arzt noch Pharmakologe bin, weiß ich, dass die teuersten Wirkstoffe überhaupt die Schlafmittel sind. Sie werden in Deutschland hundertausendfach abends genommen und morgens steigen Menschen trotz des Überhangs in ihr Fahrzeug und begeben sich fahruntauglich zu ihrem Arbeitsplatz. Für viele andere Medikamente gilt das ebenfalls. Der volkswirtschaftliche Schaden dadurch ist ganz enorm.

Für an Epilepsie Erkrankte gibt es Leitlinien für das Fahren im Öffentlichen Straßenkehr. Näheres findest Du im Internet.

Liebe Grüße
Anton


Epilepsie im Alltagsleben
www.epilepsie-vereinigung.de/wp-content/uploads/2013/09/Epilepsie-im-Alltagsleben.pdf

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Die Informationen ersetzen auf keinen Fall eine professionelle Beratung oder Behandlung durch ausgebildete und anerkannte Ärzte. Die Inhalte können und dürfen nicht verwendet werden, um eigenständig Diagnosen zu stellen oder Behandlungen anzufangen.

Absencen-Epilepsie Führerschein

Dennis, Thursday, 25.03.2021, 14:37 (vor 1121 Tagen) @ chantalm

Hiho Chantalm,

Ja das ist so eine Sache mit dem Autofahren.
Nur es ist so vorgeschrieben das man fahrtauglich ist wenn man 1 jahr lang anfallsfrei ist seinen Führerschein wiederbekommen kann.

Das muss dir ein Neurologe bestätigen und leider zusätzlich muss man dazu extra noch MPU machen.

Gruß Dennis

Absencen-Epilepsie Führerschein

Anton, Thursday, 25.03.2021, 16:50 (vor 1121 Tagen) @ Dennis
bearbeitet von Anton, Thursday, 25.03.2021, 17:00

Hallo,

in der Praxis sieht das ein wenig anders aus. Wer im Besitz der Fahrerlaubnis ist und an Epilepsie erkrankt, wird sich bereits aufgrund Paragraph 1 der Straßenverkehrsordnung nicht mehr ans Steuer setzen. Sollte er beim Neurologen in Behandlung sein, wird ihm erklärt werden, dass Auto fahren nicht mehr möglich ist. In einigen Fällen lässt sich der Arzt das vom Patienten unterschreiben. Aber selbst, wenn dem nicht so ist, bedeutet der Hinweis, nicht mehr zu fahren, dass definitiv nicht mehr am öffentlichen Straßenverkehr mit dem Auto teilgenommen werden darf.

So ist mir das vor 30 Jahren vom Arzt gesagt worden. Meine Fahrerlaubnis liegt seitdem im Schreibtisch. Sie ist nie außer Haus gewesen. Obwohl ich heute fahren dürfte, aufgrund langjähriger Anfallsfreiheit, nehme ich den Öffentlichen Nahverkehr. Klartext: Wenn der Neurologe dem Patienten das Fahren für eine bestimmte Zeit verbietet, bedeutet das nicht Führerscheinentzug. Sondern, es müssen die "Richtlinien für Epilepsiekranke und Führerschein" eingehalten werden.

Sollte jedoch der Neurologe unsicher sein und nicht alleine die Entscheidung treffen wollen, ob der Patient wieder fahren darf, kann er auch Amtshilfe bei der Führerscheinstelle einholen. Oder sollte er die Vermutung haben, dass trotz Verbots dennoch gefahren wird, kann er das bei der zuständigen Behörde bekanntgeben.

Diese Ausführungen spiegeln mein Wissen zur Sache wider und können auch schon wieder überholt sein.

Anton

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Die Informationen ersetzen auf keinen Fall eine professionelle Beratung oder Behandlung durch ausgebildete und anerkannte Ärzte. Die Inhalte können und dürfen nicht verwendet werden, um eigenständig Diagnosen zu stellen oder Behandlungen anzufangen.

Absencen-Epilepsie Führerschein

Dennis, Thursday, 25.03.2021, 17:17 (vor 1121 Tagen) @ Anton

Joo 30 Jahre ist eine Lange Zeit...

Hier mal die Info´s zum Straßenverkehr mit Epilepsie.

https://www.epikurier.de/index.php?id=1340

Gruß Dennis

Absencen-Epilepsie Führerschein

pegasus, Thursday, 25.03.2021, 22:28 (vor 1121 Tagen) @ chantalm

Das sind ja mal interessante Vergleiche ....

Ein Sekundenschlaf dauert auch nur Sekunden, wie die Bezeichnung schon selbst zeigt und dadurch entstehen eine Menge Unfälle auf den Straßen.

Und dann willst du es darauf ankommen lassen und dennoch auf der Straße ein Fahrzeug führen und hier sehr wahrscheinlich einen Unfall verursachen?

Selbst wenn du es durchbekommen solltest, würde keine Versicherung der Welt dich aufnehmen und dich und dein Fahrzeug versichern, denn das Risiko ist einfach viel zu hoch und wenn doch und es kommt zu einem Unfall und es kommt dann heraus, dass du Epilepsie hast, es verschwiegen hast, kannst du dich ganz warm anziehen.

Absencen-Epilepsie Führerschein

mathilda, Friday, 26.03.2021, 09:27 (vor 1121 Tagen) @ chantalm

Hallo chantalm,

ganz ehrlich finde ich deine Einstellung nicht sehr verantwortungsbewusst. Im allgemeinen weiß man ja, dass auch innerhalb dieser halben Sekunde ein Unfall verursacht werden könnte.
Rechne dir doch einfach mal den Bremsweg innerhalb dieser Zeit aus; tja und wenn du vielleicht sogar auf der Autobahn mit hoher Geschwindigkeit unterwegs bist...

Könntest du einen Personenschaden verantworten? Dann doch lieber eine Zeit lang Unbequemlichkeiten in kauf nehmen und öffentliche Verkehrsmittel benutzen. Machen andere auch und fühlen sich nicht ungerecht behandelt.

Hoffentlich bist du bald gut eingestellt, damit du nach dem Jahr Anfallslosigkeit deinen Führerschein machen und benutzen kannst.

LG