Fahrverbot

Pimkie17, Saturday, 17.04.2021, 15:04 (vor 1104 Tagen)

Hallo,


Ich bin nach einem Arztbesuch bei einem Epileptologen etwas verwirrt. Ich war im Januar 2021 in einer Epilepsieklinik und dort wurde mir in den Entlassungsbericht geschrieben, "vor Wiederaufnahme der Fahrtätigkeit, sei mit dem behandelnen Neurologen Rücksprache zu halten".

Gestern hatte ich Termin bei einem Epileptologen und der wiederum erzählte mir, das dies überhaupt nicht stimmt, sondern vielmehr so sei das wenn ich zb. am 01.09.2020 den letzten Anfall hatte, dann darf ich ohne einen vorigen Arztbesuch am 02.09.2021 also genau 1 Jahr später wieder Auto fahren.

Zudem erklärte Dieser mir, das wenn ich bis Juli 2021 meine Medikamente komplett absetze, dann dürfte ich im September 2021 (Anfallsfreiheit vorausgesetzt) wieder Auto fahren. Im September 2021 bin ich 1 Jahr nicht umgekippt.

Auf den Einwand hin, das meine Neurologin gesagt hat wenn ich die Medikamente Absetze dann wird das Fahrverbot bis zum "Sankt Nimmerleinstag" verlängert, meinte dieser dies sei überhaupt nicht zulässig, sondern die Richtlinien besagen lediglich das man 1 Jahr Anfallsfrei sein muss, nicht mehr und nicht weniger und dann auch wieder Auto fahren darf ohne nochmals bei meiner Neurologin vorstellig werden zu müssen.

Ich habe X Internetseiten durchsucht und bin aber Schlußendlich zu keinem Ergebnis gekommen, welche Aussage stimmt.

Die Aussage der Klinik in meinem Entlassungsbericht, das es vorher der Zustimmung meiner Neurologin bedarf ....

oder

Das ich wieder fahren darf ohne im Vorfeld, mit meiner Neurologin gesprochen zu haben?

Hat da jemand eine eindeutige Information zu und kann mir weiterhelfen?

Vielen Dank

Fahrverbot

pegasus, Saturday, 17.04.2021, 18:14 (vor 1104 Tagen) @ Pimkie17

Das mit dem 1 Jahr stimmt schon, so weit du auch deine anderen Probleme mit dem anderen Medikament nicht mehr haben solltest. Kannst du allerdings auch selbst direkt in den BAST durchlesen

https://www.bast.de/BASt_2017/DE/Verkehrssicherheit/Fachthemen/U1-BLL/Begutachtungsleit...

einfach strg+F nach dem öffnen der PDF anklicken und dann dort Epilepsie eingeben. Beim ersten Ergebnis drauf klicken und dann kommst du direkt zur richtigen Stelle.

Fahrverbot

Pimkie17, Saturday, 17.04.2021, 18:53 (vor 1104 Tagen) @ pegasus

Danke Dir für deine Antwort.
Ich nehme nur noch Antiepileptika und Cetritzin Dauerhaft. Sabutamol u. Cyklokapron nur Zeitweise.

Ich hatte dem Epileptologen erzählt das ich dabei bin, das Antiepileptika zu reduzieren und in diesem Jahr bis 200mg reduzieren will und im nächsten Jahr auf 0, da ich langsam Absetzen möchte. Der Arzt riet mir, das Lamotrigin bis Juli 2021 abzusetzen, damit ich im September 2021 3 Monate auf 0 bin und Anfallsfreiheit vorausgesetzt, dann wieder fahren darf.

Meine Neurologin hatte mir gesagt, das wenn ich das Lamotrigin Absetze und kein anderes Antiepileptika nehme, das Sie mir das Fahrverbot verlängert und der Epileptologe gestern meinte das kann Sie gar nicht.

Zudem wurde gesagt das ich bevor ich mich im September 2021 wieder ins Auto setze, das es im Vorfeld der offiziellen Aufhebung des Fahrverbot's bedarf.

Der Epileptologe gestern meinte wenn ich 1 Jahr Anfall'sfrei bin, kann ich mich gleich am nächsten Tag in's Auto setzen ohne mit meiner Neurologin im Vorfeld zu sprechen.

Aber welche Infos sind Richtig?

Fahrverbot

pegasus, Saturday, 17.04.2021, 19:07 (vor 1104 Tagen) @ Pimkie17

Dich kann niemand zwingen mit einem Arzt zu sprechen und ebenso wenig kann ein Arzt dich zu einem Gespräch zwingen, weil es dann eine Zwangsbehandlung wäre und die sind nur auf gerichtliche Anordnung möglich.

Bedeutet, deine Neurologin erzählt Bullshit bzgl. des fortdauernden Fahrverbotes.

Es reicht laut BAST 1 Jahr Anfallsfreiheit aus und damit hat sich die Sache. Da muss man nicht nochmal reden oder ähnliches nach Ablauf von 1 Jahr Anfallsfreiheit.

Fahrverbot

Pimkie17, Saturday, 17.04.2021, 20:40 (vor 1104 Tagen) @ pegasus

Okay,war und bin halt irritiert weil's so auch in meinem Entlassungsbericht steht, das ich vor Fahrbeginn mit meiner ambulanten Neurologin Rücksprache halten muss und ich dachte das sei so richtig.

Aber wenn das falsch ist, dann brauche ich gar keine Angst zu haben um mein Führerschein zumindest wegen der Epilepsie nicht.

Danke für die Hilfe!

Fahrverbot

Pimkie17, Saturday, 17.04.2021, 21:01 (vor 1104 Tagen) @ pegasus

Hatte mir den Link mal angeschaut, dort steht unter anderem:

"wird die Diagnose einer Epilepsie gestellt, (d.h. nach mehrmaligen Anfällen oder Hinweisen auf ein erhöhtes Rezidivrisiko nach einem ersten Anfall), bleibt die Kraftfahreignung dauerhaft ausgeschlossen. Als Ausnahme gilt eine 5 Jährige Anfallsfreiheit ohne Antiepileptika.

Kann meine Neurologin das auf mich anwenden, wenn mein EEG nach wie vor "Krankhaft" ist so wie behauptet oder ist das auch völlig irrelevant?

Fahrverbot

thomas ⌂, Sunday, 18.04.2021, 13:36 (vor 1103 Tagen) @ Pimkie17

Die Begutachtungsleitlinie hat noch einen Zusatzsatz in dem benannten zitierten Absatz.
Bitte 1. die Neurologin gehen und 2. falls weiterhin nicht zufrieden zu einer fachneurologischen Untersuchung zur Begutachtung gehen.
Hier Auszug Zitat mit ergänzenden Satz:

Epilepsien
Wird die Diagnose einer Epilepsie gestellt (d. h.
nach wiederholten Anfällen oder Hinweisen auf ein
erhöhtes Rezidivrisiko nach einem ersten Anfall),
bleibt die Kraftfahreignung dauerhaft ausgeschlossen.
Als Ausnahme gilt eine 5-jährige Anfallsfreiheit ohne antiepileptische Behandlung.
Um dies zu beurteilen bedarf es einer fachneurologischen Untersuchung.

Fahrverbot

Pimkie17, Sunday, 18.04.2021, 15:23 (vor 1103 Tagen) @ thomas

Hallo,

Vielen Dank für die Antwort. Verstehe ich das richtig, das wenn meine Neurologin davon ausgeht, das Epileptische Anfälle immer wieder auftreten, das Sie dann ein Dauerhaftes Fahrverbot verhängen kann?
Oder aber ich habe 5 Jahre ohne Antiepileptika keine Anfälle.?

Meine Neurologin, ist ja eine "Haus und Hof Neurologin" die mir das Fahrverbot verhängt hat, am Freitag war ich bei einem Epileptologen und soweit ich das richtig verstehe, kann der das Fahrverbot dann überhaupt nicht aufheben, sondern ich müsste diesbezüglich zu einem anerkannten Gutachter?

Wäre dem so, würde mir ja nicht mal ein Arztwechsel was bringen, denn meine Neurologin hat das ja Dokumentiert.