Neuerteilung Führerschein Klasse B

Centun, Sunday, 23.01.2022, 18:36 (vor 796 Tagen)

Hallo Leute,

Also ich mach mir langsam Gedanken den Führerschein Klasse B als Spätsünder nachzuholen.

Denn ich hatte damals in den Jahren 1996 die blöde Epilepsie gehabt, wusste nicht was das genau ist und musste damit erst lernen damit umzugehen.

Jetzt bin ich schon seit über 2 Jahren anfallsfrei und medikamentös gut eingestellt. Bin regegelmäßig in Behandlung und meine EEG mit Blutspiegel sind gut.

Hat jemand mit der Epilepsie Diagnose einen Führerschein gemacht?

Mich hat das seit über 20 Jahren von mein Umkreis angekotzt kein Auto fahren zu dürfen und das man als Epileptiker ein Gefahr für Straßenverkehr ist. Warum gibt es keine Alkoholiker oder Allergiker mit Heuschnupfen etc. ?

Ich kann viele andere chronische Krankheiten hier aufzählen, wo vielleicht mit Blechschaden im Straßenverkehr davon kommen und Leute denken, wieder ein Epileptiker am Steuer.

Ich denke, das es in Deutschland auch Gesetze oder Auflagen gibt, das man mit guter Einstellung und Anfallsfreiheit wieder Autofahren darf.

Dann dürften wohl Leute mit Schlaganfall, Schwindel, Tagesschläfrigkeit, Diabetes, Herzerkrankung sowie Bluthochdruck etc. auch kein Führerschein machen dürfen.

Ich hoffe, Ihr könnt mir ein Rat geben und mich mit unserer Situation verstehen.

Danke für eure Aufmerksamkeit und freue mich auf hilfreiche Antworten.

Mfg

Neuerteilung Führerschein Klasse B

Dennis, Monday, 24.01.2022, 07:32 (vor 795 Tagen) @ Centun

Moin Centun,

Also Ich habe meinen Führerschein damals vor meiner Epilepsie Diagnose gemacht aber zwischenzeitlich ihn 1x freiwillig abgegeben und ihn mir wieder zurück geholt.

Am besten frangst du deinen behandelnden Neurologen / Fachklinik nach einer Bescheinigung das Du kraftfahrt Tauglich bist.

Ein Jahr lang Anfallsfrei sein ist die Grundvorraussetzung dafür - Die Du ja erfüllt hast.

Neuerwerb des Führerscheins:
Im Antragsformular der Straßenverkehrsbehörde sollte
die Frage nach dem Vorliegen einer Epilepsie oder einer
chronischen Krankheit bejaht werden.
Die Fahrerlaubnisbehörde kann dann verlangen, dass ein
ärztliches Attest oder ein verkehrsmedizinisches Gutachten zur Kraftfahreignung vorgelegt wird (§ 11 Abs. 1 und 2 FeV). Wenn die Frage nach einer Epilepsie oder epileptischen Anfällen im Antragsformular offen gelassen wird, ist es wichtig, dass die behandelnde Neurologin/der behandelnde Neurologe eine bestehende Fahreignung nach den Begutachtungsleitlinien dokumentiert.
Im Falle eines Unfalls liegt die Beweislast der Fahreignung bei der Person, die das Kraftfahrzeug geführt hat.
Begutachtung für die Straßenverkehrsbehörde
Die Fahrerlaubnisbehörde kann „… zur Vorbereitung von Entscheidungen über die Erteilung oder Verlängerung der
Fahrerlaubnis oder über die Anordnung von Beschränkungen oder Auflagen…“ ein ärztliches Gutachten verlangen (s.o.). Dieses soll nicht von der behandelnden Ärztin bzw. dem behandelnden Arzt erstellt werden.

falls Du ein "Verkehrsmedizinisches Gutachten zur Kraftfahreignung - ( MPU )" musst wird es nicht ganz billig werden.
Ich habe das z.b. beim "TÜV Nord" gemacht (ca.700€ ). Das ist nur Papierkram und Geldmacherei.
Hoffe das Du das nicht vorlegen musst.

Du kannst aber nur Führerschein Gruppe 1 (Führerscheinklassen A, A1, B, BE, AM, L, T) machen.
Für Gruppe 2: ( Busse, LKW ) muss man 5 jahre anffalfrei sein "ohne Medikamente ) muss die Auflage erfüllt sein.


Hoffe das Reicht dir erst einmal für den Anfang den Führerschein zu Besorgen.
Ansonsten sind auf dieser Webseite auch noch Info-Flyer zum Downloaden sowie (z.B. Epilepsie-Zentrum Bethel Webseite,Knappschaft - Epilepsie Selbsthilfe).

Gruß Dennis

Neuerteilung Führerschein Klasse B

Centun, Monday, 24.01.2022, 22:11 (vor 795 Tagen) @ Dennis

Moin Centun,

Also Ich habe meinen Führerschein damals vor meiner Epilepsie Diagnose gemacht aber zwischenzeitlich ihn 1x freiwillig abgegeben und ihn mir wieder zurück geholt.

Am besten frangst du deinen behandelnden Neurologen / Fachklinik nach einer Bescheinigung das Du kraftfahrt Tauglich bist.

Ein Jahr lang Anfallsfrei sein ist die Grundvorraussetzung dafür - Die Du ja erfüllt hast.

Neuerwerb des Führerscheins:
Im Antragsformular der Straßenverkehrsbehörde sollte
die Frage nach dem Vorliegen einer Epilepsie oder einer
chronischen Krankheit bejaht werden.
Die Fahrerlaubnisbehörde kann dann verlangen, dass ein
ärztliches Attest oder ein verkehrsmedizinisches Gutachten zur Kraftfahreignung vorgelegt wird (§ 11 Abs. 1 und 2 FeV). Wenn die Frage nach einer Epilepsie oder epileptischen Anfällen im Antragsformular offen gelassen wird, ist es wichtig, dass die behandelnde Neurologin/der behandelnde Neurologe eine bestehende Fahreignung nach den Begutachtungsleitlinien dokumentiert.
Im Falle eines Unfalls liegt die Beweislast der Fahreignung bei der Person, die das Kraftfahrzeug geführt hat.
Begutachtung für die Straßenverkehrsbehörde
Die Fahrerlaubnisbehörde kann „… zur Vorbereitung von Entscheidungen über die Erteilung oder Verlängerung der
Fahrerlaubnis oder über die Anordnung von Beschränkungen oder Auflagen…“ ein ärztliches Gutachten verlangen (s.o.). Dieses soll nicht von der behandelnden Ärztin bzw. dem behandelnden Arzt erstellt werden.

falls Du ein "Verkehrsmedizinisches Gutachten zur Kraftfahreignung - ( MPU )" musst wird es nicht ganz billig werden.
Ich habe das z.b. beim "TÜV Nord" gemacht (ca.700€ ). Das ist nur Papierkram und Geldmacherei.
Hoffe das Du das nicht vorlegen musst.

Du kannst aber nur Führerschein Gruppe 1 (Führerscheinklassen A, A1, B, BE, AM, L, T) machen.
Für Gruppe 2: ( Busse, LKW ) muss man 5 jahre anffalfrei sein "ohne Medikamente ) muss die Auflage erfüllt sein.


Hoffe das Reicht dir erst einmal für den Anfang den Führerschein zu Besorgen.
Ansonsten sind auf dieser Webseite auch noch Info-Flyer zum Downloaden sowie (z.B. Epilepsie-Zentrum Bethel Webseite,Knappschaft - Epilepsie Selbsthilfe).

Gruß Dennis

Neuerteilung Führerschein Klasse B

Centun, Monday, 24.01.2022, 22:12 (vor 795 Tagen) @ Centun

Moin Centun,

Also Ich habe meinen Führerschein damals vor meiner Epilepsie Diagnose gemacht aber zwischenzeitlich ihn 1x freiwillig abgegeben und ihn mir wieder zurück geholt.

Am besten frangst du deinen behandelnden Neurologen / Fachklinik nach einer Bescheinigung das Du kraftfahrt Tauglich bist.

Ein Jahr lang Anfallsfrei sein ist die Grundvorraussetzung dafür - Die Du ja erfüllt hast.

Neuerwerb des Führerscheins:
Im Antragsformular der Straßenverkehrsbehörde sollte
die Frage nach dem Vorliegen einer Epilepsie oder einer
chronischen Krankheit bejaht werden.
Die Fahrerlaubnisbehörde kann dann verlangen, dass ein
ärztliches Attest oder ein verkehrsmedizinisches Gutachten zur Kraftfahreignung vorgelegt wird (§ 11 Abs. 1 und 2 FeV). Wenn die Frage nach einer Epilepsie oder epileptischen Anfällen im Antragsformular offen gelassen wird, ist es wichtig, dass die behandelnde Neurologin/der behandelnde Neurologe eine bestehende Fahreignung nach den Begutachtungsleitlinien dokumentiert.
Im Falle eines Unfalls liegt die Beweislast der Fahreignung bei der Person, die das Kraftfahrzeug geführt hat.
Begutachtung für die Straßenverkehrsbehörde
Die Fahrerlaubnisbehörde kann „… zur Vorbereitung von Entscheidungen über die Erteilung oder Verlängerung der
Fahrerlaubnis oder über die Anordnung von Beschränkungen oder Auflagen…“ ein ärztliches Gutachten verlangen (s.o.). Dieses soll nicht von der behandelnden Ärztin bzw. dem behandelnden Arzt erstellt werden.

falls Du ein "Verkehrsmedizinisches Gutachten zur Kraftfahreignung - ( MPU )" musst wird es nicht ganz billig werden.
Ich habe das z.b. beim "TÜV Nord" gemacht (ca.700€ ). Das ist nur Papierkram und Geldmacherei.
Hoffe das Du das nicht vorlegen musst.

Du kannst aber nur Führerschein Gruppe 1 (Führerscheinklassen A, A1, B, BE, AM, L, T) machen.
Für Gruppe 2: ( Busse, LKW ) muss man 5 jahre anffalfrei sein "ohne Medikamente ) muss die Auflage erfüllt sein.


Hoffe das Reicht dir erst einmal für den Anfang den Führerschein zu Besorgen.
Ansonsten sind auf dieser Webseite auch noch Info-Flyer zum Downloaden sowie (z.B. Epilepsie-Zentrum Bethel Webseite,Knappschaft - Epilepsie Selbsthilfe).

Gruß Dennis

Neuerteilung Führerschein Klasse B

Sachse, Monday, 23.05.2022, 00:15 (vor 677 Tagen) @ Centun

Moin Centun,

Also Ich habe meinen Führerschein damals vor meiner Epilepsie Diagnose gemacht aber zwischenzeitlich ihn 1x freiwillig abgegeben und ihn mir wieder zurück geholt.

Am besten frangst du deinen behandelnden Neurologen / Fachklinik nach einer Bescheinigung das Du kraftfahrt Tauglich bist.

Ein Jahr lang Anfallsfrei sein ist die Grundvorraussetzung dafür - Die Du ja erfüllt hast.

Neuerwerb des Führerscheins:
Im Antragsformular der Straßenverkehrsbehörde sollte
die Frage nach dem Vorliegen einer Epilepsie oder einer
chronischen Krankheit bejaht werden.
Die Fahrerlaubnisbehörde kann dann verlangen, dass ein
ärztliches Attest oder ein verkehrsmedizinisches Gutachten zur Kraftfahreignung vorgelegt wird (§ 11 Abs. 1 und 2 FeV). Wenn die Frage nach einer Epilepsie oder epileptischen Anfällen im Antragsformular offen gelassen wird, ist es wichtig, dass die behandelnde Neurologin/der behandelnde Neurologe eine bestehende Fahreignung nach den Begutachtungsleitlinien dokumentiert.
Im Falle eines Unfalls liegt die Beweislast der Fahreignung bei der Person, die das Kraftfahrzeug geführt hat.
Begutachtung für die Straßenverkehrsbehörde
Die Fahrerlaubnisbehörde kann „… zur Vorbereitung von Entscheidungen über die Erteilung oder Verlängerung der
Fahrerlaubnis oder über die Anordnung von Beschränkungen oder Auflagen…“ ein ärztliches Gutachten verlangen (s.o.). Dieses soll nicht von der behandelnden Ärztin bzw. dem behandelnden Arzt erstellt werden.

falls Du ein "Verkehrsmedizinisches Gutachten zur Kraftfahreignung - ( MPU )" musst wird es nicht ganz billig werden.
Ich habe das z.b. beim "TÜV Nord" gemacht (ca.700€ ). Das ist nur Papierkram und Geldmacherei.
Hoffe das Du das nicht vorlegen musst.

Du kannst aber nur Führerschein Gruppe 1 (Führerscheinklassen A, A1, B, BE, AM, L, T) machen.
Für Gruppe 2: ( Busse, LKW ) muss man 5 jahre anffalfrei sein "ohne Medikamente ) muss die Auflage erfüllt sein.


Hoffe das Reicht dir erst einmal für den Anfang den Führerschein zu Besorgen.
Ansonsten sind auf dieser Webseite auch noch Info-Flyer zum Downloaden sowie (z.B. Epilepsie-Zentrum Bethel Webseite,Knappschaft - Epilepsie Selbsthilfe).

Gruß Dennis

Also, ich wäre, was das Thema Epilepsie und Führerschein angeht, sehr vorsichtig.

Es kann niemand eine Garantie geben, dass es nicht mal zu einem Rückfall kommt. Und, wenn das beim Autofahren passiert, dann kann es zu einer sehr gefährlichen Situation kommen. Aus diesem Grund würde ich auf einen Führerschein verzichten.