Krankenkasse

Clayton, Tuesday, 14.03.2023, 21:36 (vor 408 Tagen)

Hallo
Ich hätte einmal eine Frage und vielleicht kann mir jemand helfen ?
Ich würde z.B mit einer Säge arbeiten, oder eine Leiter hoch steigen oder einen Traktor fahren und mir würde ein Unfall passieren und würde mich schwer verletzen und müsste längere Zeit in einem Krankenhaus bleiben.
Würde die Krankenkasse eigentlich die Kosten übernehmen, oder müsste ich die Behandlung selbst bezahlen z.B von meinem Lohn oder von meinem Ersparten.

Danke

Krankenkasse

Dennis, Wednesday, 15.03.2023, 17:13 (vor 408 Tagen) @ Clayton

Nabend Clayton,

Da gibt es grundsätzlich wer Gesetzlich/Privat versichert ist wird erst einmal versorgt.

Die ganzen Beruflichen und Rechtlichen Linien hängen davon ab ob Du mit Epilepsie als Angestellter arbeitest und dir dort ein Unfall Passiert, wird das die Berufsgenossenschaft & später die Rentenkasse übernehmen.

Als Privat versicherter liegt das an deiner Versicherung die Du mit den Konditionen abgeschlossen hast, für Aufenthalt & Pflege.
Privatversichert zahlt man vieles selbst.

Thema Fahrzeuge führen mit Epilepsie & Führerschein gibt es eine Broschüre hier auf der Homepage in der Erläutert wird welche, Richtlinien zu beachten sind.

So erst mal der Grobe überblick.

Ansonsten solltest Du mal bei deiner Krankenkasse nachfragen wie Du überhaubt Versichert bist.

Gruß Dennis

Krankenkasse

pegasus, Thursday, 16.03.2023, 11:26 (vor 407 Tagen) @ Clayton

Wie wäre es, wenn du erst einmal eine beruflich medizinische Reha machen würdest in welcher eine Gefährdungsbeurteilung durchgeführt wird?

Dann weißt du erst einmal, was du machen darfst und was nicht.

Ansonsten gilt die Krankenkasse übernimmt die Kosten, aber das war es dann auch schon.

Bei Privaten gibt es eventuell noch eine Besonderheit, denn hier sind Epileptiker in der Regel schlechter gestellt. Das bedeutet, es gibt hier in der Regel eine Ausschlussklausel. Wenn du also zum Beispiel eine Berufsunfähigkeitsversicherung hast und es kommt bei einer solchen Arbeit, die du eigentlich nicht hättest durchführen dürfen aufgrund des Gefährdungspotientials, gehst du leer aus.