GdB 50 - Nachprüfung
therealbeda, Monday, 02.09.2024, 12:00 (vor 33 Tagen)
Hallo Zusammen,
Leider muss ich etwas weiter ausholen um den Zusammenhang zu verstehen.
Vor 4 Jahren wurde nach erstmaligem epileptischen Anfall ein Gehirntumor (Einkapselung) festgestellt und kurz darauf entfernt. Als Folge dieser OP habe ich nun Epilepsie (Grand-Mal). Feststellung GdB von 40%, nach Widerspruch auf 50 erhöht befristet auf 2 Jahre. 2022 Nachprüfung, Verlängerung bis 2025, da keine Veränderung (Obwohl ich zu diesem Zeitpunkt bereits einige Monate anfallsfrei war wurde der Ausweis verlängert, zu meinem Glück). Die Anforderung der Unterlagen von diversen Ärzten überließ ich dem Amt selbst. Wie gesagt wurde der Ausweis verlängert. Zusätzlich zur Epilepsie habe ich seitdem mal mehr, mal weniger schwere psychische Probleme und bin auch nach wie vor in Therapie. Mehr als 2 Jahre wurde ich zudem mit Antidepressiva behandelt.
Eine dauerhafte Anfallsfreiheit konnte erst ab Ende 2021 erreicht werden. Antidepressiva wurden 2023 abgesetzt.
Was aktuell von dem Ganzen bleibt ist die Epilepsie (anfallsfrei, aber ja, sie ist ja trotzdem irgendwo da), weiterhin psychische Probleme und folglich immer noch Therapie sowie physisch gesehen häufig Kopfschmerzen und Konzentrationsschwierigkeiten.
All diese Infos finden sich wieder in den vielen Unterlagen der behandelnden Ärzte, vor allem eben beim Hausarzt.
Nun wird wieder ein Update verlangt zur Nachprüfung und ich befürchte, dass mir aufgrund der anfallsfreiheit der GdB von 50% aberkannt wird, was für mich natürlich ein Nachteil ist.
Oder würden die noch bestehenden Probleme ausreichen um den GdB weiterhin zu rechtfertigen?
Mein Hausarzt meinte, er würde nach Aufforderung vom Amt ein Attest schreiben mit allen bestehenden Problemen und dann mal schauen was als Antwort kommt.
Wie ist eure Einschätzung?
Vielen Dank.
VG
GdB 50 - Nachprüfung
Anton, Monday, 02.09.2024, 13:03 (vor 33 Tagen) @
therealbeda
bearbeitet von Anton, Monday, 02.09.2024, 13:11
Hallo,
die Frage stand bei mir vor einigen Jahren auch an, denn der Ausweis war abgelaufen. Ich habe dem Amt anhand von Arztberichten mitgeteilt, dass ich weiterhin an Epilepsie leide, ohne Anfälle bin, und das unter Medikation. Eine Erkrankung, die nur mit Medikamenten in Griff zu bekommen ist, ist eine Belastung, denn die Nebenwirkungen nehmen ein Stück weit Lebensqualität.
Der Behindertenausweis zeigt an, wie viele Nachteilsausgleiche einem Inhaber zustehen. Auch andere Erkrankungen, wie zum Beispiel onkologischer Art, die ich durch Operationen in Griff bekommen habe, habe ich angezeigt. Wenn der Hausarzt bereit ist, da mitzuarbeiten, wird das Amt die Prozentzahl vielleicht noch erhöhen.
Solltest Du schon älter sein, wäre es auch möglich, den Ausweis unbefristet auszustellen. Und wenn dann noch mehr dazukäme, könnte er immer noch verändert werden. Ich finde, Epilepsie und Depressionen sind Erkrankungen, die nicht von alleine weggehen, wohl auf dem Papier, aber das schildert nicht das wahre Leben.
Was ich noch empfehle, die Sache nicht nur schriftlich zu machen, sondern beim Amt persönlich vorzusprechen. Im Norden sind es die Versorgungsämter, im Süden die Landratsämter, die für den Ausweis zuständig sind. Diese Ämter haben meistens in den kleineren Städten einen Sprechtag in der Woche, wo man persönlich vorsprechen kann.
Viele Grüße
Anton
Schwerbehindertenausweis
https://www.betanet.de/epilepsie-schwerbehinderung.html#gdbgds-bei-epileptischen-anfllen-4
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Die Informationen ersetzen auf keinen Fall eine professionelle Beratung oder Behandlung durch ausgebildete und anerkannte Ärzte. Die Inhalte können und dürfen nicht verwendet werden, um eigenständig Diagnosen zu stellen oder Behandlungen anzufangen.
GdB 50 - Nachprüfung
therealbeda, Monday, 02.09.2024, 14:18 (vor 33 Tagen) @ Anton
Genau das ist die Frage. Sucht man nach der Auflistung zur Beurteilung findet man immer nur Beispiele im Bezug auf die Häufigkeit der epileptischen Anfälle, jedoch nichts darüber wenn man zwar anfallsfrei ist, die Epilepsie aber trotzdem da ist. Nebenwirkungen gibts natürlich bei mir auch Einige aufgrund meiner relativ hohen Medikation (2x 1500mg Levetiracetam + 2x 50mg Lamotrigin). Daraus kann man folgern, dass mich die Krankheit ein Leben lang begleitet. Ich bin 34 Jahre alt und war erst 30 als es anfing.
Das Problem wird sein das Ganze zu argumentieren, die wollen vermutlich nicht weitere 50 (??) Jahre zahlen, darum rücken sie mir so auf die Pelle.
Nach kurzem Telefonat mit meinem Hausarzt vorhin wurde mir mitgeteilt, dass ich einfach meine Einverständnis zur Datenanforderung meiner Ärzte zurückschicken solle und sich das Versorgungamt somit an ihn wenden wird zwecks aktuellen Befunden usw. Er würde das dann mehr oder weniger bestätigen, dass die Krankheit durchaus weiterhin vorhanden ist mit sämtlichen Problemen und Nebenwirkungen usw. Vermutlich werde ich aber die 50% verlieren und dann Widerspruch einlegen, dann mit Hilfe vom VDK, die helfen einem dabei wenn man Mitglied ist.
VG
GdB 50 - Nachprüfung
Anton, Monday, 02.09.2024, 14:49 (vor 33 Tagen) @
therealbeda
bearbeitet von Anton, Monday, 02.09.2024, 15:03
Hallo,
bei dir stellt sich natürlich die Frage, ob ein Behindertenausweis von Nutzen ist. Denn einen Job mit Ausweis zu finden, ist so leicht gar nicht. Es sei denn, Du bist in einem Pflegeberuf, dort bekommst immer Arbeit.
Wenn Du zweimal am Tag 1.500 mg Levetiracetam nimmst, ist die Depression fast vorprogrammiert. Ich nehme täglich zweimal 500 mg und merke schon, dass ich dadurch feindselig bin und wenn ich nicht aufpasse, dauernd streite.
Ich weiß von einigen Patienten, die mit Levetiracetam nicht zurechtkamen, dass sie auf das Nachfolgemedikament umgestiegen sind, es ist der Wirkstoff Brivaracetam. Handelsname Briviact.
Wenn die Epilepsie so spät in Deinem Leben begonnen hat, vielleicht hast Du meine Epilepsie-Art. Und die ließ sich operieren. Weiteres erfährst Du über den u. a. Link.
Wenn man mit dem Schreiben nicht viel zu tun haben möchte und schon ausgelastet ist, ist man beim VDK gut aufgehoben und hat Rechtssicherheit. Die Beiträge dort sind gut investiertes Geld.
Viele Grüße
Anton
Beginn und Ende der Epilepsie
https://forum.epilepsie-online.de/index.php?id=91160
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Die Informationen ersetzen auf keinen Fall eine professionelle Beratung oder Behandlung durch ausgebildete und anerkannte Ärzte. Die Inhalte können und dürfen nicht verwendet werden, um eigenständig Diagnosen zu stellen oder Behandlungen anzufangen.
GdB 50 - Nachprüfung
Lizzy, Monday, 02.09.2024, 15:56 (vor 33 Tagen) @ therealbeda
Hallo Zusammen,
Leider muss ich etwas weiter ausholen um den Zusammenhang zu verstehen.
Vor 4 Jahren wurde nach erstmaligem epileptischen Anfall ein Gehirntumor (Einkapselung) festgestellt und kurz darauf entfernt. Als Folge dieser OP habe ich nun Epilepsie (Grand-Mal). Feststellung GdB von 40%, nach Widerspruch auf 50 erhöht befristet auf 2 Jahre. 2022 Nachprüfung, Verlängerung bis 2025, da keine Veränderung (Obwohl ich zu diesem Zeitpunkt bereits einige Monate anfallsfrei war wurde der Ausweis verlängert, zu meinem Glück). Die Anforderung der Unterlagen von diversen Ärzten überließ ich dem Amt selbst. Wie gesagt wurde der Ausweis verlängert. Zusätzlich zur Epilepsie habe ich seitdem mal mehr, mal weniger schwere psychische Probleme und bin auch nach wie vor in Therapie. Mehr als 2 Jahre wurde ich zudem mit Antidepressiva behandelt.Eine dauerhafte Anfallsfreiheit konnte erst ab Ende 2021 erreicht werden. Antidepressiva wurden 2023 abgesetzt.
Was aktuell von dem Ganzen bleibt ist die Epilepsie (anfallsfrei, aber ja, sie ist ja trotzdem irgendwo da), weiterhin psychische Probleme und folglich immer noch Therapie sowie physisch gesehen häufig Kopfschmerzen und Konzentrationsschwierigkeiten.
All diese Infos finden sich wieder in den vielen Unterlagen der behandelnden Ärzte, vor allem eben beim Hausarzt.Nun wird wieder ein Update verlangt zur Nachprüfung und ich befürchte, dass mir aufgrund der anfallsfreiheit der GdB von 50% aberkannt wird, was für mich natürlich ein Nachteil ist.
Oder würden die noch bestehenden Probleme ausreichen um den GdB weiterhin zu rechtfertigen?Mein Hausarzt meinte, er würde nach Aufforderung vom Amt ein Attest schreiben mit allen bestehenden Problemen und dann mal schauen was als Antwort kommt.
Wie ist eure Einschätzung?
Vielen Dank.
VG
Hi therealbeda,
naja, wenn sich dein Gesundheitszustand verbessert, dann werden sie knausrig beim Versorgungsamt.
Lass dir einfach alles schreiben, was du kriegen kannst (Hausarzt, Psychologe etc.), es ist besser, du reichst die Papiere ein, den Ärzten muss man hinterher rennen, macht man das nicht, bleibt gerne was liegen und es geht nix weiter.
Falls das Ergebnis nicht zufriedenstellend ist, kannst du dich an den VDK wenden, die sind ganz genau für sowas da und können evtl. noch mehr GdB raus schlagen. Da muss man zwar Mitglied sein, aber es kostet nicht die Welt.
Viel Erfolg!
lg Lizzy
GdB 50 - Nachprüfung
Purzel, Monday, 02.09.2024, 21:47 (vor 32 Tagen) @ therealbeda
Hallo Zusammen,
Leider muss ich etwas weiter ausholen um den Zusammenhang zu verstehen.
Vor 4 Jahren wurde nach erstmaligem epileptischen Anfall ein Gehirntumor (Einkapselung) festgestellt und kurz darauf entfernt. Als Folge dieser OP habe ich nun Epilepsie (Grand-Mal). Feststellung GdB von 40%, nach Widerspruch auf 50 erhöht befristet auf 2 Jahre. 2022 Nachprüfung, Verlängerung bis 2025, da keine Veränderung (Obwohl ich zu diesem Zeitpunkt bereits einige Monate anfallsfrei war wurde der Ausweis verlängert, zu meinem Glück). Die Anforderung der Unterlagen von diversen Ärzten überließ ich dem Amt selbst. Wie gesagt wurde der Ausweis verlängert. Zusätzlich zur Epilepsie habe ich seitdem mal mehr, mal weniger schwere psychische Probleme und bin auch nach wie vor in Therapie. Mehr als 2 Jahre wurde ich zudem mit Antidepressiva behandelt.Eine dauerhafte Anfallsfreiheit konnte erst ab Ende 2021 erreicht werden. Antidepressiva wurden 2023 abgesetzt.
Was aktuell von dem Ganzen bleibt ist die Epilepsie (anfallsfrei, aber ja, sie ist ja trotzdem irgendwo da), weiterhin psychische Probleme und folglich immer noch Therapie sowie physisch gesehen häufig Kopfschmerzen und Konzentrationsschwierigkeiten.
All diese Infos finden sich wieder in den vielen Unterlagen der behandelnden Ärzte, vor allem eben beim Hausarzt.Nun wird wieder ein Update verlangt zur Nachprüfung und ich befürchte, dass mir aufgrund der anfallsfreiheit der GdB von 50% aberkannt wird, was für mich natürlich ein Nachteil ist.
Oder würden die noch bestehenden Probleme ausreichen um den GdB weiterhin zu rechtfertigen?Mein Hausarzt meinte, er würde nach Aufforderung vom Amt ein Attest schreiben mit allen bestehenden Problemen und dann mal schauen was als Antwort kommt.
Wie ist eure Einschätzung?
Vielen Dank.
VG
Hallo therealbeda,
wenn Dein Hausarzt Dir das Angebot macht, würde ich es annehmen. Er kennt Details und Fachbegriffe. Wenn der Bescheid nicht zu Deiner Zufriedenheit ist kannst Du innerhalb von 1 Monat Einspruch einlegen, zur Fristwahrung. Dann kannst Du den Hinweis geben: Begründung folgt. Vorsorglich kannst Du beim VDK Mitglied werden, falls Du keine Privatrechtsschutzversicherung mit SOZIALRECHTSSCHUTZ hast. Neu Abschluss ist jetzt zu spät - Wartezeit. Habe das mehrfach durchgemacht - verschiedene Instanzen - Gutachter usw. Habe mehr bekommen als ich dachte........ Manchmal "bocken" einige Sachbearbeiter aus Prinzip, ist mein Eindruck. Sagten mir auch 2 Richter. Viel Erfolg
GdB 50 - Nachprüfung
Mirk0, Tuesday, 17.09.2024, 06:45 (vor 18 Tagen) @ therealbeda
Ich kann zum Thema nur dies beitragen:
Ich lebe seit 27 Jahren mit Epilepsie und für die anstehende und unbefristete Verlängerung meines Ausweises kämpfe ich mit Unterstützung des VdK mittlerweile vor dem Sozialgericht. Dieses Land ist schon lange kein Sozialstaat mehr. Uns behinderten Menschen wird das Leben so schwer wie möglich gemacht und jede Gelegenheit der rechtlichen Schwäche gnadenlos ausgenutzt. An meiner Situation und den Symptomen hat sich seit vielen Jahren nichts geändert, ich musste bisher immer um die Verlängerung kämpfen. Es gibt Leute, die sich gegen solche Bescheide nicht wehren können oder wollen und die Ämter versuchen es einfach.
Ich wünsche dir viel Glück für die Verlängerung, du hast sie medizinisch sicherlich verdient. Dem Amt ist das leider mittlerweile völlig egal. Wir sind eine Nummer und ein Kostenfaktor, mehr nicht.