Keine Verabreichung Notfallmedikament???

Yogi, Friday, 04.10.2024, 13:42 (vor 175 Tagen)

Hallo zusammen,

mein Sohn hatte nach über 10 Jahren einen epileptischen Anfall. Um eine Hirnblutung, einen Tumor oder was auch immer auszuschliessen, wurden verschiedene Untersuchungen gemacht - alles ohne Befund. Der Neurologe sagte, es war wohl ein symtomatischer Anfall, weil er 2 Nächte zuvor zu wenig Schlaf hatte und auch zu wenig getrunken hat.

Mittlerweile habe ich meine Angst abgelegt und wir haben wieder in den Alltag gefunden.

Aber nun zu meiner Frage;

Als der Anfall passierte, habe ich ihm das Notfallmedikament verabreicht und Sohn war schnell wieder der alte.

Darf ein Therapeut im Falle eines Anfalls das Notfallmedikament verabreichen? Wenn Sohn dem Therapeuten eine "Vollmacht" ausstellt, dass er das im Notfall verabreichen darf, sollte es doch gehen, oder?

Mir ist klar, dass ein Passant, wenn z.b. jemand zusammen bricht und sagt, es sei z.b. sein Herz, nicht das mitgeführte Medikament verabreichen darf, weil er ja gar nicht weiss, ob es wirklich das richtige ist oder nicht viell. eher alles verschlimmert.

Aber wenn ein Epileptiker eindeutig einen Anfall hat und der Therapeut eine Vollmacht bekommt, sollte er das Notfallmedikament doch verabreichen dürfen, oder?

Was meint Ihr?

Liebe Grüsse

Keine Verabreichung Notfallmedikament???

Anton, Monday, 07.10.2024, 19:23 (vor 172 Tagen) @ Yogi
bearbeitet von Anton, Monday, 07.10.2024, 20:46

Hallo und guten Abend,

ich bin weder Arzt noch Jurist, aber wenn Deinem Sohn ein Notfallmedikament vom Arzt verordnet worden ist, dann ist es für ihn für den Notfall bestimmt.

Und wenn der eingetreten ist, darf aus meiner Sicht der nächste Angehörige oder ein Begleiter das Medikament verabreichen.

Liebe Grüße
Anton

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Die Informationen ersetzen auf keinen Fall eine professionelle Beratung oder Behandlung durch ausgebildete und anerkannte Ärzte. Bitte wenden Sie sich an ihren Neurologen!

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Keine Verabreichung Notfallmedikament???

Purzel, Monday, 07.10.2024, 21:08 (vor 172 Tagen) @ Anton

Hallo und guten Abend,

ich bin weder Arzt noch Jurist, aber wenn Deinem Sohn ein Notfallmedikament vom Arzt verordnet worden ist, dann ist es für ihn für den Notfall bestimmt.

Und wenn der eingetreten ist, darf aus meiner Sicht der nächste Angehörige oder ein Begleiter das Medikament verabreichen.

Liebe Grüße
Anton

Hallo,

meine Frau bekam "damals" Buccolam 10 mg Applikationsspritzen für den Notfallbeschrieben. Eigentlich "nur" bis 18 Jahre. Die Handhabung wurde uns / mir erklärt. Meine Frau hat immer so eine Spritze in Ihrem Rucksack / Handtasche dabei, wenn sie das Haus verlässt. In einem kleinen "Gästehandtuch" eingewickelt, damit sie im Winter und Sommer nicht zu heiß bzw. kalt wird.
Viele Grüße