Klassenfahrt

KatrinDenny, Thursday, 20.03.2025, 14:36 (vor 53 Tagen)

Hallo, mein Sohn 16 hat seit kurzem Epilepsie Viertel Jahr. Wird eingestellt auf Levetiracetam. Verträgt diese sehr gut. Er möchte jetzt auf Klassenfahrt nach England mit einem Reisebus und 80 Kinder. Der Lehrer möchte ihn ungern mitnehmen. Und am liebsten eine Garantie,dass er anfallsfrei ist. Ich kann den Lehrer verstehen. Aber selbst die Ärzte wissen nicht,ob er anfallsfrei bleibt. Haben aber keine Bedenken das er die Reise unternimmt.
Könnt ihr mir hierzu raten,wie ihr euch verhalten würdet!?
LG Katrin und Denny

Klassenfahrt

Anton, Friday, 21.03.2025, 16:33 (vor 52 Tagen) @ KatrinDenny

Hallo,

ich finde es ganz schön unverschämt vom Lehrer, ihn ausschließen zu wollen. Zugute halte ich ihm, dass er zugibt, nicht zu wissen, was im Falle eines Anfalls zu tun ist. Es bestätigt sich in Deinem Fall genau das, was seit Jahren reklamiert wird. In den Berufsdienst kommen von der Uni ausgebildete Lehrer, die vom Schulalltag keine Ahnung haben und nicht in der Lage sind, eine Klasse zu führen. Das soll demnächst geändert werden in Niedersachsen, mehr Praxis, weniger Vorlesungen an der Uni.

Um Deine Frage zu beantworten, müsste man wissen, wie Dein Sohn auf Unregelmäßigkeiten, auf Dinge und Abläufe, die vom Alltag abweichen, reagiert. Das kann schon damit anfangen, dass es ihn zu sehr nervt, den ganzen Tag unter Menschen zu sein. Veränderungen des Schlaf-/Wachrhythmus können Anfälle auslösen.

Wäre er mein Sohn, würde ich vor der Klassenfahrt einen Sondertermin beim Neurologen anberaumen und ihn fragen, ob die Medikation nicht noch etwas erhöht werden kann, um ein Stück mehr Sicherheit während der Klassenfahrt zu haben. Denn die Zahl der Anfälle hängt nicht alleine von der Tablettenmenge ab, sondern sie ist auch psychisch bedingt. Wenn ein Patient weiß, jetzt nehme mehr an Wirkstoffen, dann führt das in einigen Fällen dazu, dass Anfälle gar nicht erst auftreten (Placebo-Effekt), es gibt dem Patienten mehr Sicherheit. Ich würde alles dafür tun, dass er mitfahren kann, sofern er es selbst nicht ablehnt.

Viele Grüße
Anton

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Die Informationen ersetzen auf keinen Fall eine professionelle Beratung oder Behandlung durch ausgebildete und anerkannte Ärzte. Bitte wenden Sie sich an ihren Neurologen!

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Klassenfahrt

KatrinDenny, Friday, 21.03.2025, 16:43 (vor 52 Tagen) @ Anton

Hallo,

ich finde es ganz schön unverschämt vom Lehrer, ihn ausschließen zu wollen. Zugute halte ich ihm, dass er zugibt, nicht zu wissen, was im Falle eines Anfalls zu tun ist. Es bestätigt sich in Deinem Fall genau das, was seit Jahren reklamiert wird. In den Berufsdienst kommen von der Uni ausgebildete Lehrer, die vom Schulalltag keine Ahnung haben und nicht in der Lage sind, eine Klasse zu führen. Das soll demnächst geändert werden in Niedersachsen, mehr Praxis, weniger Vorlesungen an der Uni.

Um Deine Frage zu beantworten, müsste man wissen, wie Dein Sohn auf Unregelmäßigkeiten, auf Dinge und Abläufe, die vom Alltag abweichen, reagiert. Das kann schon damit anfangen, dass es ihn zu sehr nervt, den ganzen Tag unter Menschen zu sein. Veränderungen des Schlaf-/Wachrhythmus können Anfälle auslösen.

Wäre er mein Sohn, würde ich vor der Klassenfahrt einen Sondertermin beim Neurologen anberaumen und ihn fragen, ob die Medikation nicht noch etwas erhöht werden kann, um ein Stück mehr Sicherheit während der Klassenfahrt zu haben. Denn die Zahl der Anfälle hängt nicht alleine von der Tablettenmenge ab, sondern sie ist auch psychisch bedingt. Wenn ein Patient weiß, jetzt nehme mehr an Wirkstoffen, dann führt das in einigen Fällen dazu, dass Anfälle gar nicht erst auftreten (Placebo-Effekt), es gibt dem Patienten mehr Sicherheit. Ich würde alles dafür tun, dass er mitfahren kann, sofern er es selbst nicht ablehnt.

Viele Grüße
Anton

Vielen Dank 😊

Klassenfahrt

KatrinDenny, Thursday, 27.03.2025, 14:07 (vor 46 Tagen) @ KatrinDenny

Hallo,

ich finde es ganz schön unverschämt vom Lehrer, ihn ausschließen zu wollen. Zugute halte ich ihm, dass er zugibt, nicht zu wissen, was im Falle eines Anfalls zu tun ist. Es bestätigt sich in Deinem Fall genau das, was seit Jahren reklamiert wird. In den Berufsdienst kommen von der Uni ausgebildete Lehrer, die vom Schulalltag keine Ahnung haben und nicht in der Lage sind, eine Klasse zu führen. Das soll demnächst geändert werden in Niedersachsen, mehr Praxis, weniger Vorlesungen an der Uni.

Um Deine Frage zu beantworten, müsste man wissen, wie Dein Sohn auf Unregelmäßigkeiten, auf Dinge und Abläufe, die vom Alltag abweichen, reagiert. Das kann schon damit anfangen, dass es ihn zu sehr nervt, den ganzen Tag unter Menschen zu sein. Veränderungen des Schlaf-/Wachrhythmus können Anfälle auslösen.

Wäre er mein Sohn, würde ich vor der Klassenfahrt einen Sondertermin beim Neurologen anberaumen und ihn fragen, ob die Medikation nicht noch etwas erhöht werden kann, um ein Stück mehr Sicherheit während der Klassenfahrt zu haben. Denn die Zahl der Anfälle hängt nicht alleine von der Tablettenmenge ab, sondern sie ist auch psychisch bedingt. Wenn ein Patient weiß, jetzt nehme mehr an Wirkstoffen, dann führt das in einigen Fällen dazu, dass Anfälle gar nicht erst auftreten (Placebo-Effekt), es gibt dem Patienten mehr Sicherheit. Ich würde alles dafür tun, dass er mitfahren kann, sofern er es selbst nicht ablehnt.

Viele Grüße
Anton


Vielen Dank 😊

Hallo nun sind es nur noch ein paar Tage. Mein Sohn ist mit Medikamenten eingestellt. Und nun hatte er ein Termin mit Neurologe,ein EEG und leider noch keine Auswertung kurz vor der Klassenfahrt.
Das Lehreramt sitzt mir im Rücken, sie suchen krampfhaft erwas,dass sie ihn ausschließen können. Aber meines Erachtens gibt es da keine Rechtsgrundlage. Das ist sehr Nerven raubend. Gibt es irgendwas was macht machen kann?
Wir hatten leider Pech heute. Eine Nachstationäre Behandlung,aber seine Neurologin war nicht da. Darum keine Auswertung und keine schriftliches "ohne Bedenken Schreiben" für die Schule bekommen. LG Katrin und Denny

Klassenfahrt

Anton, Friday, 28.03.2025, 09:23 (vor 45 Tagen) @ KatrinDenny
bearbeitet von Anton, Friday, 28.03.2025, 09:38

Hallo,

für eine solche Bescheinigung ist es immer gut, wenn man den Krankheitsverlauf dokumentiert. Dazu gehört ein Anfallskalender, der mehr beinhaltet als nur die Anfälle, sondern in dem auch notiert sind alle Besonderheiten, die diese Krankheit mit sich bringt. Ich habe damals von mir aus stets einen Kontakt vom Neurologen zum Hausarzt hergestellt, so war der auch immer im Bild, was bei mir lief. Eigentlich weiß euer Hausarzt doch Bescheid über das Gesamtbefinden eures Sohnes. Kann der nicht eine Bescheinigung ausstellen?

Jede Stadt oder Kommune hat eine sogenannte Schulamtsleitung. Dort gibt es die Möglichkeit, sich bei Unstimmigkeiten mit Lehrkräften nach seinen Rechten zu erkundigen. Ich bin der Meinung, in Zeiten, in denen Inklusion großgeschrieben wird, dürfte es einen Ausschluss eines Schülers mit dem Krankheitsbild "Epilepsie" von der Klassenfahrt nicht geben.

Liebe Grüße
Anton

PS.: Das mit einer Bescheinigung, die aussagt, ob er mitfahren darf, ist es eine schwierige Sache und jeder Arzt wird versuchen, sich vor dem Ausstellen zu drücken. Das hat am Ende nichts mehr mit Medizin zu tun, sondern wird sich mehr nach der Einstellung des Arztes richten. Ich erinnere in diesem Zusammenhang an das Ausstellen von Attesten während der Conrona-Pandemie, die Patienten von der Tragepflicht einer Maske befreiten, dort laufen heute noch Klageverfahren, die vor allem jungen Ärzten vorwerfen, falsche, unwahre Bescheinigungen ausgestellt zu haben.

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Klassenfahrt

KatrinDenny, Friday, 28.03.2025, 11:29 (vor 45 Tagen) @ Anton

Hallo,

für eine solche Bescheinigung ist es immer gut, wenn man den Krankheitsverlauf dokumentiert. Dazu gehört ein Anfallskalender, der mehr beinhaltet als nur die Anfälle, sondern in dem auch notiert sind alle Besonderheiten, die diese Krankheit mit sich bringt. Ich habe damals von mir aus stets einen Kontakt vom Neurologen zum Hausarzt hergestellt, so war der auch immer im Bild, was bei mir lief. Eigentlich weiß euer Hausarzt doch Bescheid über das Gesamtbefinden eures Sohnes. Kann der nicht eine Bescheinigung ausstellen?

Jede Stadt oder Kommune hat eine sogenannte Schulamtsleitung. Dort gibt es die Möglichkeit, sich bei Unstimmigkeiten mit Lehrkräften nach seinen Rechten zu erkundigen. Ich bin der Meinung, in Zeiten, in denen Inklusion großgeschrieben wird, dürfte es einen Ausschluss eines Schülers mit dem Krankheitsbild "Epilepsie" von der Klassenfahrt nicht geben.

Liebe Grüße
Anton

PS.: Das mit einer Bescheinigung, die aussagt, ob er mitfahren darf, ist es eine schwierige Sache und jeder Arzt wird versuchen, sich vor dem Ausstellen zu drücken. Das hat am Ende nichts mehr mit Medizin zu tun, sondern wird sich mehr nach der Einstellung des Arztes richten. Ich erinnere in diesem Zusammenhang an das Ausstellen von Attesten während der Conrona-Pandemie, die Patienten von der Tragepflicht einer Maske befreiten, dort laufen heute noch Klageverfahren, die vor allem jungen Ärzten vorwerfen, falsche, unwahre Bescheinigungen ausgestellt zu haben.👍🍀

Klassenfahrt

Anton, Saturday, 29.03.2025, 17:10 (vor 44 Tagen) @ KatrinDenny

Epilepsie – Bundesteilhabegesetz – Inklusion
Für Pädagogen gibt es zahlreiche Broschüren, denen man einen akzeptablen Umgang mit Schülern mit Einschränkung entnehmen kann.
https://www.betanet.de/epilepsie-kinder.html

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