Re: Re: Epilepsie, Alkohol und Autofahren
Hallo!
Der Jugendamtsmitarbeiter scheint wohl ein Beamter zu sein wie er im Buch steht. Wer sich zu erst bewegt hat verloren.
Ich sehe hier eindeutig die sog. Gefährdung des Kindeswohl. In solchen Fällen ist das Amt verpflichtet zu handeln.
Ein Möglichkeit wäre auch, daß du dich an das Straßenverkehrsamt bzw. die Führerscheinstelle wendest. Die sind für die Erteilung und dem Entzug der Fahrerlaubnis zuständig.
Den FS zu verlieren hat sicherlich einige langfristige Folgen (auch beruflich) aber in solchen Fällen sind die Kinder wichtiger.
Wie schon erwähnt ist der Weg zum Anwalt auf keinen Fall verkehrt.
Ich weiß nicht wie dein Verhältnis zu deiner Noch-Ehefrau ist aber faierhalbe solltest du vielleicht vorher mit ihr sprechen. Mach dann deutlich, daß du entsprechende Schritte einleiten wirst.
Wichtig ist, daß sie ihr Alk-Problem in den Griff bekommt und manche brauchen Druck um sich erst mit ihrem Problem auseinanderzusetzen.
Viel Erfolg!
Gruß
Achim
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HaSi,
15.08.2006, 23:58
- Re: Epilepsie, Alkohol und Autofahren - nicole, 16.08.2006, 00:46
- Re: Epilepsie, Alkohol und Autofahren - Franzi, 16.08.2006, 08:46
- Re: Re: Epilepsie, Alkohol und Autofahren - Achim, 16.08.2006, 09:22
- Re: Epilepsie, Alkohol und Autofahren - vera, 16.08.2006, 10:23
- Re: Epilepsie, Alkohol und Autofahren - HaSi, 16.08.2006, 20:27
- Re: Epilepsie, Alkohol und Autofahren - Ley, Andreas, 17.08.2006, 20:02
- Re: Epilepsie, Alkohol und Autofahren - Matthias, 18.08.2006, 00:31