Re: Kündigungsschutz

Franzi @, Monday, 18.09.2006, 19:16 (vor 7277 Tagen) @ mezi

hi,
im normalfall ist das so:
wenn du einen schwerbehindertenstatus hast, welchen du eigentlich mit epi in der form kriegen solltest, frag beim versorgungsamt nach, dann musst du den beim arbeitgeber bekannt machen, schwerbehinderte dürfen nur gekündigt werden, bei schwerwiegenden vergehen wie diebstahl, oder wenn die firma in konkurs geht. andererseits solltest du dich vorher erkundigen, wie das bei euch so mit den zahlen aussieht, eigentlich muss ja jede firma ne gewisse anzahl schwerbehinderter beschäftigen, glaube ich.. jedenfalls der öffentliche dienst.. mach dich schlau, ne möglichkeit wäre auch der personalrat oder der gleichsellungsbeauftragte, falls ihr sowas habt..
ich hoff ich konnte helfen
grüße franzi


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