Re: Epilespie im Bewerbungsschreiben erwähnen?

woelfin_b @, Wednesday, 24.01.2007, 08:09 (vor 7149 Tagen) @ Roland

Hallo Roland,

die rein rechtliche Situation sieht so aus, das Du auf Fragen bezüglich einer Schwerbehinderung Auskunft geben mußt jedoch diese nicht ungefragt angeben mußt.

Wahrheitspflicht

Die Frage des Arbeitgebers nach dem Vorliegen einer Schwerbehinderteneigenschaft muss wahrheitsgemäß beantwortet werden. Fragt der Arbeitgeber nicht danach, braucht die Schwerbehinderteneigenschaft auch nicht mitgeteilt zu werden. Kann jedoch ein Stellenbewerber bei den Verhandlungen über den Abschluss eines Arbeitsvertrages oder im Einstellungsgespräch erkennen, dass er die vorgesehene Arbeit nicht leisten kann oder nur mit ganz erheblichen Leistungseinschränkungen, so muss er den Arbeitgeber auf seine Schwerbehinderteneigenschaft hinweise. Ansonsten gilt, dass auch ein schwerbehinderter Mensch zu voller Leistung fähig ist.

( Auszug aus: http://www.epilepsie.sh/Schwerbehinderung.34.0.html)

In Deinem Fall würde ich im Bewerbungsschreiben zunächst nichts erwähnen und die Stimmungslage im Bewerbungsgespräch sondieren.

Viel Erfolg und schöne Grüße

woelfin_b


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