Re: absage verbeamtung/angestellter möglich?

Danny @, Sunday, 02.09.2007, 21:10 (vor 6927 Tagen) @ guggel

Hi Guggel,

ich glaube, du hast wahrscheinlich Recht mit den schlechten Chancen bei der Verbeamtung. Neurologische und psychiatrische Krankheiten sind ja ziemlich oft Ursachen für Frühpensionierung bei Lehrern, und da soll der Steuerzahler halt geschont werden. Angeblich sind die ja schon so streng, dass schon Leute, die übergewichtig sind, nicht verbeamtet werden, wegen Folgekrankheiten.
Aber der Amtsarzt unterliegt mit Sicherheit auch der Schweigepflicht!
Wenn du also nicht gerade total akut deine Kollegen und Schüler gefährdest, weil du z.B. unkontrollierbare Epilepsie hast (die du ja nicht hast), aber als Schwimmlehrer allein Aufsicht führen sollst und völlig uneinsichtig wärst, dass das Gefahren birgt, darf er gar nichts machen.
Da bin ich ziemlich sicher, denn meine Mutter ist Lehrerin und hat einen Kollegen, der gleich vom Start an der Schule weg seit einem Jahr krankgeschrieben ist, und keiner weiß warum.
Ein "normaler" Betriebsarzt darf ja dem Arbeitgeber auch nur mitteilen, dass du bestimmte Tätigkeiten nicht ausüben kannst, aber nicht warum.
Kann natürlich Fragen auslösen, aber das ist dann eben die Frage des allgemeinen Umgangs. Ich würde, solange die Einstellung davon abhängt, vielleicht nur sagen, dass es mit einer früheren Erkrankung zusammenhängt, die aber nicht mehr akut ist (ist ja nicht gelogen), und was Privateres geht in dem Stadium eh keinen was an!
Also, Kopf hoch, und erkundige dich doch sonst beim Amtsarzt vorher, wie das mit der Schweigepflicht aussieht. Das werden die gewohnt sein...
Toi, toi - wenn du das Referrendariat überlebt hast, überlebst du alles, oder?
Danny


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