Re: Re: absage verbeamtung/angestellter möglich?
[zitat=Adam]Hi,
alles Schwachsinn hoch drei. Wenn Du solange anfallsfrei bist, dann gilt das als geheilt und Du brauchst niemanden zu erzählen, dass Du einmal Epilepsie hattest. Auch die Beihilfestelle fragt nur was in den letzten 5 Jahren war, wenn ich mich nicht irre. Also mach Dir keine Sorgen.
Grüße
[/zitat]
Hallo
ich würde es nicht als Schwachsinn abtun und auch mit dem "geheilt" wäre ich vorsichtig. Ich denke es ist eine Frage deiner eigenen Einstellung dazu wie du Verantwortung übernimmst für den Fall sollte dir doch einmal bei einem Experiment im Chemieunterricht ein Anfall passieren. Ich weiß das ist der am schwärzesten gemalte negativ Fall.... Und man soll ja immer positiv denken. Zum Nachdenken - ich bekam nach 17 Jahren Anfallsfreiheit wieder Absencen in einer sehr hohen Anzahl pro Stunde und nach 18 Jahren dann auch wieder Grand mal.... wer kann schon sagen ab welcher Zeit Anfallsfreiheit jemand als geheilt gilt??? Alle reden von der Verbeamtung und vom Job, wer fragt nach den Gefahren und der Verantwortung gegenüber den Kindern die unterrichtet werden? Und die hat man ja im Chemieunterricht denke ich schon, zumindestens bei Experimenten, oder werden heute keine mehr gemacht? Vielleicht ist es gar keine so schlechte Idee über deine Krankheit zu sprechen und gleich ins Angestelltenverhältnis zu gehen.
liebe Grüße Cordula
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- absage verbeamtung/angestellter möglich? -
guggel,
02.09.2007, 17:02
- Re: absage verbeamtung/angestellter möglich? - Danny, 02.09.2007, 21:10
- Re: absage verbeamtung/angestellter möglich? - tanja, 02.09.2007, 22:09
- Re: Re: absage verbeamtung/angestellter möglich? - biggi, 03.09.2007, 12:59
- Re: absage verbeamtung/angestellter möglich? - Adam, 04.09.2007, 21:52
- Re: Re: absage verbeamtung/angestellter möglich? - cokie, 10.09.2007, 14:07