Re: Bundeswehr und Epilepsie

Dirk @, Tuesday, 09.10.2007, 21:17 (vor 6890 Tagen) @ Wehrlose Imitation

Hallo

Zur Musterung wirst du bestimmt müssen, allerdings dürfte ein handfester Epilepsiebefund für die Untauglichkeit reichen. Wegen Schießübungen usw. wirst nicht eingezogen werden können. Eines muß dir aber klar sein, den Führerschein kannst damit für ne Weile vergessen. Das Heer ist eine Behörde und somit scheint das dann in den Akten auf. Bei einem Bekannten war der Jammer groß weil er wegen seiner Epi zwar untauglich war aber den Führerschein nicht machen durfte und wenn bekommt er ihn nur befristet und muß die Befunde seiner Neurologin dafür haben. Ich hab Epilepsie nie angegeben, dafür hab ich etwas anderes gedreht und mich schwerhörig gestellt. Mit guter Schauspielkunst und einem Kollegen der Ohrenarzt ist hats funktioniert. Wegen was man untauglich ist ist im Grunde nebensächlich, nur Epi hat Auswirkungen z.B. auf den Erwerb eines Führerscheins. Zumindest bei uns in Österreich ist das so und ich denke in Deutschland ist es nicht anders. ein Detail zum Schmunzeln am Rande: Von der neurologischen Seite her wär ich zur Ausbildung zum Kampfpiloten zugelassen worden.

Grüße Dirk


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