Re: Lehrabbruch-Geschützte Werkstätte

Anton @, Saturday, 03.11.2007, 09:00 (vor 6866 Tagen) @ Anne

Hallo Anne,
irgendwie kann ich das nicht so verstehen. Ist dir denn überhaupt schon mal gesagt worden, dass man mit dir nicht zufrieden ist? Ich finde es ein Unding, dass man gleich zum härtesten Mittel greift und dich entlässt. Was sagt denn Dein IV-Berufsberater dazu? Kann er das nicht noch rückgängig machen? Oder bist Du von den Vorgesetzten nicht fair behandelt worden, dass auch dir daran liegt, die Lehre abzubrechen? Ich finde es Klasse, dass Du dich auch selbst darum kümmerst, eben als Gärtner und nicht Landschaftsgärtner diese Ausbildung weiterzumachen. Vielleicht kannst Du deinem IV-Berufsberater ja noch mal sagen, dass Du unbedingt in diesem Beruf weiterlernen möchtest. Es würde sich anbieten, wenn er dann vor einem Beginn in der neuen Werkstatt gleich daraufhinweisen würde, dass Du zwar nicht ganz so schnell arbeitest, Du aber dafür alles sehr ordentlich erledigst. Dass Du eben nicht für Flüchtigkeiten bist, sondern mehr für die Genauigkeit.
Da ich leider nicht in der Schweiz wohne, kann ich bei der Suche nach einem Ausbildungsplatz bedauerlicherweise nicht behilflich sein. Ich gönne dir von ganzem Herzen, dass sich Dein Wunsch nach einem geeigneten Ausbildungsplatz schon bald erfüllt. Alles Gute und liebe Grüße
Anton


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