Re: Zusatzarbeit trotz Erwerbsminderunderungsrente
Hallo Deniz,
was die Hinzuverdienstgrenzen angeht, bist Du beim VDK richtig. Ich z. B. bekomme eine Verletztenrente von der BG, da muß ich keine Angaben über Hinzuverdienste machen. Wie das bei einer Erwerbsminderungsrente ist, weiß ich leider nicht.
Wenn Du vor Arbeitsaufnahme, also bei einer Bewerbung, nicht gefragt wirst, ob Du Krankheiten hast, bzw. ob Du gesund bist, mußt Du keine Angabe machen, mit einer Ausnahme: Du bewirbst dich auf eine Tätigkeit, von der Du im Voraus schon weißt, dass Du die aufgrund Deiner Anfälle gar nicht ausführen kannst. Extrembeispiel: Du bewirbst dich als Anfallskranker bei einen Dachdeckermeister für die handwerklich auszuführenden Arbeiten.
Wenn Du jedoch gefragt wirst, darfst Du nicht lügen, Du mußt die Wahrheit sagen.
Ich wünsche dir gute Besserung und hoffe, dass sich geeignete Arbeit, die dir gefällt, findest.
Herzliche Grüße
Anton
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- Zusatzarbeit trotz Erwerbsminderunderungsrente -
Deniz,
14.11.2007, 12:50
- Re: Zusatzarbeit trotz Erwerbsminderunderungsrente - Anton, 14.11.2007, 17:46
- Re: Zusatzarbeit trotz Erwerbsminderunderungsrente - "Leben mit Epilepsie", 16.11.2007, 02:40
- Re: Zusatzarbeit trotz Erwerbsminderunderungsrente - Deniz, 16.11.2007, 15:52