Re: Zusatzarbeit trotz Erwerbsminderunderungsrente
[zitat=Deniz]Hallo an Alle
ich bekomme Erwerbsminderungsrente und möchte was dazu verdienen. VDK teilte mir mit, dass ich täglich 3 Stunden arbeiten darf. Nun habe ich eventuell eine Möglichkeit, aber ich muss ja erwähnen, dass ich Anfälle bekommen kann bzw warum ich eine Rente bekomme. Deniz
[/zitat]
Die monatlichen Hinzuverdienstgrenzen werden individuell aus dem Verdienst der letzten drei Kalenderjahre (bei einem Rentenbeginn vor dem 01.01.2001 aus dem letzten Kalenderjahr) vor Eintritt der Erwerbsminderung ermittelt. Dabei gilt eine monatliche Mindesthinzuverdienstgrenze, die auf der Grundlage der Hälfte des Durchschnittsverdienstes aller in der Rentenversicherung versicherten Arbeiter und Angestellten basiert. Die maßgebliche Hinzuverdienstgrenze richtet sich nach dem Beschäftigungsort (alte / neue Bundesländer).
Zweimal im Jahr darf die monatliche Hinzuverdienstgrenze überschritten werden. Allerdings gilt hier eine Obergrenze: Der Hinzuverdienst darf nicht höher sein als der doppelte Grenzbetrag. Es wird die anteilige Rente gezahlt, deren monatliche Hinzuverdienstgrenze eingehalten wird. Wird die jeweils höchste Hinzuverdienstgrenze überschritten, kommt es solange zu einem Ruhen der Rente, bis der Hinzuverdienst wieder eine der Grenzen unterschreitet.
Wird nur ein geringer Hinzuverdienst erzielt, gelten Mindesthinzuverdienstgrenzen. Diese entsprechen dem jeweils halben Durchschnittsverdienst in den drei Kalenderjahren (bei Rentenbeginn vor dem 01.01.2001 im letzten Kalenderjahr) vor dem Rentenbeginn.
Bei der Ermittlung der Hinzuverdienstgrenzen ist zu unterscheiden, ob eine Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit mit einem Rentenbeginn ab 01.01.2001 oder eine Berufs- bzw. Erwerbsunfähigkeitsrente nach dem am 31.12.2000 gültigen Recht gezahlt wird.
Beispiel: Neben einer Rente wegen voller Erwerbsminderung wird in der Zeit vom 16.04.2007 bis 10.08.2007 ein geringfügiges Beschäftigungsverhältnis mit monatlich 300 EUR ausgeübt. Die monatliche Hinzuverdienstgrenze bei einer Rente wegen voller Erwerbsminderung beträgt 350.00 EUR. In der Zeit vom 16.04. bis 30.04.2007 (=15 Tage) darf der Hinzuverdienst nur 150 EUR (=300 x 15/30), in der Zeit vom 01.08. bis 10.08.2007 (=10 Tage) nur 96.77 EUR (=300 x 10/31) betragen.
Wird nur ein geringer Hinzuverdienst erzielt, gelten Mindesthinzuverdienstgrenzen. Diese entsprechen dem jeweils halben Durchschnittsverdienst in den drei Kalenderjahren (bei Rentenbeginn vor dem 01.01.2001 im letzten Kalenderjahr) vor dem Rentenbeginn.
Bei der Ermittlung der Hinzuverdienstgrenzen ist zu unterscheiden, ob eine Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit mit einem Rentenbeginn ab 01.01.2001 oder eine Berufs- bzw. Erwerbsunfähigkeitsrente nach dem am 31.12.2000 gültigen Recht gezahlt wird.
Hinzuverdienst bei Renten wegen Erwerbsminderung mit einem Rentenbeginn ab 01.01.2001
Abhängig vom erzielten Hinzuverdienst wird
eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung in voller Höhe oder in Höhe der Hälfte,
eine Rente wegen voller Erwerbsminderung in voller Höhe, in Höhe von drei Vierteln, in Höhe der Hälfte oder in Höhe eines Viertels
gezahlt.
Die Mindesthinzuverdienstgrenzen betragen seit dem 01.07.2007 (alte / neue Bundesländer)
bei einer Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung
in voller Höhe mindestens 815.68 EUR / 716.94 EUR
in Höhe der Hälfte 1016.65 EUR / 893.58 EUR
und bei einer Rente wegen voller Erwerbsminderung
in voller Höhe 350 EUR / 350 EUR
in Höhe von drei Vierteln 614.72 EUR / 540.31EUR
in Höhe der Hälfte 815.68 EUR / 716.94 EUR
in eines Viertels 1016.65 EUR / 893.58 EUR.
Grob gesagt kannst du bei max. 15 Std/Woche bei
voller Erwerbsminderungsrente max 350,- Euro im Monat
verdienen.
Erhälst du eine Grundsicherung ist dies schon wieder anders.
Die Grundsicherung unterliegt in den Einkommens- und Vermögensanrechnung den allgemeinen Vorschriften der Sozialhilfe.
Der VDK ist ein guter Ansprechpartner im sozialrechtlichem Bereich.
Lg Ragnar
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- Zusatzarbeit trotz Erwerbsminderunderungsrente -
Deniz,
14.11.2007, 12:50
- Re: Zusatzarbeit trotz Erwerbsminderunderungsrente - Anton, 14.11.2007, 17:46
- Re: Zusatzarbeit trotz Erwerbsminderunderungsrente - "Leben mit Epilepsie", 16.11.2007, 02:40
- Re: Zusatzarbeit trotz Erwerbsminderunderungsrente - Deniz, 16.11.2007, 15:52