Re: Dipl. Sozialpädagogin

Jonny1303 @, Monday, 14.01.2008, 10:16 (vor 6794 Tagen) @ Nadine

Hallo Nadine,

"glauben" tzzz, tzzz, tzzz...

nachfolgend verlinkte Leitlinie:
http://www.epilepsie-netz.de/155/Epilepsie-Ratgeber/Fuehrerschein.htm
hat quasi den Charakter "Empfehlung mit Nachdruck", sie ist somit für die Erteilung einer Fahrerlaubnis verbindlich.
Abhängig von Deiner Form der Epilepsie gibt es also ein Verbot zum Autofahren bis zu zwei Jahren (schlafgebunden: drei Jahre), dies teilt Dir Dein Neurologe, schon um sich selbst abzusichern, explizit mit.

Soweit zur rechtlichen Seite.

Deinen Arbeitgeber kann ich aber sehr gut verstehen, wenn er Dir ein Fahrverbot auferlegt - das ist sein gutes Recht und dient hier dem Schutz der Dir anvertrauten Personen.
Darüber hinaus würde ich mir als Epi immer die Frage stellen, ob ich es verantworten kann, ggf. bei einem Unfall andere Menschen zu töten, von Dir allein möchte ich hier nicht reden.

Alles Gute und zuckende Grüße

jürgen

p.s.:Laß das Auto stehen, iss besser so!


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