Re: Recht auf Berufswahl

Brigitta @, Tuesday, 22.01.2008, 00:15 (vor 6786 Tagen) @ Bergfex

hallöchen,

ich kann dich gut verstehen.

Einerseits wenn man was hat/haben will ist es eine Frage: gibt man es an daß man Epilepsie hat oder läßt man es.

Wenn man es angibt, sind die meisten Chefs dagegen, uns einen Jobb zu geben, auf der anderen Seite ist das ein Kündigungsgrund wenn man es net angibt.

Arbeitsamt wird dir eben deswegen auch keine Umschulung oder sowas zahlen denk ich mal. Die werden auch ihre Erfahrungen haben und wissen, daß es net viel nutzt.

Du mußt suchen/Freunde haben, durch die du vielleicht Glück hast.

Drück dir die Daumen.

Wegen den Depressionen würd ich unbedingt zum Arzt gehen! Es kann viel schlimm werden, weiß ich aus eigener Erfahrung. Wart nicht zu lange!!!!!!!!!!!!!!!

LG

Brigitta


[zitat=Bergfex]Guten Morgen an euch alle.

Darf ich einmal eine allgemeine, viell. philosophische Frage stellen. Hat man mit Epilepsie eigentlich Recht auf Berufswahl. Dass man nicht Pilot werden kann, ist mir schon klar. Aber derzeit arbeite ich in der Administration und bin sehr unglücklich damit. Würde ich mich in Bereichen begeben, die mir gefallen (Tontechnik, Musik...), dann ist die Epilepsie ein Problem. Ich frage mich echt, ob ich Recht auf jegliche Arbeit habe. Die Arbeitsämter raten mir auch nur dazu, im administrativen Bereich zu bleiben und bezahlen keine Umschulung. Jedoch werde ich immer depressiever und das kann es doch auch nicht sein. Gruß. Paul.[/zitat]


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