Re: Recht auf Berufswahl

Anne @, Wednesday, 23.01.2008, 07:00 (vor 6785 Tagen) @ Bergfex

[zitat=Bergfex]Guten Morgen an euch alle.

Darf ich einmal eine allgemeine, viell. philosophische Frage stellen. Hat man mit Epilepsie eigentlich Recht auf Berufswahl. Dass man nicht Pilot werden kann, ist mir schon klar. Aber derzeit arbeite ich in der Administration und bin sehr unglücklich damit. Würde ich mich in Bereichen begeben, die mir gefallen (Tontechnik, Musik...), dann ist die Epilepsie ein Problem. Ich frage mich echt, ob ich Recht auf jegliche Arbeit habe. Die Arbeitsämter raten mir auch nur dazu, im administrativen Bereich zu bleiben und bezahlen keine Umschulung. Jedoch werde ich immer depressiever und das kann es doch auch nicht sein. Gruß. Paul.[/zitat]

Hallo Paul
In der Regel kann Dir keiner von einer anderen Berufswahl abraten! Nur wer für die Umschulung aufkommen muß ist eine andere Frage!
Aber hast Du überhaupt einen Behindertenausweis? wenn nein den erstmal beantragen! Denn dann kann einem das Arbeitsamt in der Regel weiterhelfen.
Ich selber habe mich vor Jahren mal Kundig gemacht und hab diese Information so bekommen und diese Regel ist auch noch heute so.
Es ist also noch viel Klärungsbedarf da.
Trotzallem solltest Du Dich behandeln lassen wegen deiner Depression, denn das fördert nur neue Anfälle!
Ich wünsche Dir alles Gute
gruß
Anne


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