Re: Epilepsie, mit drei Anfällen?

Anton @, Thursday, 24.01.2008, 21:10 (vor 6783 Tagen) @ Daniel

Hallo,
wenn das Forum abschreckend wäre, würde ich hier jetzt nicht lesen und schreiben.
Wenn Du seit 6 Jahren in dem Betrieb arbeitest, hast Du Rechte. D. h., wenn sich die Epilepsie während dieser Zeit manifestiert hat, würde ich das dem Versorgungsamt melden und um Erteilung eines Schwerbehindertenausweises bitten. Dieses Amt holt sich von den Ärzten die Gutachten ein. Sofern Du über Arztberichte verfügen solltest, sende sie gleich mit dahin.
Wenn Du jetzt regelmäßig Anfälle bekommst, wird die Epilepsie im Ausweis mit 50 % zu Buche schlagen. Ab 50 % ist man schwerbehindert im Sinne des Gesetzes. Erstens ist Krankheit kein Kündigungsgrund, zweitens hättest Du im Besitz eines Schwerbehindertenausweises den Schutz des Versorgungsamtes, es müßte einer möglichen Kündigung zustimmen.
Ich wünsche dir gute Besserung und viel Glück.
Liebe Grüße
Anton


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