Re: behindertenausweis
Hallo Mehmet,
wenn dir ein Behindertenausweis zugeschickt worden ist, hat ihn jemand bestellt, denn von alleine kommt er nicht. Schwerbehindert im Sinne des Gesetzes ist jemand mit einer MDE von mindestens 50 %. Dann hat relativ wenig Nachteilsausgleiche. Dann gibt es noch Ausweise mit Merkzeichen. Ab "G" z. B. hat man freie Fahrt im Öffentlichen Nahverkehr.
Dieser Ausweis ist eingeführt worden, um Angestellte und Arbeiter zu schützen. Mittlerweile ist es aber so, dass sich Arbeitgeber sehr wohl überlegen, ob sie überhaupt Schwerbehinderte einstellen, denn wer im Besitz eines Ausweises ist, bekommt z. B. mehr Urlaub, ist nur mit Zustimmung des Versorgungsamtes kündbar usw.
Viele Arbeitgeber verzichten dann lieber auf die Einstellung und stellen Menschen ohne körperliche Einschränkungen und ein. Klarttext: Bei der Arbeitssuche kann so ein Ausweis hinderlich sein und eine Einstellung unmöglich machen.
Ich wünsche dir gute Gesundheit und viel Glück bei der Stellensuche.
Herzliche Grüße
Anton
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mehmet,
17.02.2008, 18:40
- Re: behindertenausweis - Anton, 17.02.2008, 22:06
- Re: Re: behindertenausweis - Anne, 18.02.2008, 06:46