Re: Re: Rente Erwerbsminderung

Jimmy @, Wednesday, 26.03.2008, 18:57 (vor 6721 Tagen) @ varinia

Hallo Varinia,

du kannst dich aber auch von deinem Arzt vorerst arbeitsfähig schreiben lassen, bevor du bei der Krankenkasse ausgesteuert wirst.
Wenn dein Antrag auf Alg II (Hartz IV) durch ist kannst du dich ja auch wieder krank schreiben lassen, wenn es dir bis dahin nicht besser geht. Kein Mensch kann wissen, wann es dir gut und wann es dir schlecht geht.
Dadurch kann es sein, dass du mehr Geld bekommst, als wenn man dich nötigt, eine Erwerbsminderungs-rente zu beantragen.
Eine volle Erwerbsminderungsrente bekommst du erst, wenn ein Gutachter, der für die Rentenversicherung arbeitet, feststellt, dass du weniger als 3 Stunden am Tag arbeitsfähig bist. Dies ist bei Epilepsie (ohne andere zusätzlichen Erkrankungen, z.B. psychische oder körperliche Erkrankungen) allerdings sehr schwierig.
Deine Erwerbsminderungsrente kann, je nachdem, wie lange du gearbeitet hast, unter 600 Euro im Monat liegen. Wenn du Alleinstehend bist kannst du eine Grundsicherung von 600,00 Euro erhalten. Außerdem darfst du kein Sparbuch > 6.000 Euro haben, keine größere Lebensversicherung, keinen Anteil an einer Eigentumswohnung/elterlichem Haus.

Außerdem weißt du nie, ob es dir in der nächsten Zeit wieder gesundheitlich so gut geht, dass du arbeiten gehen könntest. Wenn du erst einmal eine Erwerbsunfähigkeitsrente hast, ist dies schwer rückgängig zu machen.

Ich würde mich an deiner Stelle nicht zu einer Erwerbsminderungsrente nötigen lassen.
Vorher solltest du erst einmal deinen Kontoauszug bei deiner Rentenversicherung klären. Aus der geht dann hervor, welche Rentenhöhe dir zusteht, wenn du Erwerbsminderungsrente erhalten würdest.

liebe Grüße

Jimmy



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