Re: Re: Führerschein
[zitat=Helmut][zitat=Mario]
Zum Glück gibt es ja keine Meldepflicht, weder von Seiten der Ärzte noch der Patienten.[/zitat]
DIES IST NICHT GANZ RICHTIG
Wenn der Arzt ein Fahrverbot ausgesprochen hat, aber der Arzt feststellt, daß Patient sich nicht daran hält - der Patient nicht einsichtig ist und somit grobfahrlässig ist - darf er das Fehlverhalten der Polizei/Straßenverkehrsamt/Führerscheinstelle melden.
DIES DARF ER und man ist nicht geschützt durch eine vermeintliche ÄRZTLICHE SCHWEIGEPFLICHT.
Dies ist mir vor etlichen Jahren geschehen, obwohl ich damals schon 3 Jahre anfallsfrei war.
Ein Chefarzt für Innere Medizin in einer Reha-Klinik hat mir die Polizei in der Klinik auf den Hals geschickt und Meldung an Führerscheinstelle erwirkt.
Ich mußte mit Gutachten beweisen, daß ich fahrtüchtig bin. Insgesamt drei Gutachten im Abstand von jeweils einem Jahr.
grüße
Helmut
[/zitat]
hey an alle!
wollt nur mal danke sagen für eure antworten!jetz weiß ich bescheid!das halbe Jahr wird schon schnell rum gehen!
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- Führerschein -
Magu,
11.08.2008, 11:07
- Re: Führerschein - Eva, 11.08.2008, 14:25
- Re: Re: Führerschein -
Anton,
11.08.2008, 20:40
- Re: Re: Re: Führerschein - Anton, 11.08.2008, 20:46
- Re: Führerschein - Brigitta, 11.08.2008, 23:55
- Re: Re: Führerschein - Anton, 12.08.2008, 09:10
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- Re: Führerschein - Brigitta, 12.08.2008, 19:10
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- Re: Führerschein - Helmut, 16.08.2008, 04:02
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