Re: Überweisung zum Neurologen in der Klinik!

Anton @, Thursday, 04.09.2008, 16:03 (vor 6559 Tagen) @ Corinna


Hallo Corinna,

nein, Dein Neurologe ist nicht verpflichtet, dir einen Überweisungsschein zu einem anderen Neurologen zu geben. Dein Neurologe ist wohl verpflichtet, seinen vor Berufsbeginn abgegebenen Eid zu erfüllen, in dem er sich verpflichtet, nach bestem Wissen und Gewissen das aus seiner Sicht Optimale für den Patienten herauszuholen.

Was könnte jetzt die Lösung sein, damit Du dir eine Zweitmeinung einholen kannst?

Zuerst solltest Du dich mit dem Neurologen unterhalten, ihm Deine Unzufriedenheit über den Gesundheitszustand schildern, ihn fragen, ob er nicht Abhilfe schaffen kann und ihn ferner fragen, ob er nicht Möglichkeiten kennt, diesen Zustand zu verbessern. Wenn er dir keine Verbesserungen anbieten kann, kannst Du ihn höflich fragen, ob er es nicht für gut hält, dass Du dich an anderer Stelle vorstellst. Wenn er es ablehnt, wirst Du kaum Möglichkeiten haben. Denn er muss gar nichts, er kann.

Wenn der Neurologe es ablehnen sollte, besteht immer noch die Möglichkeit, die Sache in aller Ruhe dem Hausarzt vorzustellen. Wenn er es für notwendig hält, dass Deine Krankheit noch von anderer Stelle in Augenschein genommen wird, ist er berechtigt, dir einen Überweisungsschein zu geben.

Ich wünsche dir ein gutes Auskommen mit den Ärzten, bessere Gesundheit und viele unbeschwerte Momente.

Herzliche Grüße
Anton


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